Klärschlammentsorgung

Stadt Burgau

Entwässerung, Transport und thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Burgau für die nächsten 5 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-07 Auftragsbekanntmachung
2021-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: KE2020-10
Kurze Beschreibung:
Entwässerung, Transport und thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Burgau für die nächsten 5 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Günzburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Burgau
Postanschrift: Gerichtsweg 8
Postleitzahl: 89331
Postort: Burgau
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: wolfinger@burgau.de 📧
Telefon: +49 82224006-61 📞
Fax: +49 82224006-78 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fbb177ef-dcd6-49ca-9767-7abff0c2bec7 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fbb177ef-dcd6-49ca-9767-7abff0c2bec7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480106
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 827 250 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Entwässerung, Transport und thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Burgau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 827 250 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweiß der Fach- und Sachkunde durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
2. Bestätigung der thermischen Beseitigungsanlage über die Abnahme der Klärschlammmenge während der Vertragslaufzeit.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fbb177ef-dcd6-49ca-9767-7abff0c2bec7 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895143-647 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧
Fax: +49 895143-767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 198-480106 (2020-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 133 875 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-006419
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 198-480106
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Name: Stefan Wagenbauer
Postort: Neuötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland 🇩🇪
Altötting 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 133 875 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 005-006419 (2021-01-04)