Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten: — Hauptstandort Bünde, Pestalozzistraße 19, 32257 Bünde; — Nebenstandort Herford, Schulwall 8, 32052 Herford.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 20-VgV-O-40 ZV 100/2020
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
— Hauptstandort Bünde, Pestalozzistraße 19, 32257 Bünde;
— Nebenstandort Herford, Schulwall 8, 32052 Herford.
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21-2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Bezeichnung des Loses: Standort Bünde
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 1 umfasst den Schülerspezialverkehr am Standort Bünde. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler wohnen überwiegend in Löhne. Aus pädagogischen und verkehrstechnischen Gründen ist es geplant, zukünftig die neuen Schülerinnen und Schüler dem Nebenstandort Herford zuzuführen. Es ist daher zu erwarten, dass die Anzahl der Löhner Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Bünde sukzessive abnehmen wird. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 1 umfasst den Schülerspezialverkehr am Standort Bünde. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler wohnen überwiegend in Löhne. Aus pädagogischen und verkehrstechnischen Gründen ist es geplant, zukünftig die neuen Schülerinnen und Schüler dem Nebenstandort Herford zuzuführen. Es ist daher zu erwarten, dass die Anzahl der Löhner Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Bünde sukzessive abnehmen wird. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
Einzugsbereiche – Schülerzahl;
— Löhne/Bad Oeynhausen: 38;
— Spenge: 1;
— Herford: 4;
— Bünde: 24;
— Hiddenhausen: 11;
— Enger: 1;
— Rödinghausen: 1
— Gesamt: 80.
Der Auftragnehmer regelt den Fahrzeugeinsatz und die Linienplanung selbstständig. Die Linien sind so zu planen, dass die Fahrzeuge voll ausgelastet sind und dass die Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn die Schule erreichen. Es ist darauf zu achten, dass sie im Laufe des Schuljahres möglichst in den ursprünglichen Linien verbleiben und die Fahrerinnen und Fahrer kontinuierlich in denselben Linien eingesetzt werden. Durchgängig gleiches Personal trägt zu einem besseren Beförderungsklima bei und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Der Auftragnehmer regelt den Fahrzeugeinsatz und die Linienplanung selbstständig. Die Linien sind so zu planen, dass die Fahrzeuge voll ausgelastet sind und dass die Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn die Schule erreichen. Es ist darauf zu achten, dass sie im Laufe des Schuljahres möglichst in den ursprünglichen Linien verbleiben und die Fahrerinnen und Fahrer kontinuierlich in denselben Linien eingesetzt werden. Durchgängig gleiches Personal trägt zu einem besseren Beförderungsklima bei und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/2025. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2024 mitgeteilt.
Bezeichnung des Loses: Nebenstandort Herford
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort und 134 Schülerinnen und Schüler den Herforder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 2 umfasst den Schülerspezialverkehr am Nebenstandort Herford. Der Nebenstandort Herford unterliegt mehr Veränderungen als der Hauptstandort Bünde. Dies liegt u. a. daran, dass die Primarstufe erst seit kurzem wieder aufgebaut wird, nachdem sie geschlossen worden war. Künftig ist es zu erwarten, dass die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler aus Löhne zunehmen wird, da alle Neuanmeldungen dem Herforder Standort zugeführt werden sollen. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerheblich Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort und 134 Schülerinnen und Schüler den Herforder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 2 umfasst den Schülerspezialverkehr am Nebenstandort Herford. Der Nebenstandort Herford unterliegt mehr Veränderungen als der Hauptstandort Bünde. Dies liegt u. a. daran, dass die Primarstufe erst seit kurzem wieder aufgebaut wird, nachdem sie geschlossen worden war. Künftig ist es zu erwarten, dass die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler aus Löhne zunehmen wird, da alle Neuanmeldungen dem Herforder Standort zugeführt werden sollen. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerheblich Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
— Löhne: 1;
— Herford: 9;
— Vlotho: 1;
— Gesamt: 28.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist),
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. Selbst gefertigte Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen,
4. Antikorruptionserklärung,
5. Bietergemeinschaftserklärung, falls erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
5. Bietergemeinschaftserklärung, falls erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand,
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum leistungsspezifischen Umsatz, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
3. Vorlage einer aktuellen (d. h. nicht älter als 3 Monate ab Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) allgemeinen Bankauskunft/Bonitätsbescheinigung einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung, über die der Geschäftsverkehr bezüglich der ausgeschriebenen Schülerbeförderung abgewickelt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Vorlage einer aktuellen (d. h. nicht älter als 3 Monate ab Schlusstermin für die Einsendung der Angebote/Angebotsabgabefrist) allgemeinen Bankauskunft/Bonitätsbescheinigung einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung, über die der Geschäftsverkehr bezüglich der ausgeschriebenen Schülerbeförderung abgewickelt wird,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausstelldatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist),
5. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist diese das zuständige Finanzamt) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist),
6. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist das die Berufsgenossenschaft) über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Aktueller Nachweis der zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist das die Berufsgenossenschaft) über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate bis zur Angebotsabgabefrist).
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fallmuss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h.hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fallmuss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h.hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu 1. Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; zu 2. Leistungsspezifischer Umsatz von mindestens 45 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Zu 1. Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; zu 2. Leistungsspezifischer Umsatz von mindestens 45 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) mit kurzer Beschreibung des Auftrags, Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Ausführung vorzulegen,
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote) mit kurzer Beschreibung des Auftrags, Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Ausführung vorzulegen,
2. Aufstellung der für den Schülerspezialverkehr zur Verfügung stehenden Fahrzeuge/Datenblatt Fahrzeuge,
3. Selbst erstellte Eigenerklärung der Ausstattung aller Fahrzeuge mit einem fahrzeuggebundenen Mobil- oder Funktelefon,
4. Selbst erstellte Eigenerklärung der uneingeschränkten Erreichbarkeit einer Einsatzzentrale schultäglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
5. Aufstellung der für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs einzusetzenden ständigen und der zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personaldatenblatt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von dieser als solcher (d. h. nicht getrennt für jedes Mitglied) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu 1. Vergleichbar sind Leistungen (vom 1.1.2015 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote), die eine regelmäßige Beförderung von Schülerinnen und Schülern über mindestens ein Schuljahr hinweg zum Gegenstand haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter haben für die Auftragsausführung die Anforderungen zur Tariftreue nach § 2 Abs. 1 TVgG-NRW zuerfüllen. Auf die BVB TVgG-NRW wird verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtenergiegehalt des jeweiligen Loses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamt-CO2-Ausstoß des jeweiligen Loses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gesamt-Bruttopreis des jeweiligen Loses
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Gesamt-Bruttopreis des jeweiligen Loses: 70
Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert (s. Teil I, Kap.2 + Teil III der Vergabeunterlagen). Bitte verwenden Sie die im Teil III zur Verfügung gestellten EU-Formblätter, die angefügten Anlagen (zum Ausfüllen) oder fügen selbst erstellte Eigenerklärungen bei.
Im Abschnitt III dieser Bekanntmachung werden als Teilnahmebedingungen von den Bietern zahlreiche Befähigungsnachweise gefordert (s. Teil I, Kap.2 + Teil III der Vergabeunterlagen). Bitte verwenden Sie die im Teil III zur Verfügung gestellten EU-Formblätter, die angefügten Anlagen (zum Ausfüllen) oder fügen selbst erstellte Eigenerklärungen bei.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 066-157532 (2020-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
— Hauptstandort Bünde, Pestalozzistraße 19, 32257 Bünde;
— Nebenstandort Herford, Schulwall 8, 32052 Herford.
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I) den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Standorte lauten:
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage Vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 1 umfasst den Schülerspezialverkehr am Standort Bünde. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler wohnen überwiegend in Löhne. Aus pädagogischen und verkehrstechnischen Gründen ist es geplant, zukünftig die neuen Schülerinnen und Schüler dem Nebenstandort Herford zuzuführen. Es ist daher zu erwarten, dass die Anzahl der Löhner Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Bünde sukzessive abnehmen wird. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen dem jeweiligen Standort der Pestalozzischule und den festgelegten Haltestellen. Die Benutzung des Schülerspezialverkehrs ist in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der festzulegenden Haltestelle sowie zwischen der bei der Schule gelegenen Haltestelle und der Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe insgesamt nicht mehr als 1,0 km bzw. der Sekundarstufe I insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen 225 Schülerinnen und Schüler den Bünder Standort der Pestalozzischule. Der Kreis Herford hat die Schulträgerschaft der Pestalozzischule am 1.2.2019 übernommen. Aufgrund dessen liegt dem Auftraggeber derzeit keine valide Datengrundlage vor, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden kann. Selbst wenn eine valide Datengrundlage Vorläge, wäre diese nicht unbedingt aussagekräftig, da in den nächsten 4 Schuljahren erhebliche Veränderungen (insbesondere der Einzugsbereiche) prognostiziert werden Los 1 umfasst den Schülerspezialverkehr am Standort Bünde. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler wohnen überwiegend in Löhne. Aus pädagogischen und verkehrstechnischen Gründen ist es geplant, zukünftig die neuen Schülerinnen und Schüler dem Nebenstandort Herford zuzuführen. Es ist daher zu erwarten, dass die Anzahl der Löhner Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Bünde sukzessive abnehmen wird. Um überhaupt eine Größe anzugeben, werden nachfolgend die Einzugsbereiche dargestellt, die für das nächste Schuljahr erwartet werden. Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben könnten. Insbesondere können keine Prognosen über die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler gemacht werden.
Einzugsbereiche
— Schülerzahl;
— Rödinghausen: 1;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Name: Verein der Freunde und Förderer des Johannes-Falk Hauses Lippinghausen e. V.
Postort: Hiddenhausen
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland 🇩🇪 Herford
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Quelle: OJS 2020/S 127-311311 (2020-07-01)