Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre als Massivbau in Stahlbeton und Mauerwerk mit einer Bruttogeschossfläche von rund 4 600 m errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen bis heute im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks sollen an ein qualifiziertes und leistungsfähiges Planungsteam vergeben werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Team geeigneter Fachplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Erfahrungen in der denkmalgerechten Instandsetzung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Denkmalobjekten sind nachzuweisen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb ist die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft u. a. durch Referenzprojekte vergleichbarer Aufgabenstellung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV). Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" für das Programmjahr 2020 beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Es ist das Anliegen der Gemeinde Rüdersdorf, die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Ziel der Gemeinde ist es, den Fortbestand des Kulturhauses in seiner Nutzung und Funktion im Sinne des Denkmalschutzes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen und den (Spiel-) Betrieb in gewohnter Form fortführen zu können. Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme (2019/20) in Verbindung mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten (2016). Zunächst ist eine Schadenskartierung des Bauwerks durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung/Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 866/2020
Kurze Beschreibung:
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre als Massivbau in Stahlbeton und Mauerwerk mit einer Bruttogeschossfläche von rund 4 600 m
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Team geeigneter Fachplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Erfahrungen in der denkmalgerechten Instandsetzung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Denkmalobjekten sind nachzuweisen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb ist die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft u. a. durch Referenzprojekte vergleichbarer Aufgabenstellung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" für das Programmjahr 2020 beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre.
Es ist das Anliegen der Gemeinde Rüdersdorf, die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Ziel der Gemeinde ist es, den Fortbestand des Kulturhauses in seiner Nutzung und Funktion im Sinne des Denkmalschutzes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen und den (Spiel-) Betrieb in gewohnter Form fortführen zu können.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme (2019/20) in Verbindung mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten (2016). Zunächst ist eine Schadenskartierung des Bauwerks durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung/Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre als Massivbau in Stahlbeton und Mauerwerk mit einer Bruttogeschossfläche von rund 4 600 m
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Team geeigneter Fachplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Erfahrungen in der denkmalgerechten Instandsetzung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Denkmalobjekten sind nachzuweisen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb ist die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft u. a. durch Referenzprojekte vergleichbarer Aufgabenstellung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" für das Programmjahr 2020 beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre.
Es ist das Anliegen der Gemeinde Rüdersdorf, die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Ziel der Gemeinde ist es, den Fortbestand des Kulturhauses in seiner Nutzung und Funktion im Sinne des Denkmalschutzes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen und den (Spiel-) Betrieb in gewohnter Form fortführen zu können.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme (2019/20) in Verbindung mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten (2016). Zunächst ist eine Schadenskartierung des Bauwerks durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung/Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Datum des Beginns: 2020-09-05 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-080423
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber bedient sich zur Verfahrensabwicklung eine externen Dienstleisters, der mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist;
2) Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Für den Download der Vergabeunterlagen sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich;
3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vom Auftraggeber vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4) Die Bewerber haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche §53 Abs. 1 VgV) über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen;
6) Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu zeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter die Bewerbung/das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
7) Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten;
8) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht;
9) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg;
10) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die den Bewerbern in Teilnahmewettbewerb/Verhandlungsverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y63D7BW
1) Der Auftraggeber bedient sich zur Verfahrensabwicklung eine externen Dienstleisters, der mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist;
2) Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Für den Download der Vergabeunterlagen sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich;
3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vom Auftraggeber vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4) Die Bewerber haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche §53 Abs. 1 VgV) über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen;
6) Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu zeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter die Bewerbung/das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
7) Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten;
8) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht;
9) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg;
10) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die den Bewerbern in Teilnahmewettbewerb/Verhandlungsverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y63D7BW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre als Massivbau in Stahlbeton und Mauerwerk mit einer Bruttogeschossfläche von rund 4 600 m
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Team geeigneter Fachplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Erfahrungen in der denkmalgerechten Instandsetzung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Denkmalobjekten sind nachzuweisen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Team geeigneter Fachplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Erfahrungen in der denkmalgerechten Instandsetzung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Denkmalobjekten sind nachzuweisen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb ist die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft u. a. durch Referenzprojekte vergleichbarer Aufgabenstellung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb ist die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft u. a. durch Referenzprojekte vergleichbarer Aufgabenstellung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" für das Programmjahr 2020 beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" für das Programmjahr 2020 beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre.
