Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU und des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, Investitionspotenziale für deutsche Unternehmen in Afrika zu ermitteln sowie Geschäftsbeziehungen aufzubauen, zu unterstützen und zu begleiten.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika greift für die Durchführung von Maßnahmen unter anderem auf etablierte Strukturen der Außenwirtschaftsförderung des BMWi zurück. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich also um eine projektbezogene Fördermaßnahme, die Bestandteil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist und im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt wird.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Im Rahmen des kombinierten Moduls sollen insbesondere deutsche Mittelständler aus jeweiligen Branchen beim Markteintritt in einer Region unterstützt werden. Zielgruppe sind Unternehmen, die ein geschäftliches Interesse an der Region oder aber auch einzelner Länder dieser Region haben. Das kombinierte Modul ist darauf ausgelegt, die teilnehmenden Unternehmen umfassend und integrativ zu beraten und sie bei ihrem Markteintritt in Afrika zu begleiten.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und die Leitfäden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU und des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des...”
Titel
Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU und des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
414-12.1-2021/ kombiniertes ModulWNA
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, Investitionspotenziale für deutsche Unternehmen in Afrika zu ermitteln sowie Geschäftsbeziehungen aufzubauen, zu unterstützen und zu begleiten.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika greift für die Durchführung von Maßnahmen unter anderem auf etablierte Strukturen der Außenwirtschaftsförderung des BMWi zurück. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich also um eine projektbezogene Fördermaßnahme, die Bestandteil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist und im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt wird.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Im Rahmen des kombinierten Moduls sollen insbesondere deutsche Mittelständler aus jeweiligen Branchen beim Markteintritt in einer Region unterstützt werden. Zielgruppe sind Unternehmen, die ein geschäftliches Interesse an der Region oder aber auch einzelner Länder dieser Region haben. Das kombinierte Modul ist darauf ausgelegt, die teilnehmenden Unternehmen umfassend und integrativ zu beraten und sie bei ihrem Markteintritt in Afrika zu begleiten.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und die Leitfäden.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordafrika (Tunesien, Marokko, Algerien, Ägypten)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen
Zielregion: Nordafrika
Branchenschwerpunkt/Ziel:...”
Beschreibung der Beschaffung
Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen
Zielregion: Nordafrika
Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Zeitraum: 4. Quartal 2020 bis 2./3. Quartal 2021
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Westafrika (Ghana, Côte d‘Ivoire, Senegal, Nigeria)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen
Zielregion: Westafrika
Branchenschwerpunkt/Ziel:...”
Beschreibung der Beschaffung
Kombiniertes Modul Webinar und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen
Zielregion: Westafrika
Branchenschwerpunkt/Ziel: Lebensmittelverarbeitungstechnik- und logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Zeitraum: 4. Quartal 2020 bis 2./3. Quartal 2021
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen;
— Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern..
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
— Formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 TEUR; > 100 TEUR und > 500 TEUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers;
— Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter;
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-05
07:00 📅
“Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die...”
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: Kombiniertes Modul WNA_Los.Nr_NameFirma.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 192-462935 (2020-09-29)