Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Wartung von 44 Stück Trinkwasserspendern – Paket 1
2020-65-00036
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Wartung von 44 Stück Trinkwasserspendern mit Festwasseranschluss an 18 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Dresden – Paket 1.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geräte zum Filtrieren von Wasser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Getränkeautomaten📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18 Standorte im Stadtgebiet Dresden – siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens den Kauf von insgesamt 44 Stück...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens den Kauf von insgesamt 44 Stück Trinkwasserspendern (40 Standgeräte, 4 Auftischgeräte) mit festem Anschluss an die Hauswasserversorgung an 18 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Dresden zu beauftragen. Ebenfalls Bestandteil der Vergabe ist die Wartung und Hygienische Reinigung bzw. Desinfektion der ausgeschriebenen Geräte mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Anlieferung der Geräte erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung und ist innerhalb von maximal 4 Wochen abzuschließen. Der Zuschlag wird voraussichtlich am 30.6.2020 erteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB); Eigenerklärung ordnungsgemäße Gewerbean- oder Gewerbeummeldung; Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-07
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-07
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform...”
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort MÜSSEN auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Besucheranschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro”
Postanschrift: PF120020
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351488-3794📞
E-Mail: bfeldmann@dresden.de📧
Quelle: OJS 2020/S 049-115533 (2020-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung”
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18 Standorte im Stadtgebiet Dresden – siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 049-115533
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bezüglich eines Nachprüfungsantrages wird auf § 160 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 096-229077 (2020-05-13)