Kontrastmittel

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

In den Ländern Rheinland-Pfalz u. Saarland sowie dem KV Bezirk Schleswig-Holstein gehören Kontrastmittel zum Sprechstundenbedarf. Die Vertragsärzte können Rezepte ausstellen und die Bestellung bei einem Hersteller oder Großhändler eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in 5 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachloses je Gebietslos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln nur mit dem Bezuschlagten zu befriedigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-20 Auftragsbekanntmachung
2021-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 2020-10-19-MEH-SAW
Kurze Beschreibung:
In den Ländern Rheinland-Pfalz u. Saarland sowie dem KV Bezirk Schleswig-Holstein gehören Kontrastmittel zum Sprechstundenbedarf. Die Vertragsärzte können Rezepte ausstellen und die Bestellung bei einem Hersteller oder Großhändler eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in 5 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachloses je Gebietslos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln nur mit dem Bezuschlagten zu befriedigen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD369/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD369 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-502144
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, weitere, in der Vergangenheit ebenfalls zum Gegenstand von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln gemachte Wirkstoffe, zum 1. März 2021 zum Gegenstand von mehreren Open-House-Verfahren zu machen. Hierbei kann es zu inhaltlichen Modifikationen im Verhältnis zu bisherigen Ausgestaltungen kommen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD369
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 — Fachlos A
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel;
— Anwendung: oral. Weitere möglich;
— Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes Insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder -zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie;
— Darreichungsform: alle;
— Konzentration: alle;
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.).
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 — Fachlos B
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche;
— Nephrotrope Röntgenkontrastmittel;
— Anwendung: Instillation. Weitere möglich;
— Anwendungsgebiete: retrograde Urographie, Miktionzystouretrographie;
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 — Fachlos C
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
— Urographie;
— Phlebographie, Arteriographie, Angiographie;
— Angiokardiographie;
— Digitale Substraktionsangiographie;
— CT-Kontrastverstärkung;
— Darstellung von Körperhöhlen;
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden:
1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml,
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml.
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)
Packungsgröße:
Zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 — Fachlos E
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare;
— Wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel, Anwendung: intrathekal. Weitere möglich;
— Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie;
— Konzentration: 200 mg/ml — 300 mg/ml;
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform;
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 — Fachlos K
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT;
— Anwendung: Intravenös. Weitere möglich;
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische.
Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System, weitere möglich), Angiographie;
— Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml;
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 — Fachlos A
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
— Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes.
Insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder -zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 — Fachlos B
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
— Anwendungsgebiete: retrograde Urographie;
— Miktionzystouretrographie;
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2- Fachlos C
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
— Darstellung von Körperhöhlen.
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 — Fachlos E
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
— Wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel;
— Anwendung: intrathekal. Weitere möglich;
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 — Fachlos K
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische;
— Kontrastmittel für MRT;
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische;
— Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System,weitere möglich), Angiographie;
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Nur Gebietslos 1: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und für Gebietslos 1 die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Mehr anzeigen
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Mehr anzeigen
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sind die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung nicht angemessen, kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird.
Mehr anzeigen
(a) Hinweis: Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen,
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Produktions- oder Lieferkapazitäten
2. Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
(a) Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind unterschrieben vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannte Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsleiher unterschrieben eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberin bei den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei der Auftraggeberin unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
1. Gemäß Anlage 6: Nachweis/e der Produktions- oder Lieferkapazität,
2. Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nur Gebietslos 2:
1. Erklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gem. § 4 Abs. 1 LTTG erfasst werden und/oder
2. Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen zu erbringen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse
Postort: Dortmund
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland — Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse
Postort: Eisenberg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postort: Wuppertal
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse — KKH
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK-Hanseatische Krankenkasse
Handelskrankenkasse (hkk)
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postort: Mainz
Saarbrücken
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft
Postort: Bochum
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
BKK Landesverband Mitte
IKK Südwest
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Postort: Kassel
Kiel
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesverband Nordwest
IKK Nord
Postort: Schwerin
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft — Regionaldirektion Nord
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
: www.barmer.de 🌏
: www.dak.de 🌏
: www.kkh.de 🌏
: www.hek.de 🌏
: www.hkk.de 🌏
: www.vdek.com 🌏
: www.knappschaft.de 🌏
: www.tk.de 🌏
: www.bkkmitte.de 🌏
: www.ikk-suedwest.de 🌏
: www.svlfg.de 🌏
: www.bkk-nordwest.de 🌏
: www.ikk-nord.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD369/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle — Viviane Sawyerr

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, weitere, in der Vergangenheit ebenfalls zum Gegenstand von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln gemachte Wirkstoffe, zum 1. März 2021 zum Gegenstand von mehreren Open-House-Verfahren zu machen. Hierbei kann es zu inhaltlichen Modifikationen im Verhältnis zu bisherigen Ausgestaltungen kommen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD369

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2020/S 207-502144 (2020-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2020-10-19-MEH-SAW
Kurze Beschreibung:
In den Ländern Rheinland-Pfalz u. Saarland sowie dem KV Bezirk Schleswig-Holstein gehören Kontrastmittel zum Sprechstundenbedarf. Die Vertragsärzte können Rezepte ausstellen und die Bestellung bei einem Hersteller oder Großhändler eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in 5 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln nur mit dem Bezuschlagten zu befriedigen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-076979
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 207-502144
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, weitere, in der Vergangenheit ebenfalls zum Gegenstand von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln gemachte Wirkstoffe, zum 1. März 2021 zum Gegenstand von mehreren Open-House-Verfahren zu machen. Hierbei kann es zu inhaltlichen Modifikationen im Verhältnis zu bisherigen Ausgestaltungen kommen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDPU2
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 – Fachlos A
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel, Anwendung: oral. Weitere möglich, Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes
Insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder – zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
— Darreichungsform: alle,
— Konzentration: alle,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 – Fachlos B
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche,
— Nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: retrograde Urographie,
— Miktionzystouretrographie,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 – Fachlos C
Kurze Beschreibung:
— Urographie,
— Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
— Angiokardiographie,
— Digitale Substraktionsangiographie,
— CT-Kontrastverstärkung,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
— zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml,
— zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 – Fachlos E
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare,
— Wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
— Konzentration: 200 mg/ml-300 mg/ml,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 – Fachlos K
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische,
— Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: Intravenös. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System, weitere möglich), Angiographie,
— Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 – Fachlos A
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: oral. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Trakte insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 – Fachlos B
Kurze Beschreibung: — Anwendungsgebiete: retrograde Urographie, Miktionzystouretrographie,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 – Fachlos E
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 – Fachlos K
Kurze Beschreibung:
— Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System,weitere möglich), Angiographie,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-26 📅
Name: Bayer Vital GmbH
Postanschrift: Gebäude K 56
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: knut.boernemeyer@bayer.com 📧
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: b.e.imaging GmbH
Postanschrift: Dr.-Rudelf-Eberle-Str. 8-10
Postort: Baden-Baden
Postleitzahl: 76534
E-Mail: j.feuerstein@be-imaging.de 📧
Name: GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gieselweg 1
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38110
E-Mail: beate.staikowski@ge.com 📧
Name: Guerbet GmbH
Postanschrift: Otto-Volger-Strasse 11
Postort: Sulzbach/Ts.
Postleitzahl: 65843
E-Mail: monika.schuettig@guerbet-group.com 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
7
6

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Knappschaft – Regionaldirektion Nord

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDPU2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2021/S 031-076979 (2021-02-10)