Kupferstadt Stolberg – Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts „Berg- und Talachse“

Kupferstadt Stolberg

Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit 5 Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %).
Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg.
Das IHKo bündelt Maßnahmen aus 5 Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner.
Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge.
Die im IHKo dargestellten, insgesamt 47 Maßnahmen, umfassen neben klassischen städtebaulich investiven Vorhaben auch zahlreiche vorbereitende Studien und soziale Maßnahmen zur Integration, Qualifizierung und Förderung von Teilhabe, Bildung, Beteiligung und Kooperation. Hiervon sollen in den Jahren 2019 bis 2024 in einer 1. Stufe rund 20 Projekte angestoßen und umgesetzt werden, darunter 5 EFRE kofinanzierte Maßnahmen. Hinzu kommen wiederkehrende Ereignisse wie die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung und begleitende Maßnahmen wie die Etablierung eines Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung ab 2020. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachämter der Verwaltung und beauftragte externe Partner. Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden.
Aus fördertechnischen Gründen wurde zur Vorbereitung eines integrierten Stadtteilmanagements für das Gebiet „Sozialer Zusammenhalt“ 2019 eine „vorbereitende Quartiersarbeit“ mit den Schwerpunkten der Einrichtung von 2 Stadtteilbüros, dem Aufbau und der Implementierung eines Bürgerfonds und dem Einstieg in eine systematische Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine zeitlich befristete Beratungsleistung (Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung) zur Fortschreibung und Qualifizierung der Maßnahmen und Förderanträge für 2019/2020 ausgeschrieben und beauftragt.
Um eine kontinuierliche Stadtteilarbeit und eine sachgerechte und rechtssichere Beantragung, Abwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie eine termingerechte Umsetzung der rund 47 Maßnahmen des IHKo zu gewährleisten, ist die Dienstleistung der Projektstezereung für die weiteren Jahre bis zunächst Ende 2024 auszuschreiben.
Die Projektsteuerung koordiniert als Berater der Verwaltung und Schnittstelle zum Fördergeber die Gesamtmaßnahme IHKo. Sie soll die fördertechnische, prozessuale und fachliche Abwicklung des IHKo über die gesamte Programmlaufzeit gewährleisten und an die laufende, zeitlich befristete Beratungsleistung zur Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung anknüpfen.
Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung der über die Programmlaufzeit anstehenden Fördermaßnahmen, die inhaltliche wie fördertechnische Vorbereitung der STEP-Anträge sowie die Förderberatung und fördertechnische Abwicklung der beantragten Maßnahmen und die Vorbereitung und Qualifizierung der Maßnahmen der STUFE 2 einschl. Erstellen der Antragsunterlagen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren Fortschreibung.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-12 Auftragsbekanntmachung
2021-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 2020.485 Projektsteuerung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit 5 Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %). Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg. Das IHKo bündelt Maßnahmen aus 5 Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner. Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge. Die im IHKo dargestellten, insgesamt 47 Maßnahmen, umfassen neben klassischen städtebaulich investiven Vorhaben auch zahlreiche vorbereitende Studien und soziale Maßnahmen zur Integration, Qualifizierung und Förderung von Teilhabe, Bildung, Beteiligung und Kooperation. Hiervon sollen in den Jahren 2019 bis 2024 in einer 1. Stufe rund 20 Projekte angestoßen und umgesetzt werden, darunter 5 EFRE kofinanzierte Maßnahmen. Hinzu kommen wiederkehrende Ereignisse wie die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung und begleitende Maßnahmen wie die Etablierung eines Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung ab 2020. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachämter der Verwaltung und beauftragte externe Partner. Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden. Aus fördertechnischen Gründen wurde zur Vorbereitung eines integrierten Stadtteilmanagements für das Gebiet „Sozialer Zusammenhalt“ 2019 eine „vorbereitende Quartiersarbeit“ mit den Schwerpunkten der Einrichtung von 2 Stadtteilbüros, dem Aufbau und der Implementierung eines Bürgerfonds und dem Einstieg in eine systematische Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine zeitlich befristete Beratungsleistung (Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung) zur Fortschreibung und Qualifizierung der Maßnahmen und Förderanträge für 2019/2020 ausgeschrieben und beauftragt. Um eine kontinuierliche Stadtteilarbeit und eine sachgerechte und rechtssichere Beantragung, Abwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie eine termingerechte Umsetzung der rund 47 Maßnahmen des IHKo zu gewährleisten, ist die Dienstleistung der Projektstezereung für die weiteren Jahre bis zunächst Ende 2024 auszuschreiben. Die Projektsteuerung koordiniert als Berater der Verwaltung und Schnittstelle zum Fördergeber die Gesamtmaßnahme IHKo. Sie soll die fördertechnische, prozessuale und fachliche Abwicklung des IHKo über die gesamte Programmlaufzeit gewährleisten und an die laufende, zeitlich befristete Beratungsleistung zur Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung anknüpfen. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung der über die Programmlaufzeit anstehenden Fördermaßnahmen, die inhaltliche wie fördertechnische Vorbereitung der STEP-Anträge sowie die Förderberatung und fördertechnische Abwicklung der beantragten Maßnahmen und die Vorbereitung und Qualifizierung der Maßnahmen der STUFE 2 einschl. Erstellen der Antragsunterlagen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren Fortschreibung. Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kupferstadt Stolberg
Postanschrift: Rathausstraße 11-13
Postleitzahl: 52222
Postort: Stolberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stolberg.de 🌏
E-Mail: vergabe@bmp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNDD3K2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNDD3K2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-550891
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung: 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. 2. Bieterfragen und sonstige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die hier genutzte Vergabeplattform zulässig. 3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern - sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen. 5. Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDD3K2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit 5 Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %).
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Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg.
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Das IHKo bündelt Maßnahmen aus 5 Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner.
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Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge.
Die im IHKo dargestellten, insgesamt 47 Maßnahmen, umfassen neben klassischen städtebaulich investiven Vorhaben auch zahlreiche vorbereitende Studien und soziale Maßnahmen zur Integration, Qualifizierung und Förderung von Teilhabe, Bildung, Beteiligung und Kooperation. Hiervon sollen in den Jahren 2019 bis 2024 in einer 1. Stufe rund 20 Projekte angestoßen und umgesetzt werden, darunter 5 EFRE kofinanzierte Maßnahmen. Hinzu kommen wiederkehrende Ereignisse wie die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung und begleitende Maßnahmen wie die Etablierung eines Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung ab 2020. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachämter der Verwaltung und beauftragte externe Partner. Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden.
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Aus fördertechnischen Gründen wurde zur Vorbereitung eines integrierten Stadtteilmanagements für das Gebiet „Sozialer Zusammenhalt“ 2019 eine „vorbereitende Quartiersarbeit“ mit den Schwerpunkten der Einrichtung von 2 Stadtteilbüros, dem Aufbau und der Implementierung eines Bürgerfonds und dem Einstieg in eine systematische Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine zeitlich befristete Beratungsleistung (Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung) zur Fortschreibung und Qualifizierung der Maßnahmen und Förderanträge für 2019/2020 ausgeschrieben und beauftragt.
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Um eine kontinuierliche Stadtteilarbeit und eine sachgerechte und rechtssichere Beantragung, Abwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie eine termingerechte Umsetzung der rund 47 Maßnahmen des IHKo zu gewährleisten, ist die Dienstleistung der Projektstezereung für die weiteren Jahre bis zunächst Ende 2024 auszuschreiben.
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Die Projektsteuerung koordiniert als Berater der Verwaltung und Schnittstelle zum Fördergeber die Gesamtmaßnahme IHKo. Sie soll die fördertechnische, prozessuale und fachliche Abwicklung des IHKo über die gesamte Programmlaufzeit gewährleisten und an die laufende, zeitlich befristete Beratungsleistung zur Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung anknüpfen.
