Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit). Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1.915 m, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: GS_Riebeckstr50_M
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-476416
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vertragsmuster B1 bis B3 werden nachgereicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4.552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung gemäß § 34 ff. i. V. mit Anlage 10.1 HOAI
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt; - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“). - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Fortführung der Fachraumplanung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt; - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“). - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Fortführung der Fachraumplanung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c)
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c)
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vertragsmuster B1 bis B3 werden nachgereicht.
Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Das Vertragsmuster wird nachgereicht.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grund-leistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grund-leistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leipzig
DEUTSCHLAND
Leipzig, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 und 3 ist optional zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 und 3 ist optional zu erbringen.
Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.7.2019 ausgestellt worden sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.7.2019 ausgestellt worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3, Punkt A ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Mindestangaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; - anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung; - Datum der Fertigstellung (nicht vor dem 31.12.2010). Gewertet werden je Los die drei Projekte mit der jeweils höchsten Punktzahl. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied auszufüllen, es sei denn, es werden gemeinsame Projekte dargestellt. Die Wertung bei Bietergemeinschaften erfolgte im Mittel der erzielten Punkte, damit können Bietergemeinschaft wie Einzelbieter maximal 18 Punkte erreichen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Bitte fügen Sie den Ausführungen Referenzschreiben bei. Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden (Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2010). Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auf-tragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio. € brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 250 T€ brutto. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen. Das Formblatt 3, Punkt A ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Mindestangaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; - anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung; - Datum der Fertigstellung (nicht vor dem 31.12.2010). Gewertet werden je Los die drei Projekte mit der jeweils höchsten Punktzahl. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied auszufüllen, es sei denn, es werden gemeinsame Projekte dargestellt. Die Wertung bei Bietergemeinschaften erfolgte im Mittel der erzielten Punkte, damit können Bietergemeinschaft wie Einzelbieter maximal 18 Punkte erreichen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Bitte fügen Sie den Ausführungen Referenzschreiben bei. Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht wurden (Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2010). Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auf-tragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio. € brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 250 T€ brutto. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Ein Referenzschreiben ist beizufügen.
Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Auftraggeber wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter, sein Stellvertreter sowie der Objektüberwacher verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters, seines Stellvertreters und des Objektüberwachers sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Sanierung und/oder der Erweiterung von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich sowie der Abwicklung von Förderprojekten. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten nachgewiesen werden. Eine Personalunion von Projektleiter und Objektüberwacher wird ausgeschlossen. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Entsprechende Referenzschreiben sind beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Gewertet werden die Referenzen des Projektleiters, seines Stellvertreters sowie des Bauüberwachers gleichrangig. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl bei Addition der vorgetragenen Referenzen beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Auftraggeber wertet als weiteres Kriterium „Qualifikation und Erfahrung des Projektteams“. Die Bieter haben darzustellen, über welche fachlichen Qualifikationen und einschlägigen Erfahrungen im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter, sein Stellvertreter sowie der Objektüberwacher verfügen. Erwartet werden Angaben zu den Qualifikationen des Projektleiters, seines Stellvertreters und des Objektüberwachers sowie deren Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Sanierung und/oder der Erweiterung von öffentlich genutzten Gebäuden, mit Darstellung des Projektbearbeitungszeitraums und des jeweiligen Kostenvolumens (tatsächliche Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276)) in den vergangenen zehn Jahren, Erfahrungen mit Ausschreibungen im Baubereich sowie der Abwicklung von Förderprojekten. Zudem muss ein Abschlussnachweis bzw. Zeugnis sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung der o.g. Projektbeteiligten nachgewiesen werden. Eine Personalunion von Projektleiter und Objektüberwacher wird ausgeschlossen. Das Formblatt 5 ist zwingend zu verwenden. Entsprechende Referenzschreiben sind beizufügen. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Gewertet werden die Referenzen des Projektleiters, seines Stellvertreters sowie des Bauüberwachers gleichrangig. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl bei Addition der vorgetragenen Referenzen beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 5 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 1-3 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage folgender Eignungskriterien (für alle Lose):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage folgender Eignungskriterien (für alle Lose):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzliste (Formblatt 3) – 18 von 54 Punkten
Referenz „Sanierung eines Gebäudes [...]“ (Formblatt 4) – 18 von 54 Punkten
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5) – 18 von 54 Punkten
Höchstpunktzahl: 54 von 54 Punkten
Konkrete Beschreibung ist der Vergabeunterlage bzw. III.1.1-III.1.3 zu entnehmen.
Referenzliste (Formblatt 3) - 18 von 54 Punkten
Referenz „Sanierung eines Gebäudes [...]“ (Formblatt 4) - 18 von 54 Punkten
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (Formblatt 5) - 18 von 54 Punkten
Konkrete Beschreibung ist der Vergabeunterlage bzw. III.1.1 - III.1.3 zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Planerischer Lösungsansatz/Konzeptskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36 von 120 Punkten
Kostenkriterium (Name): Honorar/Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 24 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 von 120
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de
Fragen, die nicht bis zum 28.10.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vertragsmuster werden bis zum 16.10.2020 zur Verfügung gestellt.
Fragen, die nicht bis zum 28.10.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vertragsmuster werden bis zum 16.10.2020 zur Verfügung gestellt.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Leipzig, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Bieter sind bereits an ihr erstes Angebot gebunden.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Leipzig, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Die Bieter sind bereits an ihr erstes Angebot gebunden.
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 197-476416 (2020-10-06)
Ergänzende Angaben (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Prager Straße 126 - 128 (Haus B)
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Quelle: OJS 2020/S 203-494410 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Gesamtwert des Auftrags: 1886761.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m
Bezeichnung des Loses: Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten):
— LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt;
— LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“),
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form;
— Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner;
— Fortführung der Fachraumplanung.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c).
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c).
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
- LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.
- LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
1. Grund-leistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): Vorstellung der Projektstruktu
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-26 📅
Name: Isfort Architekten
Postanschrift: Am Berg 1 a
Postort: Wildberg
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b.isfort@isfort-architekten.de📧
Land: Meißen
🏙️
Name: Haupt Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH
Postanschrift: Berliner Straße 81 A
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
E-Mail: info@haupt-ig.de📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Staupendahl & Partner Bauplanungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schmiedestraße 14
Postleitzahl: 04229
E-Mail: post@staupendahl.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 680096.43 EUR 💰
Name: Staupendahl & Partner mbH
Postanschrift: Schmiedestraße 40
Postleitzahl: 04299
Gesamtwert des Auftrags: 182619.90 EUR 💰
Name: Staupendahl & Partner Bauplanungsgesellschft mbH
Gesamtwert des Auftrags: 179417.13 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
5
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.