Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kurstadt Bad Orb, Entwicklung und Beplanung des Baugebietes „Leimenkaute-Tiefental"
20/00095”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Kurstadt Bad Orb, Entwicklung und Beplanung des Baugebietes „Leimenkaute-Tiefental".”
Die Stadt Bad Orb mit ihren gut 10 000 Einwohnern ist daran interessiert ihr Wohnungsbaupotenzial zu entwickeln.
Bad Orb ist eine weit über den Main-Kinzig-Kreis hinaus bekannte Kurstadt im Naturpark Spessart, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands.
Das an einem Südhang gelegene Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,7 ha befindet sich nördlich der Ludwigstraße und der Fuldaer Straße. Westlich und in nördlichen Teilbereichen grenzt Wohnbebauung an.
Auf der ca. 3,7 ha großen Fläche ist ein Wohnbaugebiet zu entwickeln, welches aus der derzeit in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanung abzuleiten ist.
Analog zum derzeit in der Umsetzung befindlichen Neubaugebiet soll das Verhältnis der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (voraussichtlich) je volle Quadratmeter Grundstücksfläche 1 zu 300 betragen.
Es besteht zum einen eine hohe Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken, zum anderen ist ein nachfragegerechtes Angebot für weitere Zielgruppen (bezahlbarer Wohnungsbau, Doppel- und/oder Reihenhäuser) zu schaffen, dass sich harmonisch in das Ortsbild eingliedert.
Die vorbereitende Bauleitplanung, hier der Flächennutzungsplan, weist für diesen Teilbereich von Bad Orb eine geplante Wohnbaufläche aus.
Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes (in 3 Varianten) ist ein Bebauungsplan zur erarbeiten und zur Rechtskraft zu bringen. Die Entwürfe haben die örtliche Infrastruktur zu berücksichtigen.
Eine Übertragung von Flächen an den Entwicklungs- und Erschließungsträger ist nicht angedacht. Entsprechend dem Baugesetzbuch ist ein Umlegungsverfahren durchzuführen.
Die Erschließungsplanung ist vollständig zu erarbeiten, die Erschließungsarbeiten (Ver- und Entsorgung, verkehrliche Erschließung) sind zu leiten und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Funktion des Auftraggebers für die Fachplaner und koordiniert die Planungsleistungen. Die Kommune behält ihre Planungshoheit, der Projektfortschritt ist eng abzustimmen und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger ist in der Lage treuhänderisch die finanzielle Abwicklung der Baugebietsentwicklung zu übernehmen und ein Treuhandkonto zu führen.
Der Auftragnehmer übernimmt nicht federführend die Vermarktung der Grundstücksflächen, unterstützt aber bei Bedarf die technische Abwicklung, das Marketing, die Vergabe und die Vertragsabwicklung. Die Vermarktung und Grundstücksvergabe erfolgt durch das städtische Bauamt. Der Entwicklungs- und Erschließungsträger unterstützt insbesondere die Abstimmung der Kaufverträge bis zur Rechtskraft der Bauverträge.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Projektsteuerung, hat Zeitplanung und Kostenentwicklung im Blick und arbeitet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (der Stadt).
Zusammengefasst ist der Entwicklungs- und Erschließungsträger für folgende Aufgaben zuständig bzw. koordiniert oder plant selbst diese:
— Die städtebauliche Planung (Städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplan und notwendige Fachplanun-gen/Fachgutachten, ggf. FNP-Änderung);
— Die Bodenordnung (Parzellierung des Baugebietes);
— Die Erschließung (Straßen- und Wegebau, Ver- und Entsorgung, jeweils Planung und Bau; Koordina-tion der Versorgungsträger im Gebiet);
— Die Vermarktung (lediglich unterstützend);
— Projektsteuerung bis zur Übergabe der Flächen an den Endverbraucher bzw. die Kommune.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Datum des Endes: 2023-12-23 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird maximal 4 Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als 4...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird maximal 4 Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als 4 geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
— Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auf die Erfahrungen in der Entwicklung, Planung, Erschließung und begleitenden Vermarktung von Wohnbaugebieten anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Art des Referenzobjektes;
— Art und Umfang der beauftragten Leistungen;
— Ausführungszeitraum;
— Gesamthonorar;
— Gesamtkosten der Maßnahme;
— bis zum Zeitpunkt der Referenzbenennung tatsächlich erbrachte Leistungen.
