Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1.915 m, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Komplettsanierung des Bestandsgebäudes Riebeckstraße 50 und Kapazitätserhöhung des Standortes zur 5-zügigen Grundschule
GS_Riebeckstr50_M”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1.915 m, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
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1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung gemäß § 34 ff. i. V. mit Anlage 10.1 HOAI
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor....”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt; - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“). - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Fortführung der Fachraumplanung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planerischer Lösungsansatz/Konzeptskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36 von 120 Punkten
Kostenkriterium (Name): Honorar/Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 24 von 120 Punkten
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage folgender Eignungskriterien (für alle Lose):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzliste (Formblatt 3) – 18 von 54 Punkten
Referenz „Sanierung eines Gebäudes [...]“ (Formblatt 4) – 18 von 54 Punkten
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5) – 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Konkrete Beschreibung ist der Vergabeunterlage bzw. III.1.1-III.1.3 zu entnehmen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und...”
Beschreibung der Optionen
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c)
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vertragsmuster B1 bis B3 werden nachgereicht.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor....”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 von 120
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage folgender Eignungskriterien (für alle Lose):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 54 Punkten
Referenz „Sanierung eines Gebäudes [...]“ (Formblatt 4) - 18 von 54 Punkten
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Konkrete Beschreibung ist der Vergabeunterlage bzw. III.1.1 - III.1.3 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Das Vertragsmuster wird nachgereicht.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grund-leistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 und 3 ist optional zu erbringen.
Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.7.2019 ausgestellt worden sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3, Punkt A ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Mindestangaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; - anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung; - Datum der Fertigstellung (nicht vor dem 31.12.2010). Gewertet werden je Los die drei Projekte mit der jeweils höchsten Punktzahl. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied auszufüllen, es sei denn, es werden gemeinsame Projekte dargestellt. Die Wertung bei Bietergemeinschaften erfolgte im Mittel der erzielten Punkte, damit können Bietergemeinschaft wie Einzelbieter maximal 18 Punkte erreichen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Bitte fügen Sie den Ausführungen Referenzschreiben bei. Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden (Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2010). Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auf-tragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio. € brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 250 T€ brutto. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen.
Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Auftraggeber wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter, sein Stellvertreter sowie der Objektüberwacher verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters, seines Stellvertreters und des Objektüberwachers sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Sanierung und/oder der Erweiterung von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich sowie der Abwicklung von Förderprojekten. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten nachgewiesen werden. Eine Personalunion von Projektleiter und Objektüberwacher wird ausgeschlossen. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Entsprechende Referenzschreiben sind beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Gewertet werden die Referenzen des Projektleiters, seines Stellvertreters sowie des Bauüberwachers gleichrangig. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl bei Addition der vorgetragenen Referenzen beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1-3 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de
Fragen, die nicht bis zum 28.10.2020 in Textform eingereicht...”
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de
Fragen, die nicht bis zum 28.10.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vertragsmuster werden bis zum 16.10.2020 zur Verfügung gestellt.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Leipzig, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Bieter sind bereits an ihr erstes Angebot gebunden.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 197-476416 (2020-10-06)
Ergänzende Angaben (2020-10-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Prager Straße 126 - 128 (Haus B)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1 915 m, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus 3 Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 197-476416
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Projektleitung Frau Corina Tischer”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Projektleitung Frau Corina Tischer
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Quelle: OJS 2020/S 203-494410 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m und einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1 915 m, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1886761.41 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor....”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten):
— LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt;
— LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“),
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form;
— Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner;
— Fortführung der Fachraumplanung.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und...”
Beschreibung der Optionen
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c).
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor....”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): Vorstellung der Projektstruktu
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
- LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.
- LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grund-leistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 197-476416
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Isfort Architekten
Postanschrift: Am Berg 1 a
Postort: Wildberg
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b.isfort@isfort-architekten.de📧
Region: Meißen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Haupt Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH
Postanschrift: Berliner Straße 81 A
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
E-Mail: info@haupt-ig.de📧
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Staupendahl & Partner Bauplanungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schmiedestraße 14
Postleitzahl: 04229
E-Mail: post@staupendahl.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 680096.43 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Staupendahl & Partner mbH
Postanschrift: Schmiedestraße 40
Postleitzahl: 04299
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 182619.90 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Staupendahl & Partner Bauplanungsgesellschft mbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 179417.13 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 127-337651 (2021-06-30)