Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge formal und inhaltlich bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl. Es werden maximal die 5 Bewerber mit höchster Punktzahl zum Verhandlungsgespräch geladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrages (Formular zur Eigenerklärung und entsprechende Anlagen) auf eVergabe.de,
3. Abschlusserklärungen unterschrieben,
4. Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen entsprechend § 73 Abs. 3 VgV,
5. Bei Bietergemeinschaften — Erklärung zur BG,
6. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung d. Unterauftragnehmer,
7. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 Abs. 1 VgV, bei Eignungsleihe Verpflichtungserklärung d. Unternehmen,
8. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros sowie Nachunternehmer (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind nicht zulässig und haben das Ausscheiden aller betreffenden Bieter zur Folge. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern gem. § 36 VgV sind zugelassen,
9. Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgründe entsprechend §§ 123 und 124 GWB,
10. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
11. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2.),
12. Mindestreferenzen 1 und 2 gem. Pkt. III 1.3.).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz brutto des Bewerbers für die Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre) Gesamtwichtung 5 %.
Zu III.1.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Gesamtwichtung 95 %, davon:
1. Personelle Kapazität des Bewerbers (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre), Wichtung 5 %,
2. Persönliche Qualifikation des Objektüberwachers — Berufserfahrung, Wichtung 10 %,
3. Mindestreferenz 1: Planungsleistungen Straßenbau, Herstellungskosten mind. 500 000 EUR brutto, Baufertigstellung nach dem 1.1.2014, mindestens Honorarzone III, bearbeitete Leistungsphasen mind. 3-8 gemäß § 47 HOAI, Wichtung 25 %,
4. Mindestreferenz 2: Planungsleistungen Ingenieurbauwerk, Herstellungskosten mind. 400 000 brutto, Baufertigstellung nach dem 1.1.2014, mindestens Honorarzone III, bearbeitete Leistungsphasen mind. 3-8 gemäß § 43 HOAI, Wichtung 25 %,
5. Zusatzreferenz 1: Erfahrungen bei Ingenieurbauwerken mit Stahlbeton-Fertigteilen in Verbindung mit Wasserbau, Herstellungskosten mind. 300 000 EUR, Baufertigstellung nach dem 1.1.2014, Wichtung 15 %,
6. Zusatzreferenz 2: Erfahrung bei Durchführung der örtlichen Bauüberwachung beim grundhaften Ausbau Verkehrsanlagen mit Ersatzneubau Ingenieurbauwerk innerorts, Herstellungskosten mind. 500 000 EUR, Baufertigstellung nach dem 1.1.2014, Wichtung 15 %.
Weitere Unterkriterien sowie die vorgesehene Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.