Jeder Bewerber kann bis zu 5 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 5 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d. h. insgesamt maximal 25 Punkte.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall;
— Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen;
— Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen;
— weitere Qualifikation des Projektleiters.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu 5 geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit „ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d. h. maximal 10 Punkte.
Wird hinsichtlich der Qualifikation des Projektleiters und/oder des stellvertretenden Projektleiters eine zusätzliche Qualifikation nachgewiesen, können jeweils maximal 2 Punkte erreicht werden, d. h. maximal 4 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.
— Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktzahl gebildet. Die ersten 4 Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— TWB C. I. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— TWB C. I. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter "C. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, I. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen;
— TWB C. II. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter "C. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, II. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen;
— TWB C. III. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 Abs. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter "C. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, III. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 Abs. 2 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch Anlagen zu ergänzen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— TWB E. I. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— TWB E. I. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, I. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB E. II. Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, II. Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen,
— TWB E. III. Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle während der Ausführung der Bauarbeiten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, III. Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle während der Ausführung der Bauarbeiten" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB E. IV. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei "Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, IV. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB E. V. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei "Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, V. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen,
— TWB E. VI. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, VI. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB E. VII. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, VIII. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB E. VIII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „E. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, VIII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Von dem Bewerber ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages der Nachweis nach §§ 44, 75 Abs. 2 VgV zu erbringen, dass er in Hessen berechtigt ist, die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Von dem Bewerber ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages der Nachweis nach §§ 44, 75 Abs. 2 VgV zu erbringen, dass er in Hessen berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt"/„Ingenieur"/„Stadtplaner" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend als „Landschaftsarchitekt" tätig zu werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Einzureichende Unterlagen:
— TWB A. Angaben zum Namen des Bewerbers/zum bevollmächtigten Vertreter/Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten (mit dem...”
Einzureichende Unterlagen:
— TWB A. Angaben zum Namen des Bewerbers/zum bevollmächtigten Vertreter/Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „A. Angaben zum Namen des Bewerbers / zum bevollmächtigten Vertreter/Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB B. Bewerbergemeinschaftserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „Teilnahmeantrag Bad Orb, Leimenkaute-Tiefental" unter „B. Bewerbergemeinschaft" an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— TWB F. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354
— VV01.01_Leistungsbeschreibung_Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— VV01.02_Bietererklärung 1: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter werden gebeten und zugleich aufgefordert, im Rahmen einer Erläuterung auf maximal 5 DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgrad 11, einfacher Zeilenabstand) als Bietererklärung 1 folgendes darzulegen:
„Wie werden Sie bei der Erbringung der einzelnen Leistungen bezogen auf den Leistungskatalog der Leistungsbeschreibung vorgehen?"
— VV01.03_Bietererklärung 2: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter werden gebeten und zugleich aufgefordert, im Rahmen einer Erläuterung auf maximal 5 DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgrad 11, einfacher Zeilenabstand) als Bietererklärung 2 folgendes darzulegen:
„Wo sehen Sie Herausforderungen und ggfs. Schwierigkeiten des Projekts und welche Lösungsansätze verfolgen Sie, um das Gesamtziel des Auftraggebers unter Einhaltung der Kostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme sowie Einhaltung von Termin und Qualität bestmöglich zu erreichen?"
— VV01.04_Bietererklärung 3 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter werden gebeten und zugleich aufgefordert, im Rahmen einer Erläuterung auf maximal 5 DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgrad 11, einfacher Zeilenabstand) als Bietererklärung 3 folgendes darzulegen:
„Welche Methode zur Kosten- und Terminverfolgung haben Sie und wie gehen Sie bei Abweichungen vor?"
— VV01.06_ Bietererklärung 5 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter werden weiter gebeten und zugleich aufgefordert, in einer gesonderten Bietererklärung 5 ihre Anmerkungen zu dem Vertragsentwurf abzugeben.
Diese Anmerkungen werden ggfs. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Dabei ist jeder Änderungsvorschlag unter Benennung der betroffenen Regelung mit einer entsprechenden Neuformulierung der jeweiligen Vertragsbedingungen darzustellen.
