Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ist neben der eigentlichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von 1 Begleitperson/Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich. Die Begleitpersonen sind vom AN zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kreis Herford, Schülerspezialverkehr Eickhofschule für die Schuljahre 2020/2021-2023/2024
20-VgV-40 ZV 58/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I),...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ist neben der eigentlichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von 1 Begleitperson/Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich. Die Begleitpersonen sind vom AN zu stellen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Herford🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 1 Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“ zurzeit – 43 Schülerinnen und Schüler – 195 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtenergiegehalt des jeweiligen Loses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamt-CO2-Ausstoß des jeweiligen Loses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gesamt-Bruttopreis des jeweiligen Loses
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April...”
Beschreibung der Verlängerungen
Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 2 Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“ zurzeit – 60 Schülerinnen und Schüler – 280 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
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Kostenkriterium (Name): Gesamt-Bruttopreis des jeweiligen Loses: 70
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bereich „Spenge, Enger, Hiddenhausen“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 3 Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“ zurzeit – 18 Schülerinnen und Schüler – 158 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. Selbst gefertigte Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen,
4. Antikorruptionserklärung,
5. Bietergemeinschaftserklärung, falls erforderlich.
Bei Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand,
2. Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand,
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum leistungsspezifischen Umsatz, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
3. Vorlage einer aktuellen (d. h. nicht älter als 3 Monate ab Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) allgemeinen Bankauskunft/Bonitätsbescheinigung einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung, über die der Geschäftsverkehr bezüglich der ausgeschriebenen Schülerbeförderung abgewickelt wird,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausstelldatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist),
5. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist diese das zuständige Finanzamt) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist),
6. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist das die Berufsgenossenschaft) über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
“— zu 1. Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und...”
— zu 1. Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden;
— zu 2. Leistungsspezifischer Umsatz von mindestens 45 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Mindestens eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) mit kurzer Beschreibung des Auftrags, Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Ausführung vorzulegen,
2. Aufstellung der für den Schülerspezialverkehr zur Verfügung stehenden Fahrzeuge/Datenblatt Fahrzeuge,
3. Selbst erstellte Eigenerklärung der Ausstattung aller Fahrzeuge mit einem fahrzeuggebundenen Mobil- oder Funktelefon,
4. Selbst erstellte Eigenerklärung der uneingeschränkten Erreichbarkeit einer Einsatzzentrale schultäglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
5. Aufstellung der für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs einzusetzenden ständigen und der zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personaldatenblatt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Vergleichbar sind Leistungen (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote), die eine regelmäßige Beförderung von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Vergleichbar sind Leistungen (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote), die eine regelmäßige Beförderung von Förderschülerinnen und Förderschülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung über mindestens ein Schuljahr hinweg zum Gegenstand haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben für die Auftragsausführung die Anforderungen zur Tariftreue nach § 2 Abs. 1 TVgG-NRW zu erfüllen. Auf die BVB TVgG-NRW wird verwiesen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“1. Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert (s. Teil I, Kap.2 + Teil...”
1. Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert (s. Teil I, Kap.2 + Teil III der Vergabeunterlagen). Bitte verwenden Sie die im Teil III zur Verfügung gestellten EU-Formblätter, die angefügten Anlagen (zum Ausfüllen) oder fügen selbst erstellte Eigenerklärungen bei.
2. Anforderungen an das Begleitpersonal: Die aufgeführten Fahr- und Verhaltensregeln müssen bei einer verantwortungsvollen Ausübung der Tätigkeit unbedingt beachtet werden, da das Begleitpersonal gegenüber den zu befördernden Schülerinnen und Schülern sowie der Fahrerin bzw. dem Fahrer eine hohe Verantwortung trägt. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, da der zu befördernde Personenkreis in besonderer Weise auf eine regelmäßige, sichere und möglichst pünktliche Beförderung angewiesen ist. Alle Schülerinnen und Schüler der Eickhofschule haben einen sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung. Dieser Förderschwerpunkt sowie das Alter der Schülerinnen u Schüler (im Durchschnitt sind sie zwischen 10 und 17 Jahren alt) sind bei der täglichen Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Begleitpersonen eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Schülerinnen und Schülern in den Fahrzeugen ist. Es ist daher zu jeder Zeit Aufgabe des Begleitpersonals, eine sichere, bedarfsorientierte und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten. Dabei unterstützen sie die Fahrerin o den Fahrer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Es wird Professionalität im Umgang mit den Schülerinnen u Schülern erwartet, in dem die Begleitpersonen kontaktfreudig, ausgeglichen, verständnisvoll, freundlich und nett reagieren und in ihrem Verhalten ein selbstbewusstes und sicheres Auftreten zeigen. Das Begleitpersonal übernimmt die Aufsichtspflicht und führt die Abholung am Wohnort und die Übergabe an der Schule durch. Es gehört nicht zu den Aufgaben, ein Kind aus der Wohnung oder an der Haustür abzuholen. Das Begleitpersonal fährt im Fahrzeug mit, um rechtzeitig Fremd- u Selbstgefährdung gegenüber dem Fahrer oder der Fahrerin, Mitschülerinnen und Mitschülern oder anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Das Begleitpersonal überwacht sowohl während der Fahrt als auch beim Ein- und Aussteigen ständig die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben (Anschnallen mit Sicherheitsgurt, ggf. Nutzung von Kindersitzen etc.) u geht auf individuelle Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ein. Begleitpersonen und Fahrerinnen u Fahrer stellen unter anderem das Bindeglied zwischen den Erziehungsberechtigten und der Förderschule dar. Besonderheiten und Auffälligkeiten während der Fahrt sollten daher umgehend den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Förderschule sowie dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Das Begleitpersonal sollte den Schülerinnen u Schülern aufmerksam zuhören und ihnen gegenüber als Motivationsgeber, aber auch als Aggressionspuffer fungieren. Das Wohl und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sollten durchgehend im Vordergrund stehen. Gegebenenfalls gibt die Begleitperson Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug. Begleitperson und Fahrerin bzw. Fahrer sollen stets hilfsbereit und höflich agieren. Die Schülerinnen u. Schüler sind entsprechend ihrer Eigenart und ihrer geistigen Fähigkeiten anzunehmen. Das Begleitpersonal gibt klare Anweisungen, z. B. zum Anschnallen oder zum Verhalten beim Ein- und Aussteigen. Wichtig ist die Vertrauenswürdigkeit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gegenüber und die Verschwiegenheit gegen Dritte. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Beförderung einzelner Schülerinnen und Schüler ist rechtzeitig Kontakt mit der Schulleitung u. dem Auftraggeber aufzunehmen. Im Fahrzeug achtet das Begleitpersonal darauf, dass sich die Schülerinnen u. Schüler während der Fahrt rücksichtsvoll verhalten. Sie sollen bei Streitigkeiten schlichtend eingreifen und deeskalierend wirken.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111-691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.de📧
Fax: +49 2514112-165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 047-111274 (2020-03-04)
Ergänzende Angaben (2020-03-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kreis Herford, Schülerspezialverkehr Eickhofschule für die Schuljahre 2020/2021 – 2023/2024
20-VgV-40 ZV 58/2020”
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I),...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 - 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ist neben der eigentlichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von 1 Begleitperson/Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich. Die Begleitpersonen sind vom AN zu stellen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 047-111274
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-20 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 065-155940 (2020-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern"
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 1 Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“ zurzeit — 43 Schülerinnen und Schüler — 195 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 2 Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“ zurzeit — 60 Schülerinnen und Schüler — 280 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Bereich „Spenge, Enger, Hiddenhausen"
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, bei dem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in 3 Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 3 Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“ zurzeit — 18 Schülerinnen und Schüler — 158 Kilometer einfache Fahrt. Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt (s. Ziffer II. 4 im Teil 1 der Ausschreibungsanforderungen).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 047-111274
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern"
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verein der Freunde und Förderer des Johannes-Falk-Hauses Lippinghausen e. V.
Postort: Hiddenhausen
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herford🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bereich „Herford, Vlotho, Löhne“
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bereich „Spenge, Enger, Hiddenhausen"
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Kreis Herford
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm🏙️
URL: https://www.kreis-herford.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24
20-VgV-40 ZV 58/2020”
Titel:
“Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2,3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I),...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ist neben der eigentlichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von 1 Begleitperson/Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich. Die Begleitpersonen sind vom AN zustellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-296499
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 40/42.41
Los-Identifikationsnummer: 2,3
Titel:
“Los 2 – Bereich Herford, Vlotho und Löhne; Los 3 – Bereich Spenge, Enger und Hiddenhausen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Offizielle Bezeichnung: Verein der Freunde und Förderer des Johannes-Falk-Hauses Lippinghausen e. V.”
Postanschrift: Gerstenstraße 4
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 560 921 💰
“Die Vertragsänderung ist zulässig, weil ein Auftragnehmerwechsel aus technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und...”
Die Vertragsänderung ist zulässig, weil ein Auftragnehmerwechsel aus technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden wäre. Der Auftragnehmer bzw. das Team aus Fahrpersonal und Begleitperson sind sowohl mit den Routen als auch mit den zu befördernden Schülern und der Elternschaft sowie den Besonderheiten vertraut. Dies liegt darin begründet, dass eine pädagogische Zuverlässigkeit für die Schüler und Elternschaft sichergestellt werden muss. Fahrer und Begleitperson müssen stetig sein, um dem Förderschwerpunkt und daraus resultierendem Betreuungsbedarf der Schüler und Schülerinnen gerecht zu werden. Mit Blick auf die Pandemie (COVID-19) ist diese Stetigkeit von ganz besonderer Bedeutung, da die Fahrer und Begleitpersonen fast die einzige Konstante für die Schülerschaft und die Elternschaft darstellt und deswegen besonders in Zeiten des Wechselunterrichts nochmal an Bedeutung gewonnen hat, so dass der Wechsel im Schuljahr zwingend vermoeden werden muss. Zudem ist eine Neuvergabe ebenfalls nicht darstellbar und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Das verbleibende Auftragsvolumen liegt über dem maßgeblichen EU-Schwellenwert i.H.v. 214 000 EUR, so dass eine EU-weite Vergabe durchzuführen wäre. Diese wird – selbst bei verkürzten Fristen – mit Vorbereitungsphase und politischer Beschlussfassung mindestens 6 Monate in Anspruch nehmen. Hinzu käme noch die Vorbereitungszeit des Auftragnehmers zur Erstellung einer Linienplanung. Folglich wäre eine Neuaufnahme der Leistungen erst zum übernächsten Schuljahr 2022/2023 überhaupt denkbar. In der Zwischenzeit muss aber der Verkehr sichergestellt werden können, was ohne eine Vertragsanpassung nicht denkbar ist. Der Auftrag für Los 2 und Los 3 wird zum 31.7.2022 einvernehmlich aufgelöst und neu ausgeschrieben.
Zudem ist eine Änderung ausschreibungsfrei möglich, weil die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändert. Der Auftraggeber ist in dieser Konstellation angehalten, die Änderung zu initiieren, auch um drohende Schadensersatzforderungen des Auftragnehmers abzuwenden. Die lange Vertragsdauer von 4 Schuljahren gepaart mit der Personaleinstellung und der Fahrzeuganschaffung für diesen langen Zeitraum führt zu einem erheblichen Kalkulationsrisiko und damit zu dem Ergebens, dass der Auftragnehmer unverhältnismäßige Einbußen in Kauf nehmen muss. Derzeit steht ein Verlust von ca. 80 000 EUR netto pro Schuljahr fest. Damit droht zum einen, dass der Auftrag nicht weiter fortgeführt werden kann. Zum anderen steht zu befürchten, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch nimmt oder eine Vertragsauflösung vornimmt. In diesem Fall kann die Beförderung – auch nicht kurzfristig – sichergestellt werden. Die Umstände, die zur Änderung geführt haben, konnte der Auftraggeber im Vorfeld auch nicht vorhersehen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld in der Vorbereitungsphase zum Vergabeverfahren alle kalkulationserheblichen Daten zusammengetragen, die er bis dato hatte. Diese Abweichungen sind dabei auf unterschiedliche und nicht durch den Auftraggeber quantitativ zu bemessende Gründe wie z. B. Wechsel der Schülerschaft und Wohnorte sowie Umstellung des Abrechnungssystems zurückzuführen. Eine genauere Angabe ließ sich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht bewerkstelligen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111-691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.de📧
Fax: +49 2514112-165 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 122-324406 (2021-06-23)