Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von objektiven Kriterien im Rahmen einer Eignungsprüfung nach vorgeschalteter
Ausschlussprüfung.
1. Vor der Eignungsprüfung wird die Prüfung der Ausschlussgründe durchgeführt:
Bitte erklären Sie das Nicht-Vorliegen der folgenden Ausschlussgründe (soweit ein Tatbestand nach I), II) oder III) erfüllt wurde, weisen Sie bitte durch Vorlage entsprechender Belege nach, dass kein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren geboten ist):
I) Verurteilung aufgrund einer Straftat, § 123 Absätze 1, 2 und 3 GWB:
a) Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund eines Tatbestandes nach § 123 GWB rechtskräftig verurteilt? Gibt es
Diesbezüglich laufende Verfahren?
b) Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße wegen einer der in § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gelisteten Straftaten rechtskräftig festgesetzt oder im Ausland nach vergleichbaren Vorschriften verurteilt? Gibt es diesbezüglich laufende Verfahren?
II) Nichtzahlung von Steuern und Abgaben, § 123 Abs. 4 GWB:
Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen? Gibt es zur
Nichtentrichtung eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung? Hat das Unternehmen sich zur Zahlung der ausstehenden Beträge verpflichtet oder ist es dieser Zahlung bereits nachgekommen?
III) Fakultative Ausschlussgründe, § 124 GWB:
Erfüllt das Unternehmen einen der Sachverhalte gem. § 124 Abs. 1 GWB?
Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird eine Eignungsprüfung durchgeführt.
2. Die Eignungsprüfung wird anhand der unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Fragen und nach der dort jeweils erreichten Bewertung vorgenommen. Es wird eine Rangliste anhand der Einzelbewertungen erstellt, wobei die Wertigkeit der einzelnen Kriterien für die Gesamtwertung jeweils hinter den einzelnen Punkten in Klammern dargestellt ist. Die Bewertung der Antworten erfolgt entweder qualitativ oder im Rahmen eines Bewerbervergleiches, wie z. B. bei der Abfrage von konkreten Zahlen. Beim Bewerbervergleich wird eine verhältnismäßige Einordnung zwischen dem besten und schlechtesten Zahlenwert erfolgen. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch die Summe der vergebenen Punkte je Frage. Anhand der Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste gebildet, anhand derer die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ermittelt werden.
Die Bewerber reichen die geforderten Unterlagen/Informationen in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB ein.
Bitte geben Sie ferner eine Erklärung ab, dass Sie im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Angaben in Bezug auf Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben und werden und die Fähigkeit besitzen, die nachgefragten Dienstleistungen effizient und nachhaltig anzubieten. Eine fehlende Erklärung führt ebenfalls zum Ausschluss.
Der Auftraggeber lässt zur Beantwortung der Fragen zur Eignungsprüfung lediglich 15 DIN-A4 Seiten zu. Darüber hinausgehende Ausführungen bleiben unberücksichtigt!
Die Unterlagen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber einzureichen. Andere Zusendungen z. B. per Email oder postalisch führen aufgrund der Regelungen zu Vergabeverfahren zum Verfahrensausschluss.
Das Land behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Verfahren Abstand zu nehmen. Interessenten bzw. Verfahrensteilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
Die Fragen der Eignungsprüfung und die jeweilige Wertung entnehmen Sie bitte III.1.2) und III.1.3) dieses Dokumentes.