Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewertung des Jahresumsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017 und 2018), der über die Mindestanforderung (400 000 EUR brutto) hinausgeht. Gewichtung 20 % (d. h. maximal 2 Punkte).
Der Umsatz wird pro Geschäftsjahr im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet. Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Es wird nach der kaufmännischen Rundung auf- beziehungsweise abgerundet, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Die Maximalpunktzahl ist erreicht, wenn der durchschnittliche Jahresumsatz (Durchschnitt der Jahre 2016, 2017 und 2018) mindestens 1 Mio. EUR brutto p. a. beträgt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen anhand der Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung, Gewichtung: 80 % (d. h. maximal 8 Punkte).
Der Konzessionsgeber berücksichtigt folgende durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesene Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt.
Mindestkriterium zur Zulassung zur Referenzwertung:
— es ist mindestens eine wertbare Referenz vorzulegen,
— Verpflegung von mindestens 350 Kindern je Tag,
— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen über Catering- bzw. Speisenversorgungsleistungen von Schülern.
Jede Referenz wird nach folgender Punkteskala bepunktet:
Punktevergabe:
8 Punkte: wenn es sich um die Mittagsverpflegung von Schülern der weiterführenden Schulen handelt.
6 Punkte: wenn es ich um die Verpflegung Schülern u. a. auch in Grundschulen handelt.
4 Punkte: wenn es sich bei der Referenz um die Verpflegung von Kindern (u. a. auch Kindergärten) handelt.
Der Konzessiosngeber wählt auf dieser Grundlage die Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl; bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert in der Kategorie „Referenzen"; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, entscheidet das Los.
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf der Verhandlungs- und Angebotsphase können den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase entnommen werden.