Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs müssen die untenstehende Angaben gemacht werden. Die Wertung der einzelnen Kriterien ist im Folgendem beschrieben:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 500 000 EUR/a (5 Punkte);
— Gesamtumsatz < 500 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (4 Punkte);
— Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (3 Punkte);
— Gesamtumsatz < 300 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (2 Punkte);
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Punkt);
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte);
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (4 Punkte);
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme (4 Punkte);
— bei dem Referenzprojekt wurden Leistungen der Baulogistik erbracht (5 Punkte);
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein enger innerstädtischer Bereich oder ein vergleichbar stark eingeschränkten Bereich (4 Punkte);
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 50,0 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— das Referenzprojekt wurde bauabschnittsweise realisiert (4 Punkte);
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (5 Punkte für Gesamtumsatz + 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x 30 Punkte für Referenzprojekte). Die aufgeführten Wertungskriterien sind anhand des Dokumentes „Angabe Wertungskriterien" einzureichen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Mindestkriterium für die Wertbarkeit der Referenzen ist: Mindestens ein Referenzenprojekt muss abgeschlossen (d. h. in Betrieb genommen sein) und das Datum der Übergabe muss im Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) sein.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl gemäß den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl der verbleibenden Bewerber per Los.