Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorzulegende Nachweise für die thermische Entsorgung
— Schlüssige Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2023 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen,
— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Fall des Stillstandes der Verbrennungsanlage,
— Mindestens 3 prüfbare eigene Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2017-2019, alternativ sind Referenzen der Gesellschafter/Anteilseigner zulässig,
— Beschreibung der bereitzustellenden Fördereinrichtung, der Containergestellung und des Transportes, Benennung des Standortes der geeichten Waage,
— Für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort:
— Betreiber der Anlage,
— Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit,
— notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit,
— Beschreibung des technischen Verfahrens.