Beschreibung der Beschaffung
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sind — Containergestellung
— Übernahme des Schlammes und Transport,
— gegebenenfalls Zwischenlagerung,
— thermische Verwertung,
— Dokumentation für den gesamten im Verwertungszeitraum abgenommenen und verwerteten Klärschlamm.
Spezielle Anforderungen an die thermische Verwertung des Klärschlammes
Der hier gewählte Weg der thermischen Verwertung wird als der ökologisch sinnvollste angesehen, da eine Verwertung in der Landwirtschaft aufgrund der Grenzwerte der Düngemittelverordnung nicht sicher möglich ist.
Unter thermischer Verwertung wird im Folgenden z. B. die thermische Verwertung des Klärschlammes
— in Monoverbrennungsanlagen,
— in der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken,
— in der Mitverbrennung in Zementwerken oder
— in Abfallverbrennungsanlagen verstanden.
Der AN muss mit Angebotsabgabe eine Beschreibung der Entsorgungskonzeption und des zu beschickenden Verbrennungsstandortes vorlegen. Hieraus müssen folgende Angaben hervorgehen:
— Schlüssige Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2028 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen für jedes einzelne Jahr der Vertragslaufzeit aufzuführen,
— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Dies muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls entweder:
—— eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss oder aber
—— eine noch nicht fertiggestellte angebotene Verbrennungsanlage nicht oder verspätet in Betrieb genommen wird.
Die entsprechenden Alternativen sind dann zu benennen.
— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistung der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017-2020,
— Beschreibung von Containergestellung und Transport, Benennung des Standortes der geeichten Waage,
— für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort,
— Betreiber der Anlage,
— Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit,
— notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit,
— Beschreibung des technischen Verfahrens.
Ein Einsatz des Klärschlammes im Bereich der thermischen Verwertung ist nur dann zulässig, wenn es sich tatsächlich und zweifelsfrei um eine Verwertung handelt. Dies muss über folgenden Nachweis belegt werden:
— durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Oder durch
— Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm der Kläranlage Dormagen-Rheinfeld vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z. B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5 000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden.
Nur bei Vorliegen dieses Nachweises kann ein Einsatz des Dormagener Klärschlammes im Bereich der thermischen Verwertung erfolgen.