„Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße Lahr – Fortführung der archäologischen Stadtkerngrabung

Stadt Lahr

Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1 200 m) liegt in der Stadt Lahr/Schwarzwald, Ortenaukreis, „Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Flurstücke 24324/12 und 24324/13, innerhalb des seit 20.6.1955 nach § 22 DSchG Baden-Württemberg ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“ (Denkmallisten-Nr. 9) auf der Gemarkung Lahr.
Von den ca. 1 200 m Gesamtfläche des Grundstückes sind bislang ca. 600 m vollflächig ausgegraben. Es muss eine vollständige und vollflächige archäologische Ausgrabung der Restflächen des Baugrundstückes nach den aktuellen Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg, Stand Juli 2019 durchgeführt werden, bei der alle archäologischen Befunde vollständig untersucht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-21 Auftragsbekanntmachung
2020-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen
Referenznummer: II/2020
Kurze Beschreibung:
Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1 200 m Von den ca. 1 200 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archäologische Untersuchungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr
Postanschrift: Schillerstraße 23
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahr.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219100611 📞
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=8TGat0xclTo%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Datum des Beginns: 2020-02-24 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-033718
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 241-590345
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich, Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1 200 m
Von den ca. 1 200 m
Ergebnisse der Voruntersuchung:
Im November 2018 führte das LAD auf dem Baugrundstück (Fläche: ca. 1 200 m
Die Voruntersuchungen haben gezeigt, dass auf der gesamten Fläche (1 200 m
Einzelne Befunde wie Brunnen oder Latrinen können tiefer reichen. Das bei der Voruntersuchung geborgene Fundmaterial reicht von Gebrauchskeramik, darunter die sog. „Lahrer Ware“, über Tafelgeschirr aus Terra Sigillata, römische Dachziegel, Fundamentsteine und Steinmauerschutt bis zu Metallartefakten und römischen Münzen aus dem 2. Jahrhundert.
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Das gesamte Baugrundstück war von tieferen Bodeneingriffen verschont. Somit war mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden zu rechnen. Das auf dem Grundstück geplante Bauvorhaben wird zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedurfte es daher zum Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem Veranlasserprinzip, d. h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden.
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Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Voruntersuchung wurden die Leistungen zu Kleinfeld Nord, Leopoldstraße Lahr, archäologische Stadtkerngrabung im April 2019 ausgeschrieben und im Juni 2019 vergeben. Die Grabungsarbeiten begannen am 5.7.2019 und das Grabungsende war für Ende 2019 geplant. Die Ausgrabung deckte komplexe Befundstrukturen auf, die vorwiegend eine Bearbeitung von Hand notwendig machten.
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Die damit einhergehende wesentliche Änderung des Auftrags erfordert gemäß § 132 Abs. 1 GWB ein neues Vergabeverfahren für die noch ausstehenden Leistungen zur vollständigen Rettungsgrabung und deren Abschluss.
Stand der Grabungsmaßnahmen:

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung.
Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- u. Handelskammer. Anderere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
— Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.),
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— Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen(§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern,
— als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen),
— Insolvenzverfahren und Liquidation (Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet),
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— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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— als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenz nachweise aus den letzten 5 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausfügungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
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Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
— Anzahl der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
— als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB,
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— Nachfolgend genannte Unterlagen/ Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
—— Nachweis eines Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin (min. Master oder Magister),
—— mindestens eine Referenz zum Nachweis der Erfahrung der oben genannten Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin in der Durchführung von stadtkern-archäologischen Untersuchungen in Süddeutschland,
—— jeweils mindestens ein Nachweis für das eingesetzte Personal der Vergütungsgruppe I bis IV. Dies können sein: Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen.
— Vergütungsgruppe I: Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gemäß Prospektions- und Grabungsrichtlinien des Verbands der Landesarchäologen (VLA): Punkt 1.1.1,
— Vergütungsgruppe II: Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß Prospektions- und Grabungsrichtlinien des Verbands der Landesarchäologen (VLA): Punkt 1.1.2 oder Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik oder Vermessungstechniker oder- Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss,
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— Vergütungsgruppe III: Grabungszeichner/innen, Dokumentationsassistenten/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen oder Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung,
— Vergütungsgruppe IV: Grabungshelfer, unqualifiziert – Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung,
— Nachfolgend genannte Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen und können auch direkt online gemacht werden. Siehe hierzu Abschnitt Eignungskriterien.
—— Bestätigung dass die Firma zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr als 5 archäologische Dokumentationen mit überschrittenem Abgabetermin zu bearbeiten hat,
—— Angaben zum Grabungsleiter/in (Vor- und Nachname),
—— Eckdaten zur Grabungsdurchführung.
— Mannschaftsstärke während den laufenden Ausgrabungsarbeiten,
— Mannschaftsstärke während der Aufbereitungsphase.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Vorabinformation 2019/S 241-590345
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Lahr
Zusätzliche Informationen:
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich, Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Karl, Benjamin
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=8TGat0xclTo%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal „Deutsche e Vergabe“ eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 41Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
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Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 016-033718 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1200 m2) liegt in der Stadt Lahr / Schwarzwald, Ortenaukreis, „Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Flurstücke 24324/12 und 24324/13, innerhalb des seit 20.6.1955 nach § 22 DSchG Baden-Württemberg ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“ (Denkmallisten-Nr. 9) auf der Gemarkung Lahr. Von den ca. 1 200 m
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Gesamtwert des Auftrags: 80 920 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-085622
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 016-033718
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Untersuchungsgebiet bzw. Baugrundstück (ca. 1200 m2) liegt in der Stadt Lahr / Schwarzwald, Ortenaukreis,
„Kleinfeld-Nord“, Leopoldstraße, Flurstücke 24324/12 und 24324/13, innerhalb des seit 20.6.1955 nach § 22 DSchG Baden-Württemberg ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“ (Denkmallisten-Nr. 9) auf der Gemarkung Lahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-18 📅
Name: ArchaeoTask GmbH
Postanschrift: Randenstrasse 12
Postort: Engen
Postleitzahl: 78234
Land: Deutschland 🇩🇪
Konstanz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 80 920 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 036-085622 (2020-02-18)