Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Erbringungszeitpunktes sowie des Auftraggebers. Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Leistungen pro Jahr über einen Zeitraum der letzten 3 Jahre mit einem Kostenvolumen für die Kunstlogistik ab 227 000 EUR netto je Ausstellung (insgesamt 6 Leistungen) eigenverantwortlich durchgeführt haben. Der Nachweis ist für den Bewerber zu erbringen. Leistungen, die über verbundene Unternehmen erfolgt sind, sind aus der Wertung ausgeschlossen.
Dieses Kriterium wird im Teilnahmewettbewerb mit 20 % gewichtet. Näheres siehe Anlage 2
Personal
— Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur für den Transport von hochwertigen Kunstgegenständen entsprechend geeignetes und qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen, für das sämtliche gesetzliche Versicherungen für Arbeitnehmer bestehen. Der Auftragnehmer hat die ihm obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten einzuhalten. Der Auftraggeber wird entsprechend Prüfungen vornehmen;
— Das Personal darf nicht aus einem verbundenen Unternehmen gestellt werden. Auch für als Vertretung genanntes Personal sind alle genannten Anforderungen bindend. Aushilfen, geringfügig Beschäftigte und Tagespersonal (z. B. Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen) sind aufgrund der Besonderheiten des Transportgutes verboten;
— Alle Mitarbeiter im Unternehmen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Leistung eingesetzt werden oder davon Kenntnis erhalten können, dürfen nicht vorbestraft sein, es müssen aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse oder gleichwertige Dokumente vorliegen und die Vorstrafenfreiheit muss jährlich überprüft werden
— Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen die Mindestanforderungen hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung und Firmenzugehörigkeit gemäß Anlage 2 erfüllen;
— Vor Ort beim Leihgeber oder beim Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter werden eine Woche vor dem Einsatz namentlich benannt. Beim Einsatz müssen sie ein amtliches Ausweisdokument sowie eine Kopie des Führungszeugnisses mit sich führen;
— Innerbetriebliche Prozessanweisung für die Kunsttransportfahrer und Kunstpacker, z. B. in Form einer dem ISO-Zertifizierungsprozess entnommene Prozessbescheinigung, ein Fahrerhandbuch oder ähnliches sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
— Weiterbildungs-/Schulungsinhalt für die Kunstpacker und Fernfahrer sind hinreichend in Textform zu erläutern;
— Im Leistungszeitraum müssen durchgängig mindestens 1 Projektleiter und/oder 1 Projektmanager und 1 Zollmitarbeiter zur Verfügung stehen, die jeweils mit Vertretung in Anlage A mit Namen, Berufserfahrung und Firmenzugehörigkeit benannt sind. Nachweise über Aus- und Weiterbildung bzw. Studienabschluss sind mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen;
— Die eingesetzten Kunstpacker dürfen während des Auspackens/Verpackens der Leihgaben in Dresden nicht wechseln, solange Leihgeber keine andere Forderung stellen. Für den Notfall gibt es ein Ersatzteam. Beide Teams werden 1 Woche vor dem Einsatz namentlich benannt;
— Fernfahrer: Das Unternehmen des Bewerbers muss über wenigstens 12 qualifizierte Fernfahrer für Lastkraftwagen verfügen. Die Fahrer sollen in der Lage sein, sich in deutscher oder englischer Sprache zu verständigen. Die Fahrzeuge dürfen mit Kunst beladen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein.
Das Personal wird im Teilnahmewettbewerb mit 25 % gewichtet. Näheres siehe Anlage 2.
Verpackung
— Das notwendige Verpackungsmaterial muss für die Leistung zur Verfügung stehen: Insgesamt müssen circa 40 Klimakisten für klein- bis mittelformatige Gemälde, 1 Skulptur und 1 Objekt für circa 5 Monate zur Verfügung stehen. Die genauen Angaben ergeben sich aus der Werkliste, die im zweiten Verfahrensschritt an die geeigneten Bieter ausgehändigt wird.
Die Verfügbarkeit der Verpackung ist anzugeben in Anlage A.
Beschreibungen, Zertifikate und unabhängige Prüfberichte zu den Verpackungen gemäß Anlage 1 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Näheres zu Mindestanforderungen und Wertung siehe Anlage 2.
Die Verpackung wird mit 25 % gewichtet.
