Beschreibung der Beschaffung
Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Mitverbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Mitverbrennung). Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Monoverbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Monoverbrennung).
Der Klärschlamm wird thermisch entsorgt. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG zur Erbringung einer vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung bestehend aus Verladung, Transport, Verwiegung und thermischer Entsorgung des Klärschlamms als Mitverbrennung. Für den Bedarfsfall zur Unterstützung von Forschungsvorhaben werden von den zu behandelnden 12 000 t/a bis zu 2 000 t/a in einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage behandelt.
Zu der vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung gehören alle insbesondere mit der Verladung, dem Transport, der Verwiegung und der thermischen Entsorgung des Klärschlamms verbundenen logistischen Arbeiten und die damit verbundenen Genehmigungen sowie die lückenlose Dokumentation insbesondere
— die Einholung aller behördlichen Genehmigungen für Verladung, Transport, Zwischenlagerung und die thermische Entsorgung des Klärschlammes;
— die lückenlose Dokumentation und der jährliche Nachweis der entsorgten Klärschlammmengen unter Angabe der Behandlungsstelle/n inkl. Entsorgung/Entsorgung der Reststoffe (z. B. Aschen);
— die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften;
— die Nennung der Nachunternehmer und
— die Angabe der Entsorgungsstelle/en.
1: Klärschlammmenge in Tonnen pro Jahr und deren Trockensubstanz (TS in%)
12 000 t/a TS bis 27 %
3: Hilfsmittel und Mengen zur Klärschlammeindickung bzw. Behandlung genutzt
Polymer
4: Entwässerungsaggregat
Zentrifugen
5: Lagermöglichkeit am Standort
Sammelplatz. Ca. 4 000 m
6: Sammelkapazitäten am Standort – Abfahrzyklus
Bei geräumten Sammelplatz kann bis zu 3 Monaten gelagert werden. Bei arbeitstäglicher Abholung ist ein Bedarf von 2 bis 3 Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper) nötig.
7: Beschränkungen für Transportfahrzeuge
Fahrzeug ist Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper). Keine Einschränkungen bei Gewicht oder Höhe.
8: Beladungsmöglichkeiten (Fahrzeuge) am Standort vorhanden
Telelader vorhanden und nutzbar
9: Beschränkungen für den Abtransport
Montag – Donnerstag:
7.00 bis 15.30 Uhr; Freitag:
7.00 bis 13.00 Uhr
10: Angaben zu Container des AN
Abtransport nach Laden durch AN nach freier Wahl
Der Klärschlamm ist thermisch zu entsorgen. Für den Bedarfsfall zur Unterstützung von Forschungsvorhaben sind von den zu behandelnden 12 000 t/a bis zu 2 000 t/a in einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage zu behandeln.
Der AN sendet dem AG zum Ende jeder Kalenderwoche unaufgefordert eine Dispositionsliste der Klärschlammabholung für die darauffolgende Kalenderwoche via E-Mail zu.
Der AN gewährleistet Verladung und Abholung des Klärschlamms an Sonn- und Feiertagen.