Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto) zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m BGF. Durch das Einfügen von Zwischenebenen ist die BGF um 300-400 m zu erhöhen. Das Gebäude besteht aus einem längs/mittig verlaufenden Kellergang mit seitlich höhergelegenen Kriech- und Fundamentbereichen, zwei darüber liegenden Geschossen (EG, Zwischengeschoss), die annähernd die gleiche Bruttogeschossfläche von 807-830 m haben und einem dritten Geschoss, welches zusätzlich den Bereich eines darunter befindlichen Durchgangs umfasst mit ca. 926 m BGF. Das Dachgeschoss springt entlang der Längswände zurück und hat eine BGF von 643 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DREWAG NETZ GmbH
Postanschrift: Rosenstraße 32
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DREWAG NETZ GmbH, Baueinkauf
Telefon: +49 351205854787📞
E-Mail: manfred_junghanns@drewag-netz.de📧
Fax: +49 35120585764787 📠
Region: Dresden🏙️
URL: www.drewag-netz.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.drewag.de/ava🌏
Teilnahme-URL: www.drewag.de/ava🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Energieversorgungsunternehmen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KRAFTWERK MITTE 30, Schaltanlage – Umbau zum Gewerbe-/Bürogebäude; Objektplanung Gebäude und Innenräume
600.1/DI/20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu...”
Kurze Beschreibung
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe-/Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto) zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m BGF. Durch das Einfügen von Zwischenebenen ist die BGF um 300-400 m zu erhöhen. Das Gebäude besteht aus einem längs/mittig verlaufenden Kellergang mit seitlich höhergelegenen Kriech- und Fundamentbereichen, zwei darüber liegenden Geschossen (EG, Zwischengeschoss), die annähernd die gleiche Bruttogeschossfläche von 807-830 m haben und einem dritten Geschoss, welches zusätzlich den Bereich eines darunter befindlichen Durchgangs umfasst mit ca. 926 m BGF. Das Dachgeschoss springt entlang der Längswände zurück und hat eine BGF von 643 m.
Die Leistung soll abschnitts-/stufenweise beauftragt werden.
Stufe I: stellt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) HOAI des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume dar.
Optional erfolgt die Beauftragung:
Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
Stufe lV: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation),
Stufe V: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) des vorgenannten Leistungsbildes.
Ein Anspruch auf die Erbringung der Stufen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Bewertungskatalog mit genauer Angabe der zu vergebenden Punkte je Kriterium ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung);
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV:...”
Beschreibung der Optionen
— Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung);
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV: Leistungsphase 8 (Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung und Dokumentation);
— Stufe V: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume der HOAI 2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (keine Eigenerklärung!),
d) Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend der Vorschriften des Staats, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staat oder auf andere Weise,
e) Nachweis zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß Punkt lll.2.1) „Angaben zu einem besonderen Berufstand“ der Bekanntmachung
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen durch jedes Mitglied abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Bewerbungsbogen nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Dresden ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Alle wesentlichen Projektsitzungen sind in den Örtlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 17 VgV...”
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 17 VgV geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (19.4.2020,10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3) genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6. Die Nichteinhaltung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 058-138988 (2020-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KRAFTWERK MITTE 30, Schaltanlage – Umbau zum Gewerbe- / Bürogebäude; Objektplanung Gebäude und Innenräume
600.1/DI/20”
Kurze Beschreibung:
“Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- / Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu...”
Kurze Beschreibung
Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH beabsichtigen den Umbau eines Gebäudes zu einem Gewerbe- / Bürogebäude in Dresden. Dafür ist ein bestehendes Gebäude zu sanieren. Für das gesamte Bauvorhaben einschl. Planungs- und sonstige Nebenkosten stehen ca. 7,833 Mio. EUR (Gesamtkosten 300/400/500/700 netto) zur Verfügung.
Das Gebäude hat derzeit ca. 4 048 m BGF. Durch das Einfügen von Zwischenebenen ist die BGF um 300-400 m zu erhöhen. Das Gebäude besteht aus einem längs / mittig verlaufenden Kellergang mit seitlich höhergelegenen Kriech- und Fundamentbereichen, 2 darüber liegenden Geschossen (EG, Zwischengeschoss), die annähernd die gleiche Bruttogeschossfläche von 807-830 m haben und einem dritten Geschoss, welches zusätzlich den Bereich eines darunter befindlichen Durchgangs umfasst mit ca. 926 m BGF. Das Dachgeschoss springt entlang der Längswände zurück und hat eine BGF von 643 m.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 91122.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 226054.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung soll abschnitts-/stufenweise beauftragt werden.
Stufe I: stellt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und die Genehmigungsplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung soll abschnitts-/stufenweise beauftragt werden.
Stufe I: stellt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) HOAI des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume dar.
Optional erfolgt die Beauftragung:
— Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung);
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV: Leistungsphase 8 (Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation);
— Stufe V: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) des vorgenannten Leistungsbildes.
Ein Anspruch auf die Erbringung der Stufen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungsdurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung);
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV:...”
Beschreibung der Optionen
— Stufe II: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung);
— Stufe III: Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe lV: Leistungsphase 8 (Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung und Dokumentation);
— Stufe V: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung);
Des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume der HOAI 2013.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 058-138988
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“KRAFTWERK MITTE 30, Schaltanlage – Umbau zum Gewerbe- / Bürogebäude; Objektplanung Gebäude und Innenräume”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miller Architektur
Postanschrift: Steglichstr. 25
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01324
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 140 477 💰
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 17 VgV geführt. Es...”
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 17 VgV geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (19.4.2020, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
6. Die Nichteinhaltung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
7. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
8. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 155-379781 (2020-08-07)