Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst
Bau und Ausstattung incl. Anschlussarbeiten (an bauseitig bereitgestellte Medienleitungen mit max. Entfernung 1 m). Darin enthalten sind:
1. Kälte (alle Räume und Aggregate),
2. Lüftungsdecken (incl. Schallschutz) in den Räumen für warme Produktion und Spüle,
3. Wärmerückgewinnungssystem für Lager- und Prozesskälte,
4. Bodeneinläufe liefern und montieren — Anarbeitung in Los Boden(Schnittstelle).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus
H69/P/2”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in...”
Kurze Beschreibung
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen" Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst
Bau und Ausstattung incl. Anschlussarbeiten (an bauseitig bereitgestellte Medienleitungen mit max. Entfernung 1 m). Darin enthalten sind:
1. Kälte (alle Räume und Aggregate),
2. Lüftungsdecken (incl. Schallschutz) in den Räumen für warme Produktion und Spüle,
3. Wärmerückgewinnungssystem für Lager- und Prozesskälte,
4. Bodeneinläufe liefern und montieren — Anarbeitung in Los Boden(Schnittstelle).
Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst bau und Ausstattung incl. Anschlussarbeiten (an bauseitig bereitgestellte Medienleitungen mit max. Entfernung 1 m). Darin enthalten sind:
1. Kälte (alle Räume und Aggregate),
2. Lüftungsdecken (incl. Schallschutz) in den Räumen für warme Produktion und Spüle,
3. Wärmerückgewinnungssystem für Lager- und Prozesskälte,
4. Bodeneinläufe liefern und montieren — Anarbeitung in Los Boden(Schnittstelle).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den...”
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Angebotsbogen (Vordrucke und Formulare) kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Angebotsbogen (Vordrucke und Formulare) kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung im Angebotsbogen über den vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Leistungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung im Angebotsbogen über den vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Leistungen, die Planungsleistungen von Großküchen zum Gegenstand hatten.
— Eigenerklärung im Angebotsbogen über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges).
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Drei Referenzen im Angebotsbogen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Eigenerklärung). Vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Drei Referenzen im Angebotsbogen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Eigenerklärung). Vergleichbar sind Leistungen, die Planungsleistungen von Großküchen (Cook & Chill) zum Gegenstand hatten zum Gegenstand hatten (ggf. weiteres Blatt für zusätzliche Angaben verwenden). Weitere Einzelheiten zu den Referenzangaben finden sich im Angebotsbogen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-30
12:00 📅
“1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 24. November 2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Weitere Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär sowie Bau sind Gegenstand gesonderter Ausschreibungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRR7D
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 215-527367 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in...”
Kurze Beschreibung
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) gehört mit ca. 1 200 Betten und rund 2 500 Mitarbeiter*innen zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Es hat sich in der Vergangenheit zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung. Mehr als 100 000 Patient*innen werden pro Jahr stationär und / oder ambulant behandelt.
Für die Versorgung der Patient*innen benötigt das CTK eine neue Zentralküche in einem eingeschossigen Gebäude mit einer Größe von ca. 30 x 50 m, bevorzugt in Systembauweise. Die Küche soll mit max. 45 Mitarbeiter*innen einzeln unter Vakuum verpackte Speisen produzieren und im Ein-Schicht-Betrieb auf die Produktion von max. 2 000 Essen ausgerichtet sein. Die Zutaten werden in einem hohen Convenience-Grad angeliefert. Damit unterscheidet sich dieser Herstellungsbetrieb grundsätzlich von „klassischen“ Krankenhaus-Zentralküchen, in denen die Speisen tablettiert und in Regenerationswägen zum unmittelbaren Verzehr bereitgestellt werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst Bau und Ausstattung incl. Anschlussarbeiten (an bauseitig bereitgestellte Medienleitungen mit max. Entfernung 1 m). Darin enthalten sind:
1. Kälte (alle Räume und Aggregate),
2. Lüftungsdecken (incl. Schallschutz) in den Räumen für warme Produktion und Spüle,
3. Wärmerückgewinnungssystem für Lager- und Prozesskälte,
4. Bodeneinläufe liefern und montieren - Anarbeitung in Los Boden(Schnittstelle).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst Bau und Ausstattung incl....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums nebst Bau und Ausstattung incl. Anschlussarbeiten (an bauseitig bereitgestellte Medienleitungen mit max. Entfernung 1 m). Darin enthalten sind:
1. Kälte (alle Räume und Aggregate),
2. Lüftungsdecken (incl. Schallschutz) in den Räumen für warme Produktion und Spüle,
3. Wärmerückgewinnungssystem für Lager- und Prozesskälte,
4. Bodeneinläufe liefern und montieren - Anarbeitung in Los Boden (Schnittstelle).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 215-527367
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Küchenplanung (LPh 5 und 8) für den Neubau der Zentralküche des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Neumann Großküchensysteme GmbH
Postort: Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Verden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRBP7.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 066-171918 (2021-04-01)