Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20 450 km. Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von 2 Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-26 Auftragsbekanntmachung
2020-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 54/3/2020
Kurze Beschreibung:
Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Leipziger Straße 58
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/ 🌏
E-Mail: anja.wolf@mule.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 391-5671882 📞
Fax: +49 391-5671944 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407226
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind die Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für ein Jahr.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 46838720120000009

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8107
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8108
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729&criteriaId=8109

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV sind die Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE269913065
Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 54 Beihilfemaßnahmen im InVeKoS, Anja Wolf
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347729 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Strasse 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-511529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs.1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Ablauf dieser Frist sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
Quelle: OJS 2020/S 168-407226 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 815 319 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-613640
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 168-407226
ABl. S-Ausgabe: 247

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Name: Gaf ag
Postanschrift: Arnulfstraße 199
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-1215280 📞
E-Mail: info@gaf.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.gaf.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 683442.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs.1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lasssen. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 247-613640 (2020-12-14)