Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter
www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Mit dem Angebot vom Bieter/Nachunternehmern/Teilnehmern einer Bietergemeinschaft einzureichen: Unternehmensdaten.
Mit dem Angebot vom Bieter einzureichen:
Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse I betreffend Artikel für Säuglinge/Babys und Kleinkinder bis zu 3 Jahren (Bekleidung, Frottierwaren usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat, Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse II betreffend hautnah verwendete Artikel (Unterwäsche, Handtücher, Strümpfe usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat bzw. Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse III betreffend hautfern verwendete Artikel (Jacken, Mäntel usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat.
Ein dem OEKO-TEX Standard 100 gleichwertiges Zertifikat muss ausweisen können, dass die Produkte frei von gesetzlich verbotenen und reglementierten Schadstoffen (wie z. B. Formaldehyd und Nickel) sowie gesundheitsschädlichen Chemikalien (wie z. B. Pestiziden) sind. Im Falle der Zuschlagserteilung behält sich der Auftraggeber vor, die Materialien bei einem neutralen Prüfinstitut untersuchen zu lassen. Im Streitfall trägt die unterlegene Partei die jeweiligen Kosten.
Bei Nachunternehmern: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaft: Erklärung betr. Bietergemeinschaft
Vor Ausführungsbeginn und während der Vertragslaufzeit sind betreffend das in der Kleiderkammer eingesetzte Personal folgende Unterlagen einzureichen: DSGVO-Verpflichtungserklärungen, Einwilligung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung, Niederschrift über die förmliche Verpflichtung, Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei vorzunehmenden Änderungen an der Artikelbeschaffenheit während der Vertragslaufzeit sind auf Aufforderung folgende Unterlagen einzureichen:
Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse I betreffend Artikel für Säuglinge/Babys und Kleinkinder bis zu 3 Jahren (Bekleidung, Frottierwaren usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat, Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse II betreffend hautnah verwendete Artikel (Unterwäsche, Handtücher, Strümpfe usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat bzw. Zertifikat OEKO-TEX Standard 100 der Produktklasse III betreffend hautfern verwendete Artikel (Jacken, Mäntel usw.) oder ein gleichwertiges Zertifikat, Einwilligungserklärung zur Durchführung einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse und zur Erstellung des Angebots ist eine vorherige Begehung der Liegenschaften zwingend vorgeschrieben.
Mit dem Angebot ist vom Bieter die Bescheinigung der Teilnahme an einer Ortsbesichtigung einzureichen; die Bescheinigung der Teilnahme wird im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgehändigt.