Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Angaben zu den bei dem Bewerber beschäftigten Architekten und Diplom-Ingenieuren
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind die Zahlen der Beschäftigten mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium z. B. der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar anzugeben.
2. Der Bewerber muss bereits mit dem Teilnahmeantrag die für diesen Auftrag vorgesehene Projektleitung benennen.
3. Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber Referenzen ihres Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen nachweisen. Nach dem Ausschreibungsgegenstand sind vergleichbare Leistungen Generalplanungsleistungen, die mindestens Objektplanungs- und Planungsleistungen über Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) umfassen. Referenzen sind daher nur dann vergleichbar, wenn sie diese Leistungen umfassten.
Wenn der Bewerber keine Referenzaufträge über entsprechende Generalplanungsaufträge vorweisen kann, ist es alternativ möglich, Referenzaufträge einzureichen, die jeweils Objektplanungs- oder TGA-HLS-Planungsleistungen oder TGF-Elektro-Planungsleistungen umfassten. Maßgeblich für die Wertung ist dann, dass die Mindestkriterien für alle Planungsleistungsarten erfüllt werden.
Als vergleichbar gelten Referenzen, wenn sie bezogen auf Objektplanungsleistungen folgende Kriterien erfüllen:
— Objektplanungsleistungen;
— Erbringung von mindestens 5 Leistungsphasen;
— BGF 4 000 m;
— Abschluss der Leistung nicht vor dem 1. Januar 2015 (Projektzeitraum 2015-2020);
— Im Wesentlichen abgeschlossen.
Als vergleichbar gelten Referenzen, wenn sie bezogen auf TGA-Planungsleistungen folgende Kriterien erfüllen:
— TGA-Planung;
— Erbringung von mindestens 5 Leistungsphasen;
— TGA-HLS-Kosten der Kostengruppen 410 – 430, 470 – 490, 540 mindestens 2 Mio. EUR netto;
— TGA-Elektro-Kosten der Kostengruppe 440, 450, 540 mindestens 1,8 Mio. EUR netto;
— Abschluss der Leistung nicht vor dem 1. Januar 2015 (Projektzeitraum 2015-2020);
— im Wesentlichen abgeschlossen;
— Begleitung der Leistungsphasen 1 bis 8.
Bei Referenzen, die sich auf Generalplanungsleistungen beziehen, sind demzufolge die jeweiligen Leistungsanteile aufzuschlüsseln in Objektplanungs- und TGA-Planungsleistungen. Letztere sind außerdem aufzuschlüsseln zwischen HLS und Elektro (vgl. die genannten Kostengruppen).
Auch bezüglich der TGA-Planungsleistungen müssen die unterschiedlichen Leistungsanteile (HLS und Elektro) nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Es dürfen auch getrennte Referenzen eingereicht werden, solange diese jeweils die übrigen Mindestvorgaben der Vergleichbarkeit erfüllen.