Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energiewende und Agragrwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche beliehene Fischereiaufseher statt.
Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, das aktuell hauptsächlich im Ehrenamt ausgeführt wird, soll verbessert werden. Mit dem neuen Hamburger Fischerei- und Angelgesetz gibt es die Möglichkeit, gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2, nun auch Unternehmen mit der Durchführung der Kontrollaufgaben zu beleihen. Diese Möglichkeit soll genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Oktober 2021 durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten
FB 2020000843
Produkte/Dienstleistungen: Aufstellen von Tierfallen📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energiewende und Agragrwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche beliehene Fischereiaufseher statt.
Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, das aktuell hauptsächlich im Ehrenamt ausgeführt wird, soll verbessert werden. Mit dem neuen Hamburger Fischerei- und Angelgesetz gibt es die Möglichkeit, gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2, nun auch Unternehmen mit der Durchführung der Kontrollaufgaben zu beleihen. Diese Möglichkeit soll genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Oktober 2021 durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Jagd📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energiewende und Agragrwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche beliehene Fischereiaufseher statt.
Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, das aktuell hauptsächlich im Ehrenamt ausgeführt wird, soll verbessert werden. Mit dem neuen Hamburger Fischerei- und Angelgesetz gibt es die Möglichkeit, gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2, nun auch Unternehmen mit der Durchführung der Kontrollaufgaben zu beleihen. Diese Möglichkeit soll genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Oktober 2021 durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis netto
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1. ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2. Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E3),
4. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S1),
6. Darstellung des Unternehmens (E5).
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 1), 3) und 4) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Bootsführerschein gemäß § 7 Absatz 4, Nr. x Binnenschifffahrtspatentverordnung ein Sportbootführerschein Binnen notwendig (E 4),
8. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Bootsführerschein gemäß § 7 Absatz 4, Nr. x Binnenschifffahrtspatentverordnung ein Sportbootführerschein Binnen notwendig (E 4),
8. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für alle Mitarbeiter, die zur Leistungserfüllung eingesetzt werden. (E 5),
9. Nachweis der Ortskunde – Nachweis einer Prüfung bei der Hamburg Port – 3 – Authority (HPA) gemäß Hafenverkehrsordnung analog zu den Erlaubnissen der Angel-Guides zum Thema Ortskenntnisse oder Erklärung dass diese, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Prüfung abgelegt wird. (E 6),
10. Betriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (E 7),
11. Eigenerklärung, dass mit Vertragsbeginn ein Boot entsprechend den im Technischen Leistungsverzeichnis benannten Kriterien zur Verfügung stehen wird (E 8),
12. Fischereischeins – Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz des Fischereischeins sein, um neben der theoretischen auch eine praktische Erfahrung nachzuweisen. (E 9).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
“— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9)ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert;
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Fristeingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer;
— Die endgültige Bindefrist wird erst mit der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote festgelegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
20354...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 207-503709 (2020-10-20)
Ergänzende Angaben (2020-11-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 207-503709
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 232-572787 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 200 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 207-503709
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arwed Wagner
Postort: Quickborn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dithmarschen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
“- Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
- Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9)ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehrbeantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Fristeingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
- Die endgültige Bindefrist wird erst mit der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote festgelegt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
20354...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 220-579243 (2021-11-08)