Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung. Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m BGF. Durch das Einfügen von Zwischen ebenen ist die BGF um 300-400 m zu erhöhen. Das Gebäude besteht aus einem längs/mittig verlaufenden Kellergang mit seitlich höher gelegenen Kriech- und Fundamentbereichen, 2 darüber liegenden Geschossen (EG,Zwischengeschoss), die annähernd die gleiche Bruttogeschossfläche von 807-830 m haben und einem dritten Geschoss, welches zusätzlich den Bereich eines darunter befindlichen Durchgangs umfasst mit ca. 926 mBGF. Das Dachgeschoss springt entlang der Längswände zurück und hat eine BGF von 643 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 600.2/DI/20
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-16 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 136-334940
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (– zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagenbeiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (– zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagenbeiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m
Die Leistung soll abschnitts-/stufenweise beauftragt werden.
Stufe I: stellt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung dar.
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation);
— Stufe V: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) der vorgenannten Leistungsbilder).
Des Leistungsbildes Technische Ausrüstung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (keine Eigenerklärung!),
d) Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend der Vorschriften des Staats, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staat oder auf andere Weise,
d) Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend der Vorschriften des Staats, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staat oder auf andere Weise,
e) Nachweis zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß Punkt III.2.1 „Angaben zu einem besonderen Berufstand“ der Bekanntmachung
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Angebotsbogen zu verwenden. Der Angebotsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen durch jedes Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften: Pflicht zur Angabe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl der Bietergemeinschaft als auch der einzelnen Mitglieder),
b) Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
c) Erklärung zur finanziellen Situation des Bewerbers.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— für Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gemäß lt. b): Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,0 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden bereit ist abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— für Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gemäß lt. b): Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,0 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden bereit ist abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Angebotsbogen zu verwenden. Der Angebotsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise, außer c) – Auszug aus dem Gewerbezentralregister, können als Eigenerklärung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen durch jedes Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Angebotsbogen zu verwenden. Der Angebotsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise, außer c) – Auszug aus dem Gewerbezentralregister, können als Eigenerklärung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen durch jedes Mitglied abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind Angaben über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen zu machen. Der Auftraggeber fordert dabei mindestens 3 Referenzen aus dem Leistungsbereich Technische Ausrüstung. Die Mindestanforderungen, denen die Referenzobjekte genügen müssen, werden nachfolgend beschrieben:
Mit dem Angebot sind Angaben über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen zu machen. Der Auftraggeber fordert dabei mindestens 3 Referenzen aus dem Leistungsbereich Technische Ausrüstung. Die Mindestanforderungen, denen die Referenzobjekte genügen müssen, werden nachfolgend beschrieben:
Der Nachweis der geforderten Referenzen soll mit min. 3 verschiedenen Referenzprojekten erfolgen. Mit dem Angebot ist eine Präsentation (max. 6 Blätter DIN A4 je Referenzprojekt einschließlich Abbildungen und/oder Plandarstellungen) aller Referenzprojekte einzureichen, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird.
Der Nachweis der geforderten Referenzen soll mit min. 3 verschiedenen Referenzprojekten erfolgen. Mit dem Angebot ist eine Präsentation (max. 6 Blätter DIN A4 je Referenzprojekt einschließlich Abbildungen und/oder Plandarstellungen) aller Referenzprojekte einzureichen, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als die geforderten Referenzen je Leistungsbereich einreicht, hat er anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber (1) für die Erfüllung der Mindestanforderungen und (2) bei der Auswahlentscheidung (siehe Angebotsbogen) berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 eingereichten Referenzen seiner Auswahlentscheidung zugrunde legen.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als die geforderten Referenzen je Leistungsbereich einreicht, hat er anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber (1) für die Erfüllung der Mindestanforderungen und (2) bei der Auswahlentscheidung (siehe Angebotsbogen) berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 eingereichten Referenzen seiner Auswahlentscheidung zugrunde legen.