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Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung der über die Programmlaufzeit anstehenden Fördermaßnahmen, die inhaltliche wie fördertechnische Vorbereitung der STEP-Anträge sowie die Förderberatung und fördertechnische Abwicklung der beantragten Maßnahmen und die Vorbereitung und Qualifizierung der Maßnahmen der STUFE 2 einschl. Erstellen der Antragsunterlagen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren Fortschreibung.
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Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlich.
Es erfolgt eine Vergütung auf Stundenbasis insbesondere zu den folgenden Aufgabengebieten:
1. Projektsteuerung und -koordination; Sicherung der Programmumsetzung; Programmgebiet „sozialer Zusammenhalt“,
2. Fördermittel- und Finanzmanagement, Förder- und Antragsberatung,
3. Fachliche und strategische Beratung und Mitwirkung zur Maßnahmenqualifizierung und Umsetzung; Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine detaillierte Liste der Aufgabenstellung findet sich in der mitveröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: Es gelten die Regelungen des § 132 GWB.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragggeber behält sich vor, weitere Aufgabenbereiche als vergütungspflichtige besondere und/oder geänderte Leistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Aufgaben auszuführen, soweit ihm dieses möglich ist.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE: Investition in Wachstum und Beschäftigung/Projektaufruf starke Quartiere – starke Menschen ESF: BIWAQ und ZiQ
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kupferstadt Stolberg
Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen sind hier nur Bewerber mit Hochschulabschlüssen als Stadtplaner, Raumplaner, Regionalplaner oder Geograph.
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über eine angemessene Berufspraxis von mindestens 5 Jahre verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine entsprechend qualifizierte Person benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vollständiger und in Textform ausgefüllte Bewerberunterlagen bestehend aus:
Ziffer 1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
Ziffer 2. Teilnahmeantrag,
Ziffer 3. Interessen und Beteiligungen,
Ziffer 4. Erklärungen zu Ausschlussgründen,
Ziffer 5. Zusammenarbeit mit Anderen,
Ziffer 6. wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahlen und Umsätze der letzten 3 Jahre (2017 bis 2019),
Ziffer 7. Unternehmensreferenzen,
Ziffer 8. Nachunternehmererklärung.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 6: Durchschnittsumsatz mindestens 200 000,00 EUR
Sonstiges: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ziffer 6: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren im bewerbungspezifischen Bereich.
Ziffer 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche den nachgenannten Mindestkriterien entsprechen (weitere Wertungskriterien der Referenzen s. Eignungsmatrix)
Mindeststandards:
Ziffer 6: durchschnittlich 3 Beschäftigte.
Ziffer 7:
1. Es muss sich um Projektsteuerungsleistungen im Rahmen eines Städtebauförderprojektes handeln (z. B. Bund- und Länderprogramm),
2. zumindest 6 Monate der Leistungserbringung müssen in den letzten 3 Jahren (09/2017-08/2020) erbracht worden sein und
3. darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
a. die Einwohnerzahlen des Programmgebietes liegt über 8 000 Personen oder
b. die Größe des Projektgebietes liegt über 80 ha oder
c. die insgesamt grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben liegen bei min. 8 Mio. EUR über die gesamte Projektlaufzeit.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind hier nur Bewerber mit Hochschulabschlüssen als Stadtplaner, Raumplaner, Regionalplaner oder Geograph.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch weiter unten unter „Zusätzliche Angaben“ Ziffer VI.3)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich,
3. Anzahl der Beschäftigten für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Mindestkriterien:
Zu 1.: mindestens 200 000,00 EUR durchschnittlich.
Zu 2.:
1. Es muss sich um Projektsteuerungsleistungen im Rahmen eines Städtebauförderprojektes handeln (Bund- und Länderprogramm),
2. zumindest 6 Monate der Leistungserbringung müssen in den letzten 3 Jahren (09/2017-08/2020) erbracht worden sein und
3. darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
a. die Einwohnerzahlen des Programmgebietes liegt über 8 000 Personen oder
b. die Größe des Projektgebietes liegt über 80 ha oder
c. die insgesamt grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben liegen bei min. 8 Mio. EUR über die gesamte Projektlaufzeit.
