Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Spezifischer Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %
Die Angabe der Kapazität ist auf die angefragten Leistungsbilder der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 beschränkt. Der Bewerber soll abstrakt angeben, wie viele Ingenieure er für den vorgegebenen Fachplanungsbereich beschäftigt. Gewertet werden die Vollzeitstellen bzw. das „Vollzeit-Äquivalent“ (FTE) der angestellt Beschäftigten (inkl. Führungskräfte).
2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen: 80 %
Die Objektliste soll die wesentlichen, vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (also vom 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachten Leistungen im Hinblick auf technische Ausrüstung bei Tunnelbauwerken für Verkehrsanlagen enthalten. Hierbei sind nur diejenigen Leistungsphasen anzugeben, die innerhalb dieses genannten Zeitraums auch tatsächlich erbracht worden sind. Leistungen, die vorher erbracht wurden, oder solche, die bisher nur beauftragt sind, aber noch nicht erbracht wurden, dürfen nicht angegeben werden.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
Die Gesamtschau orientiert sich an der Vergleichbarkeit der Referenzen zum vorliegenden Projekt. Eine Referenz wird höher bewertet, wenn alle unten aufgelisteten Aspekte zur sehr guten Vergleichbarkeit kumulativ vorliegen. Die Maximalpunktzahl erreicht derjenige Bewerber, der 3 oder mehr Referenzen nachweisen kann, bei welchen alle Wertungskriterien erfüllt sind. Sollte kein Bewerber die Referenzkriterien vollständig nachweisen können, erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist. Es können daher auch Projekte eingereicht werden, die die vorgegebenen Kriterien nicht vollständig in sich vereinen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Alter der Referenzen: Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre (vom 1.1.2017 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erhalten im Rahmen der Gesamtschau ein höheres Gewicht. Referenzen aus dem Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016 werden im Vergleich abgeschwächter bewertet.
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Technische Ausrüstung in den Anlgr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 in,
— 2004/54/EG und deutschem Standard (RABT/EABT) gebauten Tunneln (sehr gut vergleichbar)
— nach 2004/54/EG gebauten Tunneln (gut vergleichbar)
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, und 8, sowie in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 6 und 7 (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist anrechenbare Kosten von ca. 16,6 Mio. EUR netto (a. K. KG 410-490) aus. Die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 13 Mio. EUR netto (a. K. KG 410-490) oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Mit anrechenbaren Kosten ab 10 Mio. EUR netto (a. K. KG 410-490) wird eine gute Vergleichbarkeit erreicht.