Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030)
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG beabsichtigen, den auf der Kläranlage Lintel anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030)
2020001707”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030)
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG...”
Kurze Beschreibung
Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030)
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG beabsichtigen, den auf der Kläranlage Lintel anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osterholz-Scharmbeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG beabsichtigen, den auf der Kläranlage Lintel anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG beabsichtigen, den auf der Kläranlage Lintel anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb nach § 56 KrWG für den Abfallschlüssel AVV 19 08.05” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Alternativ zu den genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
— KFZ-Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Fahrzeuge mit einer Deckungssumme von mind. 100 Mio. EUR einschl. einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR oder entsprechende Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
— Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten einschl. einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR oder entsprechende Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mind. 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017 - 2019;
— Beschreibung Entsorgungskonzeption...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mind. 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017 - 2019;
— Beschreibung Entsorgungskonzeption und des zu beschickenden Verbrennungsstandortes;
— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit;
— Beschreibung von Containergestellung und Transport, Benennung des Standortes der geeichten Waage;
— Für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort: Betreiber der Anlage; Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit; Notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit; Beschreibung des technischen Verfahrens.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,35 EUR) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-05
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden kostenlos und ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter...”
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos und ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung als Unternehmen auf dem Portal ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da nur bei Angabe einer E-Mailadresse sichergestellt ist, dass das Unternehmen automatisiert über Änderungen im Vergabeverfahren und evtl. Bieterfragen und -antworten informiert wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 069-164572 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030).
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG...”
Kurze Beschreibung
Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030).
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG beabsichtigen, den auf der Kläranlage Lintel anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 503 378 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 069-164572
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Kläranlage Lintel: Thermische Klärschlammentsorgung des Klärschlammes aus Osterholz-Scharmbeck (9603560030)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kenow Nordwest GmbH
Postanschrift: Birkenfelsstr. 5
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 503 378 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 118-287215 (2020-06-17)