Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche. Hierfür sind Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. des § 34, HOAI, LP 5-9 erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche. Hierfür sind Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. des § 34, HOAI, LP 5-9 erforderlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 700 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Babensham
Raiffeisenstraße 20
83547 Babensham
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche.
Die Flächen des ehemaligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche.
Die Flächen des ehemaligen Fiedlergebäudes, Raiffeisenstraße 20 befinden sich im Besitz der Gemeinde Babenham und sollen nach der Sanierung und Erweiterung an die Kirche vermietet werden. Der katholische Kindergarten St. Martin wird um 4 Gruppen zu einem 7-gruppigen Kindergarten erweitert. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung mit einer Leitung und einer Betriebserlaubnis.
Der neue Kindergartenbereich wird im leerstehenden Gebäudeteil der ehem. Kleiderfabrik situiert. In dem Gebäude befinden sich auch die private Integrationskrippe, sowie die Mittagsbetreuung der Schule. Das Gebäude eignet sich gut für die Erweiterung des Kindergartens. Die vorhandene Bausubstanz ist umzubauen. Die Räume sind stützenfrei. Auch Innenwände sind kaum vorhanden. Für die neue Aufteilung sind die räumlichen Abtrennungen entsprechend einzuplanen.
Folgende Leistungen stehen an:
— Fenstertausch gegen Fenstertüren nach heutigem Standard;
— Einbau von abgehängten Decken;
— Neuer Fußbodenaufbau;
— Anpassung der Sanitär – und Heizungsinstallation; teilweise Fußbodenheizung;
— Umsetzung des baulichen Brandschutzes;
— Terrassen je Gruppe in den Freibereichen;
— Anpassen der Außenanlagen; Errichten von Stellplätzen, Einbindung Spielplatz;
— Einbau einer Gastroküche mit Speisesaal und Nebenräumen.
Die Nutzfläche für die Erweiterung des Kindergartens beläuft sich auf ca. 915 m. Die des Neubaus der Kinderkrippe auf ca. 347 m.
Die Erweiterung des Kindergartens um 4 Gruppen, sowie der Neubau der Kinderkrippe mit 2 Gruppen, als auch der Einbau einer Küche mit Speisesaal soll gefördert werden. Die Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf ca. 4,4 Mio. EUR brutto.
Folgende Leistungen sind bereits erbracht:
— Leitungsphase 1 Grundlagenermittlung;
— Leitungsphase 2 Vorplanung;
— Leitungsphase 3 Entwurfsplanung;
— Leitungsphase 4 Genehmigungsplanung.
Die Planungsleistungen werden nach folgenden Vertragsstufen vergeben:
Vertragsstufe 1:
Stufe 1: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe Vertragsstufe 2:
Stufe 2 Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 225 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4.;
— Besondere Leistungen "„berwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“.
Die Beauftragung...”
Beschreibung der Optionen
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4.;
— Besondere Leistungen "„berwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7) Stufe 2 Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9) Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
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Zusätzliche Informationen:
“Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E34772771 Die ebenfalls kostenfreie...”
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E34772771 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 BaukammergesetzBayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1 + 2.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-21
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-04 📅
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 327029.99 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche.
Die Flächen des ehemaligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Babenham plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe mit Speisesaal und Küche.
Die Flächen des ehemaligen Fiedlergebäudes, Raiffeisenstraße 20 befinden sich im Besitz der Gemeinde Babenham und sollen nach der Sanierung und Erweiterung an die Kirche vermietet werden. Der katholische Kindergarten St. Martin wird um 4 Gruppen zu einem 7-gruppigen Kindergarten erweitert. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung mit einer Leitung und einer Betriebserlaubnis.
Der neue Kindergartenbereich wird im leerstehenden Gebäudeteil der ehem. Kleiderfabrik situiert. In dem Gebäude befinden sich auch die private Integrationskrippe, sowie die Mittagsbetreuung der Schule. Das Gebäude eignet sich gut für die Erweiterung des Kindergartens. Die vorhandene Bausubstanz ist umzubauen. Die Räume sind stützenfrei. Auch Innenwände sind kaum vorhanden. Für die neue Aufteilung sind die räumlichen Abtrennungen entsprechend einzuplanen.
Folgende Leistungen stehen an:
— Fenstertausch gegen Fenstertüren nach heutigem Standard,
— Einbau von abgehängten Decken,
— Neuer Fußbodenaufbau,
— Anpassung der Sanitär- und Heizungsinstallation; teilweise Fußbodenheizung,
— Umsetzung des baulichen Brandschutzes,
— Terrassen je Gruppe in den Freibereichen,
— Anpassen der Außenanlagen; Errichten von Stellplätzen, Einbindung Spielplatz,
— Einbau einer Gastroküche mit Speisesaal und Nebenräumen.
Die Nutzfläche für die Erweiterung des Kindergartens beläuft sich auf ca. 915 m. Die des Neubaus der Kinderkrippe auf ca. 347 m.
Die Erweiterung des Kindergartens um 4 Gruppen, sowie der Neubau der Kinderkrippe mit 2 Gruppen, als auch der Einbau einer Küche mit Speisesaal soll gefördert werden. Die Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich auf ca. 4,4 Mio. EUR brutto.
Folgende Leistungen sind bereits erbracht:
— Leitungsphase 1 Grundlagenermittlung,
— Leitungsphase 2 Vorplanung,
— Leitungsphase 3 Entwurfsplanung,
— Leitungsphase 4 Genehmigungsplanung.
Die Planungsleistungen werden nach folgenden Vertragsstufen vergeben:
Vertragsstufe 1:
Stufe 1: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe Vertragsstufe 2:
Stufe 2 Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“.
Die Beauftragung...”
Beschreibung der Optionen
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7) Stufe 2 Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9). Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 120-292529
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 73100
Titel: Objektplanung Gebäude LPH 5-9
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stephan Jocher Architekten + Stadtplaner
Postanschrift: Schmidzeile 14
Postort: Wasserburg
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 327027.99 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 187-451244 (2020-09-21)