Es gilt das Brandenburgische Vergabegesetz vom 29. September 2016 in der Fassung vom 30. April 2019.
1. Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
2. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt.
3. Abruf
Bieter sollten sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
4. Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
5. Einreichung der Angebote
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
„Achtung“: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
6. Testlauf
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon 0234-298796-0 oder
support@cosinex.de in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
7. Form
Einfache elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
8. Änderungen/Ergänzungen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRRHH.