Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Schlüsselfertiger Bau - Errichtung eines Verwaltungs-/Bürogebäudes“ und „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)) in den Leistungsphasen 2 - 8 für ein Verwaltungs-/Bürogebäude unter Berücksichtigung der Hochhausrichtlinie“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) „Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 8 für ein Verwaltungs-/Bürogebäude unter Berücksichtigung der Hochhausrichtlinie“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— > EUR 20 - EUR 25 Mio. 1 Punkt,
— > EUR 25 - EUR 30 Mio. 2 Punkte,
— > EUR 30 Mio. 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor 1.1.2014 1 Punkt,
— zw. 1.1.2014 und 31.12.2016 2 Punkte,
— nach dem 1.1.2017 3 Punkte.
b) Referenz „Schlüsselfertiger Bau - Errichtung eines Verwaltungs-/ Bürogebäudes“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen brutto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— > EUR 20 - EUR 25 Mio. 1 Punkt,
— > EUR 25 - EUR 30 Mio. 2 Punkte,
— > EUR 30 Mio. 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor 1.1.2014 1 Punkt,
— zw. 1.1.2014 und 31.12.2016 2 Punkte,
— nach dem 1.1.2017 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.