— Fahrzeuge/Transport/Fahrweisen
Folgende den Mindestanforderungen in Anlage 2 entsprechenden Fahrzeuge müssen für den Ausführungszeitraum mindestens zur Verfügung stehen:
— -5 Kunst-LKWs (7,5 Tonnen oder mehr) mit Kuriersitz. Im Fall des Fortbestehens der aktuellen Verordnungen im Hinblick auf COVID-19 muss der Fahrgastraum abgetrennt sein oder die Möglichkeit geschaffen werden, den Kurier im Begleitfahrzeug mit abgetrenntem Fahrgastraum zu transportieren;
— -3 Kunst-Sprinter (3,5 Tonnen). Im Fall des Fortbestehens der aktuellen Verordnungen im Hinblick auf COVID-19 muss der Fahrgastraum abgetrennt sein oder die Möglichkeit geschaffen werden, den Kurier im Begleitfahrzeug mit abgetrenntem Fahrgastraum zu transportieren.
Die Nutzung von Anhängern und LKWs größer als 25 Tonnen ist nicht zugelassen.
Der Einsatz der Fahrzeuge ist abhängig von den Forderungen der Leihgeber.
Erklärung und Nachweis der geforderten Transportmittel im eigenen Fuhrpark in Anlage A; Beschreibung der Fahrzeuge einschließlich der Ausstattung der Fahrzeuge, Abbildungen und technische Daten sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Fahrzeuge werden mit 30 % gewichtet. Näheres siehe Anlage 2
— Zollabteilung
Der Bewerber muss über interne Mitarbeiter für die Zollabfertigung für die Ein- und Ausfuhr von temporären Leihgaben Drittstaaten und zurück verfügen.
(K. o.-Kriterium);
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Personal
Projektleiter: Berufsausbildung als Kaufmann/Kauffrau und/oder Studium im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/kaufmännische Ausbildung/relevante Ausbildung ist notwendig. Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 5-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung.
— Projektmanager: Berufsausbildung als Kaufmann/Kauffrau im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/kaufmännische Ausbildung/relevante Ausbildung notwendig. Berufserfahrung als Projektmanager im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 3-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung
— Zollmitarbeiter: Berufsausbildung als Kaufmann/Kauffrau im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/kaufmännische Ausbildung/relevante Ausbildung notwendig. Berufserfahrung als Mitarbeiter im Bereich Zollangelegenheiten von mindestens 3 Jahren sowie eine 3-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung;
— Voraussetzung ist, dass die Kommunikation fließend in deutscher und englischer Sprache zur Umsetzung dieser Leistung auf Ebene des Projektmanagements erfolgen kann;
— Kunstpacker: Die einzusetzenden Kunstpacker müssen über eine Berufsausbildung sowie über mindestens 1 Weiterbildung/Schulung im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern nach abgeschlossener Grundausbildung pro Jahr über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre verfügen. Der Weiterbildungs-/Schulungsinhalt für die Kunstpacker und Fernfahrer ist hinreichend in Textform zu erläutern.
Eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Kunstpacker sowie eine 5-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung.
— Fernfahrer: Verfügbarkeit von 12 qualifizierten Fernfahrern für Lastkraftwagen mit einer Mindestberufserfahrung im Bereich Kunstlogistik von 5 Jahren sowie einer 5-jährigen Firmenzugehörigkeit. Die Fernfahrer müssen über eine entsprechende Berufsausbildung sowie über mindestens 1 Weiterbildung/Schulung im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern nach abgeschlossener Grundausbildung pro Jahr über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre verfügen. Der Weiterbildungs-/Schulungsinhalt für die Kunstpacker und Fernfahrer ist hinreichend in Textform zu erläutern.
Die Fahrer sollen in jedem Fall in der Lage sein, sich in deutscher oder englischer Sprache zu verständigen.
— Alle Mitarbeiter dürfen nicht vorbestraft sein.
Verpackung
— Die Verpackung (Klimakisten) für Gemälde, Skulpturen und Objekte müssen in konservatorischer Hinsicht den derzeit üblichen Museumsstandards entsprechen (sog. „museum quality case“). Die erforderlichen Klimakisten und feuerfesten Antischock-Klimakisten sollen sofern möglich als Mietklimakisten (MKK) angeboten werden und die in Anlage 2 genannten Mindestanforderungen erfüllen;
— Zertifikate und Prüfberichte über verwendete Materialien sind mit dem Angebot einzureichen
Fahrzeuge
Die Fahrzeuge müssen die in Anlage 2 genannten Mindestanforderungen erfüllen. Im Fall des Fortbestehens der aktuellen Verordnungen im Hinblick auf COVID-19 muss der Fahrgastraum abgetrennt sein oder die Möglichkeit geschaffen werden, den Kurier im Begleitfahrzeug mit abgetrenntem Fahrgastraum zu transportieren.