Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird.
2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird.
3. unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die „Bauleistungen" Ziffer III.1.3 (1) und die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über „Planungsleistungen" Ziffer III.1.3 (2) sowie Ziffer III.1.3 (3) der EU-Bekanntmachung herangezogen.
Dabei wird die Referenz zu Ziffer III.1.3 (1) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Strahlenmedizin":
— Onkologie — 1 Punkt;
— Strahlentherapie — 2 Punkte;
— Nukleardiagnostik und -therapie — 3 Punkte.
— Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme":
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2010 — 1 Punkte;
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2010 bis 31.12.2014 — 2 Punkte;
— Inbetriebnahme ab 1.1.2015 — 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen":
— 15 bis 25 Mio. EUR brutto (KG 300-500 nach DIN 276) Bauvolumen — 1 Punkt;
— 25 bis 35 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300-500 nach DIN 276) — 2 Punkte;
— über 35 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300-500 nach DIN 276) — 3 Punkte.
Dabei wird die Referenz zu Ziffer III.1.3 (2) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Strahlenmedizin":
— Onkologie — 1 Punkt;
— Strahlentherapie — 2 Punkte;
— Nukleardiagnostik und -therapie mit Radionuklidlabor — 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen":
— 15 bis 25 Mio. EUR brutto (KG 300-500 — nach DIN 276) Bauvolumen — 1 Punkt;
— 25 bis 35 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300-500 — nach DIN 276) — 2 Punkte;
— über 35 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300-500 — nach DIN 276) — 3 Punkte.
Dabei wird die Referenz zu Ziffer III.1.3 (3) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
— Kriterium „Strahlenmedizin":
— Onkologie — 1 Punkt;
— Strahlentherapie — 2 Punkte;
— Nukleardiagnostik- und -therapie mit Radionuklidlabor — 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen":
— >8 — 10 Mio. EUR brutto (KG 400 + 540 — nach DIN 276) Bauvolumen — 1 Punkt;
— 10 — 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 400 + 540 — nach DIN 276) — 2 Punkte;
— über 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 400 + 540 — nach DIN 276) — 3 Punkte.
Die „Baureferenzen" gemäß Ziffer III.1.3 (1) der EU-Bekanntmachung werden mit 50 %, die „Objektplaner — Referenzen" gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Bekanntmachung mit 25 % sowie die TGA-Planer — Referenzen gemäß Ziffer III.1.3 (3) der EU-Bekanntmachung werden mit 25 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.