Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung der Verbandskläranlage in Hof
P20-006
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Verbandskläranlage Hof.”
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandskläranlage Hof
Uferstr. 55
95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von durchschnittlich 11 000 t OS/a Klärschlamm.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“— Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre (1.1.2025 – 31.12.2026), sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis spätestens...”
Beschreibung der Verlängerungen
— Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre (1.1.2025 – 31.12.2026), sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis spätestens 31.12.2023 kündigt;
— Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre (1.1.2027 – 31.12.2028), sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis spätestens 31.12.2025 kündigt;
— Maximal mögliche Vertragslaufzeit: 8 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über die Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
“Zu 2. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und...”
Zu 2. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Abfallart und den Leistungen, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln), vergleichbar sind,
2. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
3. über die Unterbeauftragung von Leistungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2.: Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2.: Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Der Nachweis ist zu erbringen für
— die in der Leistungsbeschreibung benannten Abfallarten;
— alle Tätigkeiten, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln) sowie
— alle Standorte, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.
Ausländische Bieter haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte, Anlagen und Abfallarten zu entnehmen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf die o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
2) Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen, insbesondere hinsichtlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Anlagen und Abfallarten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-23
10:00 📅
“1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/. Die Angebotsabgabe ist...”
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich (elektronisch in Textform). Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z. B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. „Negativerklärung“).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2020/S 117-284025 (2020-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 374 040 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 117-284025
Auftragsvergabe
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Titel: Klärschlammentsorgung der Verbandskläranlage in Hof
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Aqua GmbH & Co. KG
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 374 040 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 208-508277 (2020-10-21)