Zu 3.: mindestens 3 Beschäftigte durchschnittlich.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Angebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.stolberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNDD3K2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bieterfragen und sonstige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die hier genutzte Vergabeplattform zulässig.
3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
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4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern - sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen.
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5. Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDD3K2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 224-550891 (2020-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020.485 ex-post Projektsteuerung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit fünf Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %). Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere — starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg. Das IHKo bündelt Maßnahmen aus fünf Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner. Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge. Die im IHKo dargestellten, insgesamt 47 Maßnahmen, umfassen neben klassischen städtebaulich investiven Vorhaben auch zahlreiche vorbereitende Studien und soziale Maßnahmen zur Integration, Qualifizierung und Förderung von Teilhabe, Bildung, Beteiligung und Kooperation. Hiervon sollen in den Jahren 2019 bis 2024 in einer 1. Stufe rund 20 Projekte angestoßen und umgesetzt werden, darunter 5 EFRE kofinanzierte Maßnahmen. Hinzu kommen wiederkehrende Ereignisse wie die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung und begleitende Maßnahmen wie die Etablierung eines Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung ab 2020. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachämter der Verwaltung und beauftragte externe Partner. Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden. Aus fördertechnischen Gründen wurde zur Vorbereitung eines integrierten Stadtteilmanagements für das Gebiet „Sozialer Zusammenhalt“ 2019 eine „vorbereitende Quartiersarbeit“ mit den Schwerpunkten der Einrichtung von 2 Stadtteilbüros, dem Aufbau und der Implementierung eines Bürgerfonds und dem Einstieg in eine systematische Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine zeitlich befristete Beratungsleistung (Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung) zur Fortschreibung und Qualifizierung der Maßnahmen und Förderanträge für 2019/2020 ausgeschrieben und beauftragt. Um eine kontinuierliche Stadtteilarbeit und eine sachgerechte und rechtssichere Beantragung, Abwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie eine termingerechte Umsetzung der rund 47 Maßnahmen des IHKo zu gewährleisten, ist die Dienstleistung der Projektstezereung für die weiteren Jahre bis zunächst Ende 2024 auszuschreiben. Die Projektsteuerung koordiniert als Berater der Verwaltung und Schnittstelle zum Fördergeber die Gesamtmaßnahme IHKo. Sie soll die fördertechnische, prozessuale und fachliche Abwicklung des IHKo über die gesamte Programmlaufzeit gewährleisten und an die laufende, zeitlich befristete Beratungsleistung zur Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung anknüpfen. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung der über die Programmlaufzeit anstehenden Fördermaßnahmen, die inhaltliche wie fördertechnische Vorbereitung der STEP-Anträge sowie die Förderberatung und fördertechnische Abwicklung der beantragten Maßnahmen und die Vorbereitung und Qualifizierung der Maßnahmen der STUFE 2 einschl. Erstellen der Antragsunterlagen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren Fortschreibung. Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlich.
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Gesamtwert des Auftrags: 367193.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-264853
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 224-550891
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung: 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. 2. Bieterfragen und sonstige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die hier genutzte Vergabeplattform zulässig. 3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen. 5. Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDRR5B
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit fünf Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %).
Mehr anzeigen
Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere — starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg.
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Das IHKo bündelt Maßnahmen aus fünf Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner.
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1. Projektsteuerung und -koordination; Sicherung der Programmumsetzung; Programmgebiet „sozialer Zusammenhalt“.
2. Fördermittel- und Finanzmanagement, Förder- und Antragsberatung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE: Investition in Wachstum und Beschäftigung/ Projektaufruf starke Quartiere — starke Menschen ESF: BIWAQ und ZiQ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-21 📅
Name: DSK Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft mbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 312201.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDRR5B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 100-264853 (2021-05-21)