Straßentransporte höchstrangiger Kunstgegenstände, Gemälde und Skulpturen im Zusammenhang mit der Schließung und Sanierung der Neuen Pinakothek sowie damit verbundene Leistungen. Um die zurzeit in Eigenleistung stattfindende Auslagerung der Kunstwerke aus der Neuen Pinakothek abzuschließen, müssen überdimensionale Gemälde, Skulpturen sowie weitere ausgewählte Konvolute ausgelagert werden. Die Werke werden von der Neuen Pinakothek in 2 Depots in der Stadt München und im Landkreis München ausgelagert. Ein weiterer Anteil der Werke wird von der Neuen Pinakothek in andere Häuser der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgelagert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: tbd
Kurze Beschreibung:
Straßentransporte höchstrangiger Kunstgegenstände, Gemälde und Skulpturen im Zusammenhang mit der Schließung und Sanierung der Neuen Pinakothek sowie damit verbundene Leistungen. Um die zurzeit in Eigenleistung stattfindende Auslagerung der Kunstwerke aus der Neuen Pinakothek abzuschließen, müssen überdimensionale Gemälde, Skulpturen sowie weitere ausgewählte Konvolute ausgelagert werden. Die Werke werden von der Neuen Pinakothek in 2 Depots in der Stadt München und im Landkreis München ausgelagert. Ein weiterer Anteil der Werke wird von der Neuen Pinakothek in andere Häuser der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgelagert.
Straßentransporte höchstrangiger Kunstgegenstände, Gemälde und Skulpturen im Zusammenhang mit der Schließung und Sanierung der Neuen Pinakothek sowie damit verbundene Leistungen. Um die zurzeit in Eigenleistung stattfindende Auslagerung der Kunstwerke aus der Neuen Pinakothek abzuschließen, müssen überdimensionale Gemälde, Skulpturen sowie weitere ausgewählte Konvolute ausgelagert werden. Die Werke werden von der Neuen Pinakothek in 2 Depots in der Stadt München und im Landkreis München ausgelagert. Ein weiterer Anteil der Werke wird von der Neuen Pinakothek in andere Häuser der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgelagert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Datum des Beginns: 2020-05-02 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-028378
ABl. S-Ausgabe: 14
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Straßentransporte höchstrangiger Kunstgegenstände, Gemälde und Skulpturen im Zusammenhang mit der Schließung und Sanierung der Neuen Pinakothek sowie damit verbundene Leistungen. Um die zurzeit in Eigenleistung stattfindende Auslagerung der Kunstwerke aus der Neuen Pinakothek abzuschließen, müssen überdimensionale Gemälde, Skulpturen sowie weitere ausgewählte Konvolute ausgelagert werden. Die Werke werden von der Neuen Pinakothek in 2 Depots in der Stadt München und im Landkreis München ausgelagert. Ein weiterer Anteil der Werke wird von der Neuen Pinakothek in andere Häuser der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgelagert. Die Leistungen des ständigen Ansprechpartners werden als kritische Aufgabe nach § 47 Abs. 5 VgV eingestuft und unterliegen dem Selbstausführungsgebot durch den Auftragnehmer. Ein Einsatz von Nachunternehmern für diese Leistungen ist ausgeschlossen.
Straßentransporte höchstrangiger Kunstgegenstände, Gemälde und Skulpturen im Zusammenhang mit der Schließung und Sanierung der Neuen Pinakothek sowie damit verbundene Leistungen. Um die zurzeit in Eigenleistung stattfindende Auslagerung der Kunstwerke aus der Neuen Pinakothek abzuschließen, müssen überdimensionale Gemälde, Skulpturen sowie weitere ausgewählte Konvolute ausgelagert werden. Die Werke werden von der Neuen Pinakothek in 2 Depots in der Stadt München und im Landkreis München ausgelagert. Ein weiterer Anteil der Werke wird von der Neuen Pinakothek in andere Häuser der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgelagert. Die Leistungen des ständigen Ansprechpartners werden als kritische Aufgabe nach § 47 Abs. 5 VgV eingestuft und unterliegen dem Selbstausführungsgebot durch den Auftragnehmer. Ein Einsatz von Nachunternehmern für diese Leistungen ist ausgeschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung:
aa) Dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
aa) Dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
bb) Dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
bb) Dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
cc) Dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend;
cc) Dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend;
dd) Dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben, Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
dd) Dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben, Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Straßentransportleistungen von höchstrangigen Kunstgegenständen (z. B. Gemälde, Graphiken, Skulpturen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Straßentransportleistungen von höchstrangigen Kunstgegenständen (z. B. Gemälde, Graphiken, Skulpturen);
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (Euro, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter der nachfolgenden Grenze pro Jahr (ohne Umsatzsteuer) liegen: 500 000 EUR (netto).
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 a) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen (Ständiger Ansprechpartner, Kunstpacker, Kunstinspektoren, Fahrer;
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen (Ständiger Ansprechpartner, Kunstpacker, Kunstinspektoren, Fahrer;
b) Benennung eines ständigen Ansprechpartners mit 2 Stellvertretern mit Angaben zu: Name, Kontaktdaten, Qualifikation, Sprachkenntnisse, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers;
c) Benennung der Anzahl der Straßentransporter für Kunsttransporte gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung;
d) Benennung der Anzahl der Anhänger mit überhohem Transportaufbau gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung;
e) Angaben zu realisierten Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden Angaben für jede benannte Referenz zu folgenden Inhalten:
e) Angaben zu realisierten Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden Angaben für jede benannte Referenz zu folgenden Inhalten:
— Name des Auftraggebers des Referenzprojektes,
— Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts,
— Bezeichnung der Referenz,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Einordnung der erbrachten Leistungen und Art der Leistungen,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Anzahl der transportierten Kunstwerke insgesamt, Anzahl der übergroßen Skulpturen, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als Eigenleistungen erbracht wurden mit ggf. Angaben zu den Leistungen, die als Eigenleistung erbracht wurden. Der Auftraggeber hat einen Bewerbungsbogen für die Abgabe der Eigenerklärungen zur Eignung erstellt, in dem die voranstehenden Vorgaben konkretisiert sind.
