Die Stadt Essen hat die Erneuerung der Kampmannbrücke, welche im Essener Süden die Stadtteile Heisingen und Kupferdreh über die Ruhr hinweg verbindet, durchgeführt. Die Erneuerung der Brücke war aufgrund baulicher Mängel erforderlich, da die alte Brücke der Verkehrsbelastung nicht mehr standhalten konnte. Der Bau- und Sanierungsbereich beginnt nördlich der Kampmannbrücke an der Wuppertaler Straße und endet südlich der Kampmannbrücke auf der anderen Ruhrseite in der Straße Kampmannbrücke. Mittlerweile sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Im bzw. ab Herbst 2020 sollen noch Pflanzarbeiten und andere notwendige landschaftsgärtnerische Arbeiten auf der Heisinger Seite durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 20-100-O
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen hat die Erneuerung der Kampmannbrücke, welche im Essener Süden die Stadtteile Heisingen und Kupferdreh über die Ruhr hinweg verbindet, durchgeführt. Die Erneuerung der Brücke war aufgrund baulicher Mängel erforderlich, da die alte Brücke der Verkehrsbelastung nicht mehr standhalten konnte. Der Bau- und Sanierungsbereich beginnt nördlich der Kampmannbrücke an der Wuppertaler Straße und endet südlich der Kampmannbrücke auf der anderen Ruhrseite in der Straße Kampmannbrücke. Mittlerweile sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Im bzw. ab Herbst 2020 sollen noch Pflanzarbeiten und andere notwendige landschaftsgärtnerische Arbeiten auf der Heisinger Seite durchgeführt werden.
Die Stadt Essen hat die Erneuerung der Kampmannbrücke, welche im Essener Süden die Stadtteile Heisingen und Kupferdreh über die Ruhr hinweg verbindet, durchgeführt. Die Erneuerung der Brücke war aufgrund baulicher Mängel erforderlich, da die alte Brücke der Verkehrsbelastung nicht mehr standhalten konnte. Der Bau- und Sanierungsbereich beginnt nördlich der Kampmannbrücke an der Wuppertaler Straße und endet südlich der Kampmannbrücke auf der anderen Ruhrseite in der Straße Kampmannbrücke. Mittlerweile sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Im bzw. ab Herbst 2020 sollen noch Pflanzarbeiten und andere notwendige landschaftsgärtnerische Arbeiten auf der Heisinger Seite durchgeführt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Umfang der hier anzubietenden Leistungen umfasst im Einzelnen überschlägig folgende Maßnahmen (nicht alle Einzelheiten erfasst, gerundet):
— ca. 1 Psch Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung herrichten teilw. mit mobiler Ampelanlage;
— ca. 6 610 m
— ca. 380 m
— ca. 3 160 m
— ca. 3 450 m
— ca. 50 m
— ca. 100 to Findlinge, Steine etc. sachgemäß entsorgen;
— ca. 80 to Boden bis / gleich Z 2.0 gem. LAGA der Deponierung zuführen;
— ca. 10 to Boden größer Z 2.0 gem. LAGA der Deponierung zuführen;
— ca. 100 m
— ca. 300 m
— ca. 30 to Stoffe aus Grünanlagen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen;
— ca. 10 to Bauschutt nicht schadstoffbelastet gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen;
— ca. 300 Stück Kokosmulchscheiben Durchmesser 30-40;
— ca. 2 535 m
— ca. 60 m
— ca. 650 m
— ca. 480 m Schutzzaun für Schilf;
— ca. 13 Stück Verdunstungs- und Sonnenschutz;
— ca. 60 Stück Pflanzenverankerung Baumpfahl;
— ca. 13 Stück Pflanzenverankerung Dreibock;
— ca. 2 000 Stück div. Sträucher 60-100 und 100-150;
— ca. 50 Stück Heister 100-125 und 175-200;
— ca. 45 Stück Stammbusch 12-14;
— ca. 800 Stück Solitärgehölz 100-125;
— ca. 5 Stück Hochstamm 12-14;
— ca. 1 Stück bauseits gestellte Bank;
— ca. 130 t Einbau von Wasserbausteinen;
— ca. 70 m Weidezaun 1,2m hoch;
— ca. 1 Stück Tor zum Weidezaun Metall;
— ca. 8 020 m
— ca. 77 Stück Wässern Einzelpflanzen (Fertigstellungspflege);
Pauschal Fertigstellungspflege nach DIN 18916, Abschnitt 7;
— ca. 4 400 m
— ca. 1 000 m
— ca. 77 Stück Wässern Einzelpflanzen (Entwicklungspflege 3 Jahre);
— ca. 12 Stück Rückbau Pflanzenverankerung;
Pauschal Rückbau Schutzzaun;
— ca. 12 Stück Gehölzpflanzung gemäß DIN 18919 (Entwicklungspflege 3 Jahre).
Dauer: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kampmannbrücke
45257 Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Alfredstraße 163, 45131 Essen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
„Elektronische Abgabe der Angebote“:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRX2.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 212-515249 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 169910.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen — Amt für Straßen und Verkehr
— ca. 1 Psch Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung herrichten teilw. mit mobiler Ampelanlage,
— ca. 100 to Findlinge, Steine etc. sachgemäß entsorgen,
— ca. 80 to Boden bis / gleich Z 2.0 gem. LAGA der Deponierung zuführen,
— ca. 10 to Boden größer Z 2.0 gem. LAGA der Deponierung zuführen,
— ca. 30 to Stoffe aus Grünanlagen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen,
— ca. 10 to Bauschutt nicht schadstoffbelastet gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen,
— ca. 300 Stück Kokosmulchscheiben Durchmesser 30-40,
— ca. 480 m Schutzzaun für Schilf,
— ca. 13 Stück Verdunstungs- und Sonnenschutz,
— ca. 60 Stück Pflanzenverankerung Baumpfahl,
— ca. 13 Stück Pflanzenverankerung Dreibock,
— ca. 2 000 Stück div. Sträucher 60-100 und 100-150,
— ca. 50 Stück Heister 100-125 und 175-200,
— ca. 45 Stück Stammbusch 12-14,
— ca. 800 Stück Solitärgehölz 100-125,
— ca. 5 Stück Hochstamm 12-14,
— ca. 1 Stück bauseits gestellte Bank,
— ca. 130 t Einbau von Wasserbausteinen,
— ca. 70 m Weidezaun 1,2 m hoch,
— ca. 1 Stück Tor zum Weidezaun Metall,
— ca. 77 Stück Wässern Einzelpflanzen (Fertigstellungspflege),
— pauschal Fertigstellungspflege nach DIN 18916, Abschnitt 7,
— ca. 77 Stück Wässern Einzelpflanzen (Entwicklungspflege 3 Jahre),
— ca. 12 Stück Rückbau Pflanzenverankerung,
— pauschal Rückbau Schutzzaun,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: Boymann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bockenfelder Straße 216
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44388
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2319632580📞
E-Mail: dortmund@boymann.de📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://www.boymann.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 169910.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten — FB 66-1-2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.