Es ist das Anliegen der Gemeinde Rüdersdorf, die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Ziel der Gemeinde ist es, den Fortbestand des Kulturhauses in seiner Nutzung und Funktion im Sinne des Denkmalschutzes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen und den (Spiel-) Betrieb in gewohnter Form fortführen zu können.
Es ist das Anliegen der Gemeinde Rüdersdorf, die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Ziel der Gemeinde ist es, den Fortbestand des Kulturhauses in seiner Nutzung und Funktion im Sinne des Denkmalschutzes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen und den (Spiel-) Betrieb in gewohnter Form fortführen zu können.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme (2019/20) in Verbindung mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten (2016). Zunächst ist eine Schadenskartierung des Bauwerks durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung/Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme (2019/20) in Verbindung mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten (2016). Zunächst ist eine Schadenskartierung des Bauwerks durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung/Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin fühlt sich als Eigentümerin des Kulturhauses ihrem (denkmal)-kulturellen Erbe verpflichtet. Die Kommune wird mit Hilfe von Bundes- und Landeszuwendungen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Tradition des Hauses und den Betrieb als kommunale Kulturstätte fortsetzen zu können und das Denkmal gemäß seiner Klassifizierung fachgerecht zu erhalten. Infolge des aus der Nutzung als Versammlungsstätte entstehenden Erfordernisses der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung wird die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ihr Kulturhaus der umfassenden denkmalgerechten Sanierung zuführen. Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist die denkmalgerechte Instandsetzung und brandschutztechnische Ertüchtigung bestehender baulicher Anlagen in Verbindung mit der baulichen Herstellung eines 2. Fluchtwegs für die Obergeschosse des Bühnenhauses.
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin fühlt sich als Eigentümerin des Kulturhauses ihrem (denkmal)-kulturellen Erbe verpflichtet. Die Kommune wird mit Hilfe von Bundes- und Landeszuwendungen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Tradition des Hauses und den Betrieb als kommunale Kulturstätte fortsetzen zu können und das Denkmal gemäß seiner Klassifizierung fachgerecht zu erhalten. Infolge des aus der Nutzung als Versammlungsstätte entstehenden Erfordernisses der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung wird die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ihr Kulturhaus der umfassenden denkmalgerechten Sanierung zuführen. Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist die denkmalgerechte Instandsetzung und brandschutztechnische Ertüchtigung bestehender baulicher Anlagen in Verbindung mit der baulichen Herstellung eines 2. Fluchtwegs für die Obergeschosse des Bühnenhauses.
Die Bauherrin beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LP 1-9;
— Fördermittel (Vorbereitung und Abrechnung der Maßnahme gem. Bewilligung nach Bauabschnitten und Einzelvorhaben),
— zusätzliche Leistungen der Koordination,
— LPH 8 — Objektüberwachung Tragwerksplanung gem. Anlage 14 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
— sonstige erforderliche Gutachten und Fachplanungen.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Vertrages durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbs in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Vertrages durch Zuschlag auf das Angebot, dass auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbs in Verbindung mit dem anschließenden Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung der Planungsleistungen erwarten lässt. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 625 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
15662 Rüdersdorf bei Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Die Teilnahmebedingungen sind in den Vergabeunterlagen/dem Bewerbungsbogen benannt:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" (Kammereintrag),
— Nachweis über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO),
— Nachweis über die Eintragung in die Liste der Nachweis berechtigten für…
… Tragwerksplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO,,
… Brandschutzplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO,
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit,
— Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach Maßgabe des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg" zur Verfügung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" oder „beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" oder „beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bewerber oder Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (vgl. § 44 VgV).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bewerber oder Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (vgl. § 44 VgV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 613 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.
Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 613 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben (siehe Vergabeunterlagen).
