Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KAW – Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
S-HAMELN-LK-2020-0006
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umschlaganlage
Dieselstr. 7
31789 Hameln
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom 1.1.2021-31.12.2021. Es wird für den Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 11 000 t ausgegangen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der – Eigenerklärung zur Eignung – genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung – genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Unternehmensbeschreibung, Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsbetrieb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Unternehmensbeschreibung, Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit; Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung); Referenzliste; sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatisch protokolliert, was als Nachweis ausreicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
Dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 037-087555 (2020-02-18)
Ergänzende Angaben (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 037-087555
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-24 📅
Zeit: 10:45
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-24 📅
Zeit: 10:45
Quelle: OJS 2020/S 052-124339 (2020-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont”
Nationale Registrierungsnummer: DE923
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 D-Hameln
Telefon: +49 5151202-1378📞
Fax: +49 5151202-1266 📠
Adresse des Käuferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KAW - Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
S-HAMELN-LK-2020-0006
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom 1.1.2021 - 31.12.2021. Es wird für den Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 11 000 t ausgegangen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 037-087555
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: KAW - Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ROWE GmbH
Postanschrift: Duisburger Straße 120
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2020/S 117-284591 (2020-06-16)