Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalreinigung und -befahrung
Projekt 994 -VG 2020/25
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Kurze Beschreibung: Kanalreinigung und TV Untersuchung im Bereich der Stadt Papenburg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Ort der Leistung: Emsland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Papenburg
26871 Papenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Kanalreinigung und TV Untersuchung im Bereich der Stadt Papenburg. Die Unterhaltsreinigung der Anlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die Leistungsbeschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Kanalreinigung und TV Untersuchung im Bereich der Stadt Papenburg. Die Unterhaltsreinigung der Anlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltsreinigung von jährlich 120 km/Jahr Schmutzwasserkanälen,
5-10 km/Jahr Regenwasserkanälen sowie von zugehörigen Schachtbauwerken und Pumpwerken im Hochdruckspülverfahren.
Außerdem sind in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils ca. 20-25 km/Jahr TV Kanaluntersuchungen geplant.
Die im Betriebsablauf anfallenden Störfalleinsätze im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung, sowie Einsätze auf der Kläranlage.
Nähere Beschreibung siehe Ausschreibungsunterlagen!
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-19
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-19
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4D0KW
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Papenburg
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Postort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 496182-220📞
E-Mail: vergabe@papenburg.de📧
Fax: +49 496182-234 📠
URL: www.papenburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 069-164401 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 069-164401
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kanalreinigung und -befahrung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Augustin Entsorgungsbetrieb GmbH
Postanschrift: Dieselstrasse 49
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1.00
Höchstes Angebot: 1.00
“Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer (Richtlinie 2014/24/EU) und der Wahrung der...”
Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer (Richtlinie 2014/24/EU) und der Wahrung der Vertraulichkeit unter Bezugnahme auf die Vergabeverordnung (VgV § 5) nicht veröffentlicht. „(Richtlinie 2014/24/EU) Artikel 50 (4) Bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe oder den Abschluss der Rahmenvereinbarungen müssen jedoch nicht veröffentlicht werden, wenn die Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, die berechtigtengeschäftlichen Interessen eines besonderen öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde."
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DNVN
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308853 (2020-06-30)