Zur inhaltlichen Bewertung und Gewichtung der Referenzen im Rahmen des offenen Verfahrens verweist der Auftraggeber auf den Angebotsbogen, welcher elektronisch über die bekanntgegebene Internetadresse zum Download bereitgestellt ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung zu prüfen. Die Prüfung wird im Rahmen der Bewertung der Referenzen berücksichtigt.
Zur inhaltlichen Bewertung und Gewichtung der Referenzen im Rahmen des offenen Verfahrens verweist der Auftraggeber auf den Angebotsbogen, welcher elektronisch über die bekanntgegebene Internetadresse zum Download bereitgestellt ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung zu prüfen. Die Prüfung wird im Rahmen der Bewertung der Referenzen berücksichtigt.
a) Referenz 1: TGA-Planung – Los 2 (Elektroplanung).
Für die Referenz 1 stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
— Sanierung/Umbau Denkmal;
— Nettogesamtkosten min. 0,15 Mio. EUR;
— mind. Leistungsphasen Lph 3-8 erbracht;
— Fertigstellung der Bauleistungen nicht vor dem 1.1.2010.
b) Referenz 2: TGA-Planung – Los 2 (Elektroplanung)
Für die Referenz 2 stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
— Sanierung Denkmal;
— Nutzungsänderung eines Industriegebäudes mit Denkmalschutzanforderungen;
— Nettogesamtkosten min. 0,55 Mio. EUR;
— ELT: Anschlussleistung von mindestens 150 kVA;
— mind. Leistungsphasen 3-8 erbracht.
c) Referenz 3: TGA-Planung – Los 2 (Elektroplanung)
Für die Referenz 3 stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
— Gebäude mit öffentlicher Nutzung
— Nettogesamtkosten min. 0,25 Mio. EUR;
— mind. Leistungsphasen 3-8 erbracht;
— Fertigstellung der Bauleistung nicht vor dem 1.1.2010.
e) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte,
f) Angaben zum Projektbearbeiter: Name und beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen, Mitwirkung an mind. einem der benannten Referenzobjekte) des Projektbearbeiters.
f) Angaben zum Projektbearbeiter: Name und beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen, Mitwirkung an mind. einem der benannten Referenzobjekte) des Projektbearbeiters.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Referenzen entsprechend Angebotsbogen;
— mindestens 2 Ingenieure oder mit gleichwertigen Qualifikationsabschlüssen im Unternehmen;
— der Projektbearbeiter verfügt über sehr gute Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Angebotsbogen zu verwenden. Der Angebotsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise können als Eigenerklärung, außer 1.2.c, vorgelegt werden.
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Angebotsbogen zu verwenden. Der Angebotsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise können als Eigenerklärung, außer 1.2.c, vorgelegt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr.1 benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: DREWAG NETZ GmbH, Baueinkauf, Rosenstraße 32, 01065 Dresden, Raum 174
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Beauftragte des Auftraggebers.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Energieversorgungsunternehmen
Kontakt
Kontaktperson: DREWAG NETZ GmbH, Baueinkauf
Internetadresse: www.drewag-netz.de🌏
Dokumente URL: www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: www.drewag.de/ava🌏
URL der Dokumente: www.drewag.de/ava🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (– zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (– zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagenbeiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagenbeiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Quelle: OJS 2020/S 136-334940 (2020-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- /Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben Einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- /Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben Einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m
Gesamtwert des Auftrags: 157137.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2. Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
1. Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2. Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- /Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben Einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- /Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben Einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto)zur Verfügung.
— Stufe I: stellt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) HOAI des Leistungsbildes Technische Ausrüstung dar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Name: Teamplan Ingenieure GmbH
Postanschrift: Stauffenbergallee 5A
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 898585-0📞
E-Mail: dresden@teamplan.net📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 157137.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
1. Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 600.2/DI/20). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2. Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
3. bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,