Beschreibung der Beschaffung
Bei der Überplanung des Dammabschnittes sind folgende Aspekte von Bedeutung:
— die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teil-weise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen,
— bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden,
— sofern Dammabschnitte erhalten werden sollen, ist die Statik des Damms nach-zuweisen,
— die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm,
— im Fall fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist bei Einstau die Zuwegung in der Regel nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist,
— Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen,
— in den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu,
— der Damm XXIII (KARA2) schließt im Abschnitt Plittersdorf unmittelbar an den Stadtteil Plittersdorf an. Ebenso liegt die Freizeitanlage „Rastatter Freizeitparadies" unmittelbar am Damm XXIII. Etwa bei Damm-km 5+600 befindet sich ein Schöpfwerk am Rheinniederungskanal. Außerdem liegen zwischen Wintersdorf und Plittersdorf die Bannwasserschleuse etwa bei Damm-km 6+700 und die Wißbeltschleuse etwa bei Damm-km 9+000 im Damm. Über weitere Bestandsbauwerke liegen keine Informationen vor. Es wird mit kreuzenden Leitungen gerechnet, hierzu liegen aber keine Detailinformationen vor.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 55 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Die Planfeststellung beinhaltet darüber hinaus alle öffentlich-rechtlichen Zulassungen und Genehmigungen.
Genehmigungsbehörde ist die Stadt Karlsruhe.
Die Inhalte der Planfeststellung sind im Wesentlichen:
— der Ausbau von Dämmen,
— der Neubau und die Umtrassierung von Dammabschnitten,
— die straßenverkehrsrechtlichen Zulassungen im Bereich von Dammscharten und Überfahrten,
— die naturschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen zur Durchführung der Maßnahme,
— die Genehmigung für die Umwandlung von Waldflächen,
— die Genehmigung für die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen,
— die Herstellung von Ausgleichsflächen u. a.
Für die Verfahrenssicherheit sind vor Offenlage der Planungsunterlagen u. a. die UVU und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzuschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.