Beschreibung der Beschaffung
Das Oberhafenquartier liegt in der östlichen HafenCity zwischen den Fernbahntrassen der DB AG und dem Becken des ehemaligen Oberhafens. Die Postadresse ist Stockmeyerstraße 39-45 in 20457 Hamburg. Erreichbar ist das rund 9 ha große Quartier bisher lediglich über eine Zufahrt am nordwestlichen Ende, unter den dortigen Bahnbrücken hindurch.
Auf dem Gelände befand sich früher der Hauptgüterbahnhof Hamburg. Die Deutsche Bahn hat den Betrieb gegen Ende des 20. Jahrhunderts aufgegeben und das Grundstück an die Stadt verkauft. Seitdem befindet sich das Grundstück einschließlich der ehemaligen Bahngebäude (ca. 11 280 qm Hallenfläche und ca. 3 600 qm Bürofläche) im Sondervermögen Stadt und Hafen der Freien und Hansestadt Hamburg (SoV). Mit der Geschäftsführung des Vermögens wurde die ebenfalls städtische HafenCity Hamburg GmbH (HCH) beauftragt.
Unter dem neuen Besitzer wurde das Grundstück aus der bahnrechtlichen Widmung entlassen. Derzeit fällt es jedoch noch in den Geltungsbereich des Hamburger Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG). Die Entlassung auch daraus ist beantragt.
Einleitung
Es handelt sich bei den Gebäuden um einfache Bausubstanz. In den zu beplanenden und umzubauenden Gebäuden sollen Mietflächen für kreativwirtschaftliche, kulturelle und künstlerische Nutzung geschaffen werden. In einigen Teilbereichen finden solche Nutzungen bereits statt und sollen nach dem Umbau dort auch fortgeführt werden. Für den Umgang mit den Mietern während Umbau und Sanierung gibt es einzelfallabhängig unterschiedliche Lösungsansätze. Der überwiegende Teil der Flächen wird derzeit nur temporär oder nur zu Lagerzwecken genutzt.
Nutzungsbeschreibung
Für die Umnutzung werden an den eingeschossigen, ungedämmten Hallen bauliche Umbaumaßnahmen notwendig wie z. B. Unterteilung in kleinere Hallenabschnitte, Einbau von Türen, Fenstern und Oberlichtern, Einbau von Treppen und Geländern an den Lieferrampen, Erschließung mit Trinkwasser, Stromanschlüssen, Fernwärme und Glasfaserleitungen (Näheres in Abschnitt 3.2).
Zugleich müssen in allen Gebäuden Baumaßnahmen zur Sanierung und zum Erhalt der verbleibenden Bausubstanz durchgeführt werden wie z. B. Mauerwerkssanierung und Erneuerung der Dachdeckung (Näheres in Abschnitt 3.2).
Die Übergabe der neu geschaffenen Hallenabschnitte an die Mieter erfolgt im Zustand eines erweiterten Rohbaus. Der weitere Ausbau der einzelnen Mietungen erfolgt durch die Mieter auf Grundlage von vorher definierten Schnittstellen bzw. Medienübergabepunkten eigenverantwortlich nach Abstimmung mit der HCH. Für den Bauantrag des SoV sind exemplarisch „planmäßige Mieterausbauten“ d. h. die Errichtung von Büro- und Sanitärmodulen in den Mieteinheiten zu planen.
Die jeweiligen Mieteinheiten („Kreativwerkstätten“) sollen für unterschiedliche Nutzungen geeignet sein. Dies umfasst neben möglichen Werkstatt- und Produktionsflächen z.B. auch Büroflächen und Lagerflächen für Material und Erzeugnisse bzw. Kulissen / Kostüme / Requisiten / Instrumente und Technik sowie die notwendigen Sanitäranlagen. Die Herstellung dieser Nutz- und Nebennutzflächen erfolgt durch den jeweiligen Mieter selbst.
Die Arbeitsplätze der abhängig beschäftigen Personen sind von den zukünftigen Mietern nach Arbeitsstättenverordnung zu gestalten. Wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die flexible Arbeitsweise in den Mieteinheiten durch die zukünftigen Mieter. Der reguläre Arbeitsbetrieb soll 7 Tage die Woche / 24 Stunden gewährleistet sein. Die Mieteinheiten wer-den durch die HCH nicht thermisch konditioniert und liegen somit nicht im Anwendungsbereich der EnEV. Es wird jedoch eine Grundbeheizung errichtet die für den Auslegungsfall von -12C Außentemperatur eine Innentemperatur von +12C gewährleisten soll. Planmäßig von den Mietern aufgestellte Bürocontainer (Raum im Raum Konzept) sind durch den Mieter entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien zu beheizen, belüften und belichten.
Eine genaue Beschreibung ist der Projektbeschreibung als Anlage in der eVergabe zu entnehmen.