Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut

Stadt Dormagen -Technische Betriebe Dormagen AöR

Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut:
— 75 Container — Übernahme, Transport und Verwiegung des Rechengutes;
— 360 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Sandfanggut;
— 25 500 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung von Klärschlamm für einen Zeitraum von 3 Jahren für Los 1 und 2, und von acht Jahren für Los 3.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-18 Auftragsbekanntmachung
2020-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut: — 75 Container — Übernahme, Transport und Verwiegung des Rechengutes; — 360 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Sandfanggut; — 25 500 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung von Klärschlamm für einen Zeitraum von 3 Jahren für Los 1 und 2, und von acht Jahren für Los 3.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen -Technische Betriebe Dormagen AöR
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postleitzahl: 41540
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.dormagen.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87751716 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2020-11-09 📅
Datum des Endes: 2023-11-08 📅
2028-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393507
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ist es denkbar, dass auf Anforderung des AG einzelne Rechengutcontainer auf dem Klärwerksgelände umgestellt bzw. gerückt werden müssen. Aus diesem Grund wird in dieser Eventualposition der Einheitspreis für das Rücken einzelner Container abgefragt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut:
— 75 Container — Übernahme, Transport und Verwiegung des Rechengutes;
— 360 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Sandfanggut;
— 25 500 Tonnen — Übernahme, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung von Klärschlamm für einen Zeitraum von 3 Jahren für Los 1 und 2, und von acht Jahren für Los 3.
Bezeichnung des Loses: TBD EU 02-20 Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut
Losnummer: 1: Transport von Rechengut
Kurze Beschreibung:
Das Rechengut der Kläranlage Dormagen-Rheinfeld fällt in gewaschener und gepresster Form in einer Menge von derzeit etwa 25 Containern mit einem Fassungsvermögen von 10 m
Über den Auftragszeitraum von 3 Jahren ergeben sich dann etwa 75 Container Rechengut. Hierfür sind 2 Container zu je 10 m
Die hier angegebenen Mengen für Rechengut sind Erfahrungswerte aus den vergangenen 2 Jahren. Betriebsbedingte Schwankungen sind möglich.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sind:
— Gestellung von geeigneten 10 m
— Übernahme, Verwiegung und Transport zur Wertstoffaufbereitungsanlage Neuss-Grefrath.
Das Klärwerk Dormagen-Rheinfeld anfallende Rechengut muss nach Absprache und auf Anforderung vom AG durch den AN aufgenommen, verwogen und abtransportiert werden.
Der AN muss mit Angebotsabgabe eine Beschreibung des Transportes vorlegen!
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ist es denkbar, dass auf Anforderung des AG einzelne Rechengutcontainer auf dem Klärwerksgelände umgestellt bzw. gerückt werden müssen. Aus diesem Grund wird in dieser Eventualposition der Einheitspreis für das Rücken einzelner Container abgefragt.
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Losnummer: 2: Stoffliche Verwertung von Sandfanggut
Kurze Beschreibung:
— Übernahme und Verwiegung;
— Transport, gegebenenfalls Zwischenlagerung;
— Fachgerechte Aufbereitung und Verwertung;
— Dokumentation für das gesamten im Verwertungszeitraum abgenommenen Sandfang gut.
Der AN muss mit Angebotsabgabe Folgendes vorlegen:
Beschreibung Transport, Zwischenlagerung bzw. Umschlag.
Benennung von Betreiber und Standort sowie detaillierte Beschreibung der Aufbereitungsmaßnahme bzw. des Behandlungs- bzw. Verwertungsverfahrens Die Anlage zur Aufbereitung/Behandlung muss nach BImSchG genehmigt sein. Die BImSchG-Genehmigung ist dem Angebot auszugsweise beizufügen
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Zusätzliche Informationen:
Eventualposition: Rücken von Sandfanggutcontainern Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ist es denkbar, dass auf Anforderung des AG einzelne Sandfanggutcontainer auf dem Klärwerksgelände umgestellt bzw. gerückt werden müssen. Aus diesem Grund wird in dieser Eventualposition der Einheitspreis für das Rücken einzelner Container abgefragt.
