Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über eine Kunstgegenstände- und Ausstellungsversicherung.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Kunstgegenstände (Objektarten), die die Bank für eigene oder fremde Rechnung zu versichern hat. Hierzu zählen auch die zur Ansicht, als Sicherheit oder als Leihgaben anderer natürlicher/juristischer Personen
Oder gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung gestellten oder übernommenen Kunstgegenstände (Objektarten).
Als Kunstgegenstände (Objektarten) im Sinne dieses Vertrages sind u.a.
— Gemälde und Tafelbilder,
— Wandteppiche,
— Papierarbeiten,
— Druckgrafiken,
— Fotografien,
— Collagen und Materialbilder,
— Plastiken,
— Skulpturen,
— Installationen,
— Kunst am Bau,
— Videoinstallationen,
— Digitale Installationen,
— Goldbarren in Ausstellungen,
— Skulpturen,
— Vertäfelung, Verkleidung, fest eingebaute Innenausstattung,
— Skulpturen/Plastiken, die mit dem Gebäude verbunden sind,
— Multimediatechnik (Geldmuseum).
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Teilnahme an bundesweiten Personal- und Fachmessen. Hierbei bezieht sich der Versicherungsschutz auf den Messestand der Deutschen Bundesbank im Wert von maximal 20 000,00 EUR.
Versichert sind Aufenthalte einschließlich Ausstellungen und Transporte mit Transportmitteln jeder Art von und nach sowie allen Plätzen der Erde insbesondere
— in Räumlichkeiten der Bank (gemietet oder eigen), Tresoren und Sicherheitsbehältnissen,
— in Öffentlichen Institutionen mit Kunstsammlung,
— mittels Kunstspeditionen,
— von Künstlern (auch externen),
— bei Restauratoren,
— bei Rahmenmachern,
— in Museen, Galerien, bei deren Restauratoren und Konservatoren,
— in Häusern/Wohnungen der Mitglieder des Vorstandes (Board) oder an von der Bank festgelegten und gemeldeten Orten,
— bei externen Veranstaltungen,
— sowie auf Außenflächen.
Notwendiges Verpackungsmaterial, Rahmung und Restaurationsarbeiten von und an
Kunstgegenständen sind mitversichert.
Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere sind mitversichert.
Gesondert versicherbar mit entsprechender Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer sind Banknoten, Münzen, historisches Geld, Goldbarren und historische Wertpapiere. Fehlt es an einer gesonderten Vereinbarung, ist kein Versicherungsschutz gegeben.
Als mitversichert gelten
— interne Transporte von Nagel zu Nagel, die durch beauftragte interne sowie externe Mitarbeiter geleistet werden.