Nicht mit dem Angebot dargelegte Anmerkungen zu dem Vertragsentwurf werden im Verhandlungsverfahren nicht mehr berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY4Z
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-5816📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 615112-5816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 129-316615 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kurstadt Bad Orb, Entwicklung und Beplanung des Baugebietes "Leimenkaute-Tiefental"
20/00095”
Kurze Beschreibung:
“Kurstadt Bad Orb, Entwicklung und Beplanung des Baugebietes "Leimenkaute-Tiefental"” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kurstadt Bad Orb Frankfurter Straße 2 63619 Bad Orb, Wasserversorgung Bad Orb GmbH Geigershallenweg 31 63619 Bad Orb”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Orb mit ihren gut 10.000 Einwohnern ist daran interessiert ihr Wohnungsbaupotenzial zu entwickeln.
Bad Orb ist eine weit über den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Orb mit ihren gut 10.000 Einwohnern ist daran interessiert ihr Wohnungsbaupotenzial zu entwickeln.
Bad Orb ist eine weit über den Main-Kinzig-Kreis hinaus bekannte Kurstadt im Naturpark Spessart, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands.
Das an einem Südhang gelegene Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,7 ha befindet sich nördlich der Ludwigstraße und der Fuldaer Straße. Westlich und in nördlichen Teilbereichen grenzt Wohnbebauung an.
Auf der ca. 3,7 ha großen Fläche ist ein Wohnbaugebiet zu entwickeln, welches aus der derzeit in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanung abzuleiten ist.
Analog zum derzeit in der Umsetzung befindlichen Neubaugebiet soll das Verhältnis der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (voraussichtlich) je volle Quadratmeter Grundstücksfläche 1 zu 300 betragen.
Es besteht zum einen eine hohe Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken, zum anderen ist ein nachfragegerechtes Angebot für weitere Zielgruppen (bezahlbarer Wohnungsbau, Doppel- und/oder Reihenhäuser) zu schaffen, dass sich harmonisch in das Ortsbild eingliedert.
Die vorbereitende Bauleitplanung, hier der Flächennutzungsplan, weist für diesen Teilbereich von Bad Orb eine geplante Wohnbaufläche aus.
Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes (in 3 Varianten) ist ein Bebauungsplan zur erarbeiten und zur Rechtskraft zu bringen. Die Entwürfe haben die örtliche Infrastruktur zu berücksichtigen.
Eine Übertragung von Flächen an den Entwicklungs- und Erschließungsträger ist nicht angedacht. Entsprechend dem Baugesetzbuch ist ein Umlegungsverfahren durchzuführen.
Die Erschließungsplanung ist vollständig zu erarbeiten, die Erschließungsarbeiten (Ver- und Entsorgung, verkehrliche Erschließung) sind zu leiten und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Funktion des Auftraggebers für die Fachplaner und koordiniert die Planungsleistungen. Die Kommune behält ihre Planungshoheit, der Projektfortschritt ist eng abzustimmen und zu koordinieren.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger ist in der Lage treuhänderisch die finanzielle Abwicklung der Baugebietsentwicklung zu übernehmen und ein Treuhandkonto zu führen.
Der Auftragnehmer übernimmt nicht federführend die Vermarktung der Grundstücksflächen, unterstützt aber bei Bedarf die technische Abwicklung, das Marketing, die Vergabe und die Vertragsabwicklung. Die Vermarktung und Grundstücksvergabe erfolgt durch das städtische Bauamt. Der Entwicklungs- und Erschließungsträger unterstützt insbesondere die Abstimmung der Kaufverträge bis zur Rechtskraft der Bauverträge.
Der Entwicklungs- und Erschließungsträger übernimmt die Projektsteuerung, hat Zeitplanung und Kostenentwicklung im Blick und arbeitet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (der Stadt).
Zusammengefasst ist der Entwicklungs- und Erschließungsträger für folgende Aufgaben zuständig bzw. koordiniert oder plant selbst diese:
- Die städtebauliche Planung (Städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplan und notwendige Fachplanun-gen/Fachgutachten, ggf. FNP-Änderung).
- Die Bodenordnung (Parzellierung des Baugebietes).
- Die Erschließung (Straßen- und Wegebau, Ver- und Entsorgung, jeweils Planung und Bau; Koordina-tion der Versorgungsträger im Gebiet).
- Die Vermarktung (lediglich unterstützend).
- Projektsteuerung bis zur Übergabe der Flächen an den Endverbraucher bzw. die Kommune.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 129-316615
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20/95
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYW1YLSHMJ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 046-135330 (2023-03-01)