KlärschlammentsorgungVerladung, Transport und Verwertung von Klärschlämmen Des Wasserverbandes Peine,Horst 6 31226 Peine

Wasserverband Peine

Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, seine gesamten anfallenden Klärschlamm zur Verladung, Transport und ordnungsgemäßen Verwertung an Fachfirmen, im Folgenden AN genannt, abzugeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-03 Auftragsbekanntmachung
2021-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: VergabePE1220
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, seine gesamten anfallenden Klärschlamm zur Verladung, Transport und ordnungsgemäßen Verwertung an Fachfirmen, im Folgenden AN genannt, abzugeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Peine
Postanschrift: Horst 6
Postleitzahl: 31226
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvp-online.de 🌏
E-Mail: stefan.bock@wvp-online.de 📧
Telefon: +49 5171/956111 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35894517 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E35894517 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-08 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 174-420636
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß VgV. Es sind keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Auf Wunsch/Verlangen des Auftraggebers kann der Auftrag um jeweils 2 mal 3 Jahre (2025-2027 und 2028-2030) verlängert werden. Gesamtmengen: 2021 bis 2024: Thermische Klärschlammverwertung: 10 040 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 6 920 t Klärschlamm 2025-2030: Thermische Klärschlammverwertung: 18 630 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 14 180 t Klärschlamm Die genauen Aufteilungen auf die einzelnen Standorte sind der Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Auf Wunsch/Verlangen des Auftraggebers kann der Auftrag um weitere 2 mal 3 Jahre (2025-2030) verlängert werden.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA05
KA14
KA02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlagen des Wasserverband Peine Postanschrift:
Horst 6 31226 Peine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass:
— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
— das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— dass das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen vornimmt;
— Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie;
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
von Steuern und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behördein Kopie);
— Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Weitere Nachweise und Erklärungen siehe Beschaffungsunterlage.
Mindeststandards: Gemäß Beschaffungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Klärschlammentsorgung/Verwertung) mit Art und Umfang, Angabe der Entsorgungsmenge- und Wege;
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gem § 56KrW Es genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, folgende Nachweise zu fordern:
— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber Nachweis durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität des Unternehmens; insbesondere sind genaue Ausführungen zu dem vorgesehenen Personal, den Transportfahrzeugen und zu der Verwertungsanlage und zum Verwertungsverfahren zu machen. Bezüglich der Verwertungsanlage ist darzulegen, dass diese in der Lage ist, den in der Leistungsbeschreibung genannten Klärschlamm ordnungsgemäß zu verwerten. Des Weiteren sind Angaben zu der Entsorgung von Reststoffen oder Rückständen aus der Klärschlammverwertung zu machen.
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Erklärungen und weiteres siehe Beschaffungsunterlage.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Fachtagungsraum
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß VgV. Es sind keine Bieter zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wvp-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35894517 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 174-420636 (2020-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2293934.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-138315
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 174-420636
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Auf Wunsch / Verlangen des Auftraggebers kann der Auftrag um jeweils 2 mal 3 Jahre (2025- 2027 und 2028-2030) verlängert werden. Gesamtmengen: 2021 bis 2024: Thermische Klärschlammverwertung: 10 040 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 6 920 t Klärschlamm 2025-2030: Thermische Klärschlammverwertung: 18 630 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 14 180 t Klärschlamm Die genauen Aufteilungen auf die einzelnen Standorte sind der Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Horst 6
31226 Peine

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-07 📅
Name: Kommunalservice Heinz Vornkahl GmbH
Postanschrift: Kornstraße 18
Postort: Söhlde
Land: Deutschland 🇩🇪
Hildesheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2293934.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 055-138315 (2021-03-15)