Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung)
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung;
—— Aufgabe/Zielsetzung;
—— Strategische Herangehensweise;
—— Idee/Lösung/Mechanik;
—— Kreation/Umsetzung;
—— Ergebnisse;
—— Mitteleinsatz.
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto);
— Auftraggeber mit Adresse;
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2015).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2 Punkte);
— Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
— Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background (gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
— Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
— Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“, Stiftung etc.).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw. aufklären.
Ziffer 4.2.4
Der Bewerber muss über jeweils mind. 2 Mitarbeiter mit folgenden Profilen verfügen:
Senior Experte: mind. 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
(Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
Junior Experte: mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
(Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
Assistenz: mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation (Ausbildung, mindestens): kaufmännische Berufsausbildung.