Klärschlammentsorgung

Abwasserverband Starnberger See

Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms. Voraussichtlich sind pro Kalenderjahr etwa 3 400 Tonnen ausgefaulter, entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstandgehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, zu entsorgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2020-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 80363-2018
Kurze Beschreibung:
Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms. Voraussichtlich sind pro Kalenderjahr etwa 3 400 Tonnen ausgefaulter, entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstandgehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, zu entsorgen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Starnberger See
Postanschrift: Am Schloßhölzl 25
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.av-starnberger-see.de 🌏
E-Mail: lehnberg@av-sta-see.de 📧
Telefon: +49 81519088275 📞
Fax: +49 081519088284 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-354757
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Der AN hat den Klärschlamm auf dem Betriebsgelände des AG, Am Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, zu übernehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG betreibt zur Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet eine öffentliche Entwässerungseinrichtung, die überwiegend häusliches Abwasser aufnimmt. Zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehört eine Kläranlage, die sich auf dem Betriebsgelände des Verbands, Am Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, befindet. Das in der Kläranlage anfallende Abwasser wird mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt. In der biologischen Stufe wird eine vorgeschaltete Denitrifikation betrieben. Der anfallende Klärschlamm wird anaerob ausgefault. Bei der Abwasserbehandlung fallen jährlich etwa 3 400 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstand-Gehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, an. Dieser Klärschlamm ist in Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Die maximale Laufzeit beträgt 3 bzw. 4 Jahre, wenn der Bieter eine entsprechende maximale Laufzeit in seinem Angebot anbietet. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren jeweils um ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit, wenn er nicht vom AG 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Die maximale Laufzeit beträgt 3 bzw. 4 Jahre, wenn der Bieter eine entsprechende maximale Laufzeit in seinem Angebot anbietet. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von 2 Jahren jeweils um ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit, wenn er nicht vom AG 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
Der AN hat den Klärschlamm auf dem Betriebsgelände des AG, Am Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, zu übernehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (Mindestkriterium);
— Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder über eine sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV (Mindestkriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV. Der Bieter hat einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht einschließlich Umwelthaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer vorzulegen. Deckungssummen: 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit bestehen, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird (Mindestkriterium).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die Entsorgung von Klärschlamm bezogen auf den mit der Auftragsausführung vorgesehenen Standort im Sinne von § 56 Abs. 3 Satz 2 KrWG oder Nachweise über eine vergleichbare Zertifizierung. Vorlage einer Verpflichtungserklärung, wonach die vorgenannte Zertifizierung für die Dauer der Auftragsdurchführung aufrechterhalten wird (Mindestkriterium);
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— Der Bieter hat mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen über ab dem Jahr 2017 begonnene Aufträge mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Werts, des Erbringungszeitraums, des Leistungsempfängers mit Ansprechpartner und der pro Kalenderjahr entsorgten Klärschlammmenge anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen der Übernahme, des Transports und der Entsorgung von Klärschlamm vergleichbar sind. Solche Leistungen können nur dann als vergleichbar angesehen werden, wenn sie die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von 3 000 Tonnen Klärschlamm oder mehr pro Kalenderjahr zum Gegenstand haben (Mindestkriterium);
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— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ort des Eröffnungstermins: Starnberg

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dipl.-Ing. (FH) Dirk Lehnberg, Leiter Abteilung Kläranlage
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av11dd7e-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 08921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 08921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 144-354757 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung Beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms. Voraussichtlich sind pro Kalenderjahr etwa 3 400 Tonnen ausgefaulter, entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstandgehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, zu entsorgen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-588894
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 144-354757
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Auf die Preisgabe des tatsächlichen Auftragswerts wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet, um die berechtigten geschäftlichen Interessen der HVG GmbH zu schützen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG betreibt zur Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet eine öffentliche Entwässerungseinrichtung, die überwiegend häusliches Abwasser aufnimmt. Zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehört eine Kläranlage, die sich auf dem Betriebsgelände des Verbands, Am Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, befindet. Das in der Kläranlage anfallende Abwasser wird mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt.
Mehr anzeigen
In der biologischen Stufe wird eine vorgeschaltete Denitrifikation betrieben. Der anfallende Klärschlamm wird anaerob ausgefault. Bei der Abwasserbehandlung fallen jährlich etwa 3 400 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstand-Gehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, an. Dieser Klärschlamm ist in Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen.
Mehr anzeigen
Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Prozent
Kostenkriterium (Name): Preis pro Tonne Klärschlamm netto
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 Prozent

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-04 📅
Name: HVG Handels- und Vertriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schmiedestr. 14
Postort: Himmelpforten
Land: Deutschland 🇩🇪
Stade 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2020/S 238-588894 (2020-12-02)