Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlage Sonneberg 48.375 EW – Umbau zur anaeroben Schlammstabilisierung Los 100 Baumeisterarbeiten und Handwerkerleistungen
18-00053-100”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlungsanlage📦
Kurze Beschreibung: Baumeisterarbeiten und Handwerkerleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 852 250 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kläranlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Sonneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sonneberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Abbrucharbeiten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen,
— Erdarbeiten ca. 6 200 m,
— Stahlbetonarbeiten ca. 1 300 m,
— Mauerarbeiten ca. 520 m,
— Wärmedämmarbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
— Abbrucharbeiten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen,
— Erdarbeiten ca. 6 200 m,
— Stahlbetonarbeiten ca. 1 300 m,
— Mauerarbeiten ca. 520 m,
— Wärmedämmarbeiten ca. 1 100 m,
— Rohrleitungsbau,
— Straßen- und Wegebauarbeiten ca. 1 550 m,
— Gitterrostabdeckung ca. 16 m,
— Sicherheitssteigleiter ca. 10 m,
— Treppen- und Schutzgeländer ca. 130 m,
— GFK Abdeckung ca. 16 m,
— Fassadenverkleidung ca. 1 180 m,
— Zimmerer-, Dachdecker-, Spenglerarbeiten ca. 340 m,
— Estrich- und Fliesenarbeiten ca. 390 m,
— Maler- und Putzarbeiten ca. 910 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2021-09-15 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Vorhabensnummer: 0310/2019
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1) Nr. 1
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen – Formblatt 124
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=184116
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1) Nr. 1
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen – Formblatt 124
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=184116
Aktuelle Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung
“Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers für Berufshaftpflicht. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für...”
Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers für Berufshaftpflicht. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abrufbare Eintragungen in die allgemein zugelassene Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen bzw. Eignungsnachweise gemäß VOB/A §6b EU (1) Nr. 1
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen – Formblatt 124
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=184116
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=184116”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtauftragswert bezieht sich auf die Zusammenfassung aller Vergabeeinheiten und ist Bestandteil einer...”
1) Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtauftragswert bezieht sich auf die Zusammenfassung aller Vergabeeinheiten und ist Bestandteil einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Baumaßnahme „Umbau der KA Sonneberg zur anaeroben Schlammstabilisierung“. Sollte in Zusammenfassung der Auswertungen aller Vergabeeinheiten (Lose 100-400) die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes nicht mehr gegeben sein, so werden wir von unserem Recht der Aufhebung der Ausschreibung nach §17 EU VOB/A Gebrauch machen;
2) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe-suche.de.Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter auf dem Vergabeportal anmelden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 024-052584 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlage Sonneberg 48.375 EW- Umbau zur anaeroben Schlammstabilisierung Los 100 Baumeisterarbeiten und Handwerkerleistungen
18-00053-100” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Baumeisterarbeiten und Handwerkerleistungen.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Vorhabensnummer 0310/2019.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-052584
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-00053-100
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 092-218757 (2020-05-08)