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben (siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewerber beantragen die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Teilnahmeanträge, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber beantragen die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Teilnahmeanträge, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in Vergabeunterlage und Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in Vergabeunterlage und Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).
Ein geeigneter Bewerber erreicht bei Nachweis der geforderten Mindeststandards gemäß vorliegenem Kriterienkatalog zur Eignung 990 Punkte. Die im Teilnahmeantrag maximal erreichbare Punktzahl beträgt 2 100 Punkte. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein geeigneter Bewerber erreicht bei Nachweis der geforderten Mindeststandards gemäß vorliegenem Kriterienkatalog zur Eignung 990 Punkte. Die im Teilnahmeantrag maximal erreichbare Punktzahl beträgt 2 100 Punkte. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Der Auftraggeber bedient sich zur Verfahrensabwicklung eine externen Dienstleisters, der mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist;
2) Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Für den Download der Vergabeunterlagen sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich;
2) Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Für den Download der Vergabeunterlagen sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg erforderlich;
3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vom Auftraggeber vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
4) Die Bewerber haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche §53 Abs. 1 VgV) über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen;
4) Die Bewerber haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche §53 Abs. 1 VgV) über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen;
6) Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu zeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter die Bewerbung/das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
6) Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu zeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter die Bewerbung/das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
7) Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten;
8) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht;
8) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen oder Unterlagen kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen nachfordern, bzw. nachreichen, vervollständigen oder korrigieren lassen. Gegebenenfalls wird der Auftraggeber hierfür eine kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht;
9) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg;
9) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an den Auftraggeber zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg;
10) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die den Bewerbern in Teilnahmewettbewerb/Verhandlungsverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y63D7BW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-866161📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 034-080423 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes sind im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin neue Nutzungen / Funktionen des Tagungsbetriebs im Kulturhaus ansiedeln.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung / Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks wurden im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb an ein Team aus Objekt- und Fachplanern vergeben.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Das Bauvorhaben steht unter kommunalem Finanzierungsvorbehalt.
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes sind im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin neue Nutzungen / Funktionen des Tagungsbetriebs im Kulturhaus ansiedeln.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung / Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks wurden im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb an ein Team aus Objekt- und Fachplanern vergeben.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Das Bauvorhaben steht unter kommunalem Finanzierungsvorbehalt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 416 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes sind im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin neue Nutzungen / Funktionen des Tagungsbetriebs im Kulturhaus ansiedeln.
Das Kulturhaus Martin Andersen Nexö wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Die Inneneinrichtung des Kulturhauses mit fester und mobiler Ausstattung sowie die bauzeitliche Bühnentechnik ist zu großen Teilen im Original erhalten. Das denkmalgeschützte Gebäude bedarf der brandschutztechnischen Gebäudeertüchtigung sowie der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung. Die Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes sind im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin neue Nutzungen / Funktionen des Tagungsbetriebs im Kulturhaus ansiedeln.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung / Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Grundlage des Vergabeverfahrens und der zu vergebenden Planungsleistungen ist die in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) erarbeitete bauhistorisch-restauratorische Bestandsaufnahme. Das Sanierungskonzept zur Bauwerkserhaltung / Modernisierung und Instandsetzung ist im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigung umzusetzen.
Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks wurden im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb an ein Team aus Objekt- und Fachplanern vergeben.
Die für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kulturhauses erforderlichen Planungsleistungen in Verbindung mit der für die Gewährleistung des Spielbetriebs notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bauwerks wurden im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb an ein Team aus Objekt- und Fachplanern vergeben.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Das Bauvorhaben steht unter kommunalem Finanzierungsvorbehalt.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde Rüdersdorf im Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren (ASZ) finanziert. Darüber hinaus hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ beantragt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über mehrere Jahre. Das Bauvorhaben steht unter kommunalem Finanzierungsvorbehalt.
Die Bauherrin beauftragt Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LP 1-9,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Name: ZHN Gesellschaft von Architekten GmbH
Postanschrift: Goethestraße 72
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 415 800 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers / Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers / Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.