Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
1. Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen; 45 % Gewichtung): Der Bewerber benennt in der Anlage 3 Referenzliste im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er erfolgreich abgeschlossen hat und deren hieraus resultierenden Systeme jetzt noch erfolgreich betrieben werden.
Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben.
Im Wesentlichen vergleichbar =
— mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, zugrunde liegende Einwohnerzahl als potentielle Zielgruppe, Anzahl vermittelbarer Plätze, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht. Für den Auftraggeber ist für eine Referenz hinsichtlich der zugrunde liegenden Einwohnerzahl eine Vergleichbarkeit noch gegeben, wenn diese mindestens 200 000 Einwohner beträgt. Für die vermittelbaren Plätze gilt in diesem Zusammenhang eine Mindestanzahl von 5 000,
— setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen,
— bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
2. Beschäftigtenzahl (20 % Gewichtung): Für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten.
3. Qualifiziertes Personal (30 % Gewichtung): Ausreichend vorhandenes Personal in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Skill-Level (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen zur Projektleitung, Produktverantwortung und Entwicklung sowie zur Bereitstellung, Anpassung und Einführung eines Systems wie unter Ziffer 3.1 dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann.
Folgende Jobprofile werden mit jeweils bis zu 20 Punkten bewertet:
— Projektleitung;
— Produktverantwortung;
— Softwarearchitekt;
— Softwareentwicklung;
— Testmanagement/Qualitätssicherung;
— IT-Servicemanagement.
4. Qualitätsmanagement (5 % Gewichtung): Für die Darstellung des Qualitätsmanagementsystems haben Einzelbewerber den Vordruck Anlage 6 Qualitätsmanagement und Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber mit privilegierten Nachunternehmerschaften den Vordruck ANLAGE 6-1 Qualitätsmanagement zu verwenden.
— 5 Punkte: wenn er ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertiges Zertifikat nachweisen kann;
— 3 Punkte: wenn das Unternehmen darstellen kann, allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe implementiert zu haben;
— 0 Punkte: wenn das Unternehmen keine allgemeinen QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe implementiert hat.
Die für die vier Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert und anschließend addiert. Auf diese Weise sind bei den vier Kriterien maximal 500 Punkte zu erreichen.