— Angabe, ob die Leistungen als Eigenleistungen erbracht wurden mit ggf. Angaben zu den Leistungen, die als Eigenleistung erbracht wurden. Der Auftraggeber hat einen Bewerbungsbogen für die Abgabe der Eigenerklärungen zur Eignung erstellt, in dem die voranstehenden Vorgaben konkretisiert sind.
Mindeststandards:
Zu III.1.3 a): Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Jahr über mindestens 2 ständige Ansprechpartner, 2 Fahrer/LKW, mind. 1 Kunstinspektor und mind. 6 Kunstpacker jeweils entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung verfügen.
Zu III.1.3 a): Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Jahr über mindestens 2 ständige Ansprechpartner, 2 Fahrer/LKW, mind. 1 Kunstinspektor und mind. 6 Kunstpacker jeweils entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung verfügen.
Zum ständigen Ansprechpartner III.1.3 b): Die benannten Personen haben in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung zum vorliegenden Vergabeverfahren mindestens 2 abgeschlossene Transportaufgaben im Bereich Straßentransporte mit jeweils folgendem Umfang je Referenz als ständiger Ansprechpartner durchgeführt: Anzahl der Kunstwerke: mind. 200.
Zum ständigen Ansprechpartner III.1.3 b): Die benannten Personen haben in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung zum vorliegenden Vergabeverfahren mindestens 2 abgeschlossene Transportaufgaben im Bereich Straßentransporte mit jeweils folgendem Umfang je Referenz als ständiger Ansprechpartner durchgeführt: Anzahl der Kunstwerke: mind. 200.
Zu III.1.3 c): Mind. 2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t.
Zu III.1.3 d): Mind. 1 Anhänger mit überhohem Transportaufbau.
Zu III.1.3 f): Der Bieter hat in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung zum vorliegenden Vergabeverfahren mindestens 2 abgeschlossene Transportaufgaben im Bereich Straßentransporte mit folgendem Umfang je Referenz durchgeführt: Anzahl der Kunstwerke insgesamt: mind. 200, Anzahl übergroßer Skulpturen: mind. 20.
Zu III.1.3 f): Der Bieter hat in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung zum vorliegenden Vergabeverfahren mindestens 2 abgeschlossene Transportaufgaben im Bereich Straßentransporte mit folgendem Umfang je Referenz durchgeführt: Anzahl der Kunstwerke insgesamt: mind. 200, Anzahl übergroßer Skulpturen: mind. 20.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen – maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3 a) - e), wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 e) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Mitarbeiterangaben nach Ziffer III.1.3 a), maximal 200 Punkte entfallen auf die Benennung der ständigen Ansprechpartner nach Ziffer III.1.3 b), hiervon max. 100 Punkte auf den ständigen Ansprechpartner und jeweils max. 50 Punkte auf die benannten Vertreter, max. 50 Punkte entfallen jeweils auf die Benennung der Anzahl der Straßentransporter nach Ziffer III.1.3 c) und die Benennung der Anzahl der Anhänger nach Ziffer III.1.3 d); – maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei maximal 100 Punkte auf den Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Ziffer III.1.2 a) und maximal 100 Punkte auf den Gesamtumsatz nach Ziffer III.1.2 b) entfallen. Für die Referenzangaben werden bewertet:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen – maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3 a) - e), wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 e) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Mitarbeiterangaben nach Ziffer III.1.3 a), maximal 200 Punkte entfallen auf die Benennung der ständigen Ansprechpartner nach Ziffer III.1.3 b), hiervon max. 100 Punkte auf den ständigen Ansprechpartner und jeweils max. 50 Punkte auf die benannten Vertreter, max. 50 Punkte entfallen jeweils auf die Benennung der Anzahl der Straßentransporter nach Ziffer III.1.3 c) und die Benennung der Anzahl der Anhänger nach Ziffer III.1.3 d); – maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei maximal 100 Punkte auf den Umsatz für vergleichbare Leistungen nach Ziffer III.1.2 a) und maximal 100 Punkte auf den Gesamtumsatz nach Ziffer III.1.2 b) entfallen. Für die Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung, (150 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (200 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (50 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge zudem unberücksichtigt lassen, die bei mind. einem der vorgenannten Kriterien nach dem vorgenannten Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge zudem unberücksichtigt lassen, die bei mind. einem der vorgenannten Kriterien nach dem vorgenannten Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Abwicklungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
a) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen;
a) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen;
b) Die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 benannten Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen gesondert insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses mit Abgabe der Verpflichtungserklärung ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
b) Die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 benannten Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen gesondert insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses mit Abgabe der Verpflichtungserklärung ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden;
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden;
e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
f) Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen stellen einen informatorischen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar. Der Auftraggeber behält sich Änderungen an den Vergabeunterlagen vor;
g) Anfragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 2.2.2020 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden;
h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien ohne Mitwirkung des Auftraggebers veröffentlicht wird und der dort veröffentlichte Bekanntmachungstext nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien ohne Mitwirkung des Auftraggebers veröffentlicht wird und der dort veröffentlichte Bekanntmachungstext nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Lazarettstraße 67
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 014-028378 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 180182.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-25 📅
Name: Schenker Deutschland AG
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 180182.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 146-359999 (2020-07-29)