Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.
Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:
— Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW/100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW/60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 3: Kauf von 2 USV-Anlagen 60 kW/60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf von 4 USV-Anlagen und Abschluss eines entsprechenden AMEV Wartungsvertrages
SPK-SBB-20-0002-oV-B-Z”
Produkte/Dienstleistungen: Unterbrechungsfreie Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss...”
Kurze Beschreibung
Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.
Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:
— Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW/100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW/60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 3: Kauf von 2 USV-Anlagen 60 kW/60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“— kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW/100 kVA mit n+1 Redundanz);
— kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW/60 kVA mit n+1...”
Beschreibung der Beschaffung
— kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW/100 kVA mit n+1 Redundanz);
— kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW/60 kVA mit n+1 Redundanz);
— kauf von 2 USV-Anlagen 60 kW/60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme der Bewerber an der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungs text erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen,
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 110-266267 (2020-06-05)
Ergänzende Angaben (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss...”
Kurze Beschreibung
Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.
Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:
— Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag;
— Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag;
— Pos. 3: Kauf von 2 USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 110-266267
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-17 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/11/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 136-334775 (2020-07-14)
Ergänzende Angaben (2020-07-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/11/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-14 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 145-356954 (2020-07-24)
Ergänzende Angaben (2020-07-29)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-14 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-21 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-08-14 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-21 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 148-363049 (2020-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Staatsbibliothek zu Berlin-Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss...”
Kurze Beschreibung
Die Staatsbibliothek zu Berlin-Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.
Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:
— Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120 kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80 kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag,
— Pos. 3: Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Kauf einer USV-Anlage 120 kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz),
— Kauf einer USV-Anlage 80 kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1...”
Beschreibung der Beschaffung
— Kauf einer USV-Anlage 120 kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz),
— Kauf einer USV-Anlage 80 kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz),
— Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA),
— Inkl. Wartungsvertrag.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 110-266267
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SPK-SBB-20-0002-oV-B-Z
Titel:
“Kauf von 4 USV-Anlagen und Abschluss eines entsprechenden AMEV Wartungsvertrages” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 239-590434 (2020-12-03)