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Losnummer: 3: Thermische Verwertung von Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung;
— Übernahme des Schlammes und Transport;
— gegebenenfalls Zwischenlagerung;
— thermische Verwertung;
— Dokumentation für den gesamten im Verwertungszeitraum abgenommenen und verwerteten Klärschlamm.
Spezielle Anforderungen an die thermische Verwertung des Klärschlammes der hier gewählte Weg der thermischen Verwertung wird als der ökologisch sinnvollste angesehen, da eine Verwertung in der Landwirtschaft aufgrund der Grenzwerte der Düngemittelverordnung nicht sicher möglich ist.
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Unter thermischer Verwertung wird im Folgenden z. B. die thermische Verwertung des Klärschlammes — in Monoverbrennungsanlagen,
— in der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken;
— in der Mitverbrennung in Zementwerken oder
— in Abfallverbrennungsanlagen verstanden.
Der AN muss mit Angebotsabgabe eine Beschreibung der Entsorgungskonzeption und des zu beschickenden Verbrennungsstandortes vorlegen. Hieraus müssen folgende Angaben hervorgehen:
— Schlüssige Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2028 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen für jedes einzelne Jahr der Vertragslaufzeit aufzuführen.
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— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Dies muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls entweder:
—— eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss oder aber o eine noch nicht fertiggestellte angebotene Verbrennungsanlage nicht oder verspätet in Betrieb genommen wird. Die entsprechenden Alternativen sind dann zu benennen.
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— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistung der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017-2020;
— Beschreibung von Containergestellung und Transport, Benennung des Standortes der geeichten Waage;
— für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort:
— Betreiber der Anlage;
— Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit;
— notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit;
— Beschreibung des technischen Verfahrens.
Ein Einsatz des Klärschlammes im Bereich der thermischen Verwertung ist nur dann zulässig, wenn es sich tatsächlich und zweifelsfrei um eine Verwertung handelt. Dies muss über folgenden Nachweis belegt werden:
— durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Oder durch — Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm der Kläranlage Dormagen-Rheinfeld vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z. B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden.
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Nur bei Vorliegen dieses Nachweises kann ein Einsatz des Dormagener Klärschlammes im Bereich der thermischen Verwertung erfolgen.
Zusätzliche Informationen:
Eventualposition: Rücken von Klärschlammcontainern Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ist es denkbar, dass auf Anforderung des AG einzelne Klärschlammcontainer auf dem Klärwerksgelände umgestellt bzw. gerückt werden müssen. Aus diesem Grund wird in dieser Eventualposition der Einheitspreis für das Rücken einzelner Container abgefragt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
41539 Dormagen
Oberster Monheimer Weg (Kläranlage Dormagen-Rheinfeld)
Monheimer Weg (Kläranlage Dormagen-Rheinfeld)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Formular 521 EUEigenerklärung Ausschlussgründe). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
— Für nicht-präqualifizierte Unternehmen wird die EEE-Erklärung hilfsweise zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522)
Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit folgende Versicherungen vorzuhalten und dem AG das Bestehen dieser Versicherungen bis zum 31.01. jeden Jahres nachzuweisen:
— Eine KFZ-Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Fahrzeuge einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
— Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von mindestens 3 prüfbaren Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren;
— Umsatz der letzten 3 Jahre;
— falls zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531);
— falls zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532);
— falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (Formular 533).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.05a

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen — F 10/30 — Z. SUB: Frau Silke Voigt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87751716 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mai/Juni 2020
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 tage vor Ablaufderangebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E87751716.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
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Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen,
Die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg.
Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
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Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
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Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
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Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Der AN erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er mit den gesetzl. Vorgaben zur Verwertung (KrW-/AbfG samt untergesetzl. Regelwerk und länderspez. Regelg.) vertraut ist u. diese sowie die in der Leistungsbeschr. def. spez. Anforderung des AG einhält.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21147-3045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 21147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB),
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
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— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB),
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen — Der Bürgermeister — F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547 📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 162-393507 (2020-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut: — 75 Container — Übernahme, Transport und Verwiegung des Rechengutes; — 360 t — Übernahme, Transport, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Sandfanggut; — 25 500 t — Übernahme, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung von Klärschlamm für einen Zeitraum von 3 Jahren für Los 1 und 2, und von acht Jahren für Los 3. Für die Lose 1 und 2 erfolgt eine Aufhebung, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 028 431 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen - -Technische Betriebe Dormagen AöR
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 219-538324
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 162-393507
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Für die Lose 1 und 2 wird die Ausschreibung aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 360 t — Übernahme, Transport, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Sandfanggut;
— 25 500 t — Übernahme, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung von Klärschlamm für einen Zeitraum von 3 Jahren für Los 1 und 2, und von acht Jahren für Los 3.
Für die Lose 1 und 2 erfolgt eine Aufhebung, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Bezeichnung des Loses: TBD EU 02-20 Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut: hier Los 3 Thermische Verwertung von Klärschlamm
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sind — Containergestellung
— Übernahme des Schlammes und Transport,
— gegebenenfalls Zwischenlagerung,
— thermische Verwertung,
Spezielle Anforderungen an die thermische Verwertung des Klärschlammes
Der hier gewählte Weg der thermischen Verwertung wird als der ökologisch sinnvollste angesehen, da eine Verwertung in der Landwirtschaft aufgrund der Grenzwerte der Düngemittelverordnung nicht sicher möglich ist.
Unter thermischer Verwertung wird im Folgenden z. B. die thermische Verwertung des Klärschlammes
— in Monoverbrennungsanlagen,
— in der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken,
— Schlüssige Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2028 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen für jedes einzelne Jahr der Vertragslaufzeit aufzuführen,
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—— eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss oder aber
—— eine noch nicht fertiggestellte angebotene Verbrennungsanlage nicht oder verspätet in Betrieb genommen wird.
Die entsprechenden Alternativen sind dann zu benennen.
— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistung der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017-2020,
— Beschreibung von Containergestellung und Transport, Benennung des Standortes der geeichten Waage,
— für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort,
— Betreiber der Anlage,
— Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit,
— notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit,
Oder durch
— Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm der Kläranlage Dormagen-Rheinfeld vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z. B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5 000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden.
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Zusätzliche Informationen:
Für die Lose 1 und 2 wird die Ausschreibung aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Bezeichnung des Loses: TBD EU 02-20 Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut; Los-Nr.: 1: Transport von Rechengut
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Die durch den AN zu erbringenden Leistungen sind
Bezeichnung des Loses: TBD EU 02-20 Kläranlage Dormagen-Rheinfeld: Verwertung von Klärschlamm und Sandfanggut sowie Transport von Rechengut; Los-Nr.: 2: Stoffliche Verwertung von Sandfanggut
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Übernahme und Verwiegung,
— Transport, gegebenenfalls Zwischenlagerung,
— Fachgerechte Aufbereitung und Verwertung,
— Dokumentation für das gesamten im Verwertungszeitraum abgenommenen Sandfanggut.
Benennung von Betreiber und Standort sowie detaillierte Beschreibung der Aufbereitungsmaßnahme bzw. des Behandlungs- bzw. Verwertungsverfahrens.
Die Anlage zur Aufbereitung/Behandlung muss nach BImSchG genehmigt sein. Die BImSchG-Genehmigung ist dem Angebot auszugsweise beizufügen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-04 📅
Name: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Postort: Mühlheim an der Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 028 431 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen - F 10/30 - Z. SUB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
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— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB;.
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB);
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB);
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowiedarzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
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— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt;
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— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB;
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB);
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 219-538324 (2020-11-05)