Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer Klimakammer mit Sonnensimulator für den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik und Transportprozesse.
Einsatzgebiete der hier ausgeschriebenen Klimakammer mit Sonnensimulator sind unter anderem Messungen zur Ermittlung der saisonal schwankenden Strahlungs-Transmission, -Reflexion und -Absorption verschiedener Fassadenelemente sowie die Bestimmung von Wärmespeichereigenschaften neuartiger Wandsysteme. Daneben soll diese für die Charakterisierung von Solarthermie- und PV-Modulen und zur Betrachtung häuslicher Energiesystemlösungen, deren Komponenten und Regelungen eingesetzt werden.
Die Klimakammer soll dabei die Abbildung definierter dynamischer Temperatur- und Feuchteprofile erlauben. Eine sonnenlichtähnliche Bestrahlung der zu untersuchenden Objekte ist im gesamten geforderten Temperatur- und Feuchtebereich der Klimakammer vorgesehen. Dementsprechend muss das Einschalten sowie der Betrieb der Sonnensimulation im gesamten Temperatur- und Feuchtebereich möglich sein. Durch ein geeignetes Konzept zur Variation des Einstrahlwinkels sollen zudem dynamische Strahlungsprofile abgebildet werden können.
Für die Untersuchung diverser Fassadenelemente ist eine demontierbare Test-Klimakammer im Inneren der großen Klimakammer vorgesehen, wodurch anwendungsnah vom Strahlungseintrag und vom Innenraum abhängige Wärmeströme erzeugt werden können.
Da für das vorgesehene Projekt nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, ist der maximale Angebotspreis: 1 235 000,00 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klimakammer mit Sonnensimulator
2020ZV000013
Produkte/Dienstleistungen: Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer Klimakammer mit Sonnensimulator für den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik und...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer Klimakammer mit Sonnensimulator für den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik und Transportprozesse.
Einsatzgebiete der hier ausgeschriebenen Klimakammer mit Sonnensimulator sind unter anderem Messungen zur Ermittlung der saisonal schwankenden Strahlungs-Transmission, -Reflexion und -Absorption verschiedener Fassadenelemente sowie die Bestimmung von Wärmespeichereigenschaften neuartiger Wandsysteme. Daneben soll diese für die Charakterisierung von Solarthermie- und PV-Modulen und zur Betrachtung häuslicher Energiesystemlösungen, deren Komponenten und Regelungen eingesetzt werden.
Die Klimakammer soll dabei die Abbildung definierter dynamischer Temperatur- und Feuchteprofile erlauben. Eine sonnenlichtähnliche Bestrahlung der zu untersuchenden Objekte ist im gesamten geforderten Temperatur- und Feuchtebereich der Klimakammer vorgesehen. Dementsprechend muss das Einschalten sowie der Betrieb der Sonnensimulation im gesamten Temperatur- und Feuchtebereich möglich sein. Durch ein geeignetes Konzept zur Variation des Einstrahlwinkels sollen zudem dynamische Strahlungsprofile abgebildet werden können.
Für die Untersuchung diverser Fassadenelemente ist eine demontierbare Test-Klimakammer im Inneren der großen Klimakammer vorgesehen, wodurch anwendungsnah vom Strahlungseintrag und vom Innenraum abhängige Wärmeströme erzeugt werden können.
Da für das vorgesehene Projekt nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, ist der maximale Angebotspreis: 1 235 000,00 EUR brutto.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1037815.13 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Klimaanlagen📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung: Klimakammer mit Sonnensimulator.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1037815.13 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Max. Lieferzeit: 9 Monate, mindestens 2 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Max. Lieferzeit: 9 Monate, mindestens 2 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vol/b
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 207-503833
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 173-417525 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer Klimakammer mit Sonnensimulator für den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik und...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung einer Klimakammer mit Sonnensimulator für den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik und Transportprozesse.
Einsatzgebiete der hier ausgeschriebenen Klimakammer mit Sonnensimulator sind unter anderem Messungen zur Ermittlung der saisonal schwankenden Strahlungs-Transmission, – Reflexion und -Absorption verschiedener Fassadenelemente sowie die Bestimmung von Wärmespeichereigenschaften neuartiger Wandsysteme. Daneben soll diese für die Charakterisierung von Solarthermie- und PV-Modulen und zur Betrachtung häuslicher Energiesystemlösungen, deren Komponenten und Regelungen eingesetzt werden.
Die Klimakammer soll dabei die Abbildung definierter dynamischer Temperatur- und Feuchteprofile erlauben. Eine sonnenlichtähnliche Bestrahlung der zu untersuchenden Objekte ist im gesamten geforderten Temperatur- und Feuchtebereich der Klimakammer vorgesehen. Dementsprechend muss das Einschalten sowie der Betrieb der Sonnensimulation im gesamten Temperatur- und Feuchtebereich möglich sein. Durch ein geeignetes Konzept zur Variation des Einstrahlwinkels sollen zudem dynamische Strahlungsprofile abgebildet werden können.
Für die Untersuchung diverser Fassadenelemente ist eine demontierbare Test-Klimakammer im Inneren der großen Klimakammer vorgesehen, wodurch anwendungsnah vom Strahlungseintrag und vom Innenraum abhängige Wärmeströme erzeugt werden können.
Da für das vorgesehene Projekt nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, ist der maximale Angebotspreis: 1 235 000,00 EUR brutto.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 815 950 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 173-417525
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 15378/20JS
Titel: Klimakammer mit Sonnensimulator
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: regineering GmbH
Postanschrift: Am Dörrenhof 13 a
Postort: Preith
Postleitzahl: 85131
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Eichstätt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1037815.13 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 815 950 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 232-570661 (2020-11-24)