Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung Kläranlage Parchim
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Parchim.
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Parchim
Wüstes Feld
19370 PArchim
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport sowie thermische Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Parchim” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Maximale Verlängerung des Vertrages um 2 x 1 Kalenderjahr
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Angaben: gemäß Abschnitt III: rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben Ausschlusskriterien sind, fehlende Referenzen...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben: gemäß Abschnitt III: rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben Ausschlusskriterien sind, fehlende Referenzen und/oder ein fehlende Darstellung des Entsorgungskonzeptes
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung – (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung – (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: – Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung für die 3 letzten Geschäftsjahre für jedes Geschäftsjahr getrennt,
— (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Erklärung zu Referenzen mit vom Auftraggeber bestätigen Aufträgen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Mindestens 3 Aufträge
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG-MV) –...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG-MV) – Verpflichtungserklärung, dass sofern Nachunternehmer beauftragt werden, dass diesen dieselben Pflichten auferlegt werden, wie sie dem Unternehmen durch den Auftraggeber vorgegeben werden (siehe VgG-MV). Die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer ist vom Unternehmer zu überwachen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Gesicherte Entsorgung des Klärschlammes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
“Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden...”
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind elektronisch über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Plattform erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zu registrieren. Dadurch wird eine schriftliche Information, via Mail, möglich, wenn neue Informationen auf der Plattform bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: ohannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: tatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: tatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Quelle: OJS 2020/S 250-624758 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 928 320 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport sowie thermische Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Parchim.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 250-624758
Auftragsvergabe
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Titel: Klärschlammentsorgung Kläranlage Parchim
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abwasserentsorgungsbetrieb der Stadt Parchim
Postanschrift: Ostring 38
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3871/267319📞
E-Mail: fred.eggert@stadtwerke-parchim.de📧
Region: Ludwigslust-Parchim🏙️
URL: www.stadtwerke-parchim.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 928 320 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: tatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: tatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 074-189217